Wohlfahrt

Kreis Düren

In den Bereichen der Schuldner- und Suchtberatung existieren Kooperationsvereinbarungen, die den Zugang von ALG II-beziehenden Menschen in die jeweiligen Beratungsstellen sicherstellen. Insbesondere im Bereich der Schuldnerberatung ist sichergestellt, dass alle SGB-II-beziehenden Menschen zeitnah in den Beratungsprozess aufgenommen werden können. Abhängig vom Einzelfall kommen hierzu sowohl Gruppeninformationsveranstaltungen als auch intensive Einzelberatungen in Betracht.

Derzeit münden die betroffenen Menschen monatlich in den Beratungsprozess ein, so dass spätestens innerhalb von 4 ­ 5 Wochen ein erster Kontakt zur Schuldnerberatung realisiert werden kann.

Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit der Beanspruchung einer so genannten "Krisenberatung", also einer bevorzugten sofortigen Beratung für die/den Betroffenen.

Die psychosoziale Betreuung erfolgt durch das Gesundheitsamt des Kreises Düren. Aufgrund der kooperativen und reibungslosen Zusammenarbeit wurde bisher keine Notwendigkeit gesehen, eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.

Ennepe-Ruhr-Kreis:

Die JobAgentur EN des Ennepe-Ruhr-Kreises als Optionskommune hat geregelte Kooperationen zur Durchführung der Drogen- bzw. Suchtberatung, der Schuldnerberatungsstellen sowie der psychosozialen Beratung.

Stadt Hamm

In Hamm gibt es mit den Trägern, die Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Zi. 1 bis 4 SGB II erbringen, geregelte Kooperationen. Diese beziehen sich auf die Bereiche

Schuldnerberatung

psychosoziale Betreuung

Suchtberatung Nähere Angaben hierzu können Sie der Antwort auf Frage 4 entnehmen.

Hochsauerlandkreis:

Der Hochsauerlandkreis hat in seiner Funktion als zugelassener kommunaler Träger die Inanspruchnahme der flankierenden Leistungen als Standardleistung in das operative Fallmanagement implementiert. Im Bereich der Suchtberatung, der psychosozialen Betreuung, der häuslichen Pflege und der Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder verfügt der Hochsauerlandkreis und seine Delegationskommunen über eigene Fachdienste und Einrichtungen. Darüber hinaus werden freie Träger gefördert. Im Bereich der Schuldnerberatung sind freie Träger beauftragt. Der Zugang über das Fallmanagement in Form von Eingliederungsvereinbarungen wird bedarfsorientiert gesteuert. Die Kooperation bzw. Zusammenarbeit ist für die verschiedenen Leistungsbereiche geregelt, die Gesamtkoordination erfolgt zentral durch den Hochsauerlandkreis.

Kreis Kleve:

Alle in der Anfrage aufgeführten komplementären Leistungen nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGB II werden durch den Kreis Kleve als zugelassener kommunaler Träger flächendeckend angeboten. Hierzu arbeitet der Kreis Kleve mit verschiedenen freien Trägern zusammen. Für jede der in der Anfrage benannten komplementären Leistungen existiert eine Beauftragung von mehr als einem Träger, um ein flächendeckendes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Kleve vorzuhalten. Ein besonderes Augenmerk legt der Kreis Kleve als Flächenkreis (1.232 m²) darauf, sowohl den Nord- als auch den Südkreis abzudecken.

Im Bereich der Suchtberatung wurde mit zwei Trägern eine Vereinbarung geschlossen, und zwar mit dem Diakonischen Kirchenwerk im Kirchenkreis Kleve e.V. für den Südkreis und mit dem Caritasverband Kleve e.V. für den Nordkreis. Das Diakonische Kirchenwerk hat seinen Standort in Geldern, der Caritasverband unterhält Beratungsstellen in Kleve, Emmerich, Goch und Kevelaer. Beide Träger verfügen im Rahmen der Suchtberatung über ein umfassendes Leistungsspektrum und stehen den Betroffenen sowohl für den Bereich der „klassischen Suchtmittel" wie Alkohol und Drogen als auch für „neuere Suchtmittel" wie Flirtlines und Internet mit ihrem Rat zur Verfügung. Zudem wird den Institutionen im Kreis Kleve (Schulen, Kindergärten, Betriebe, Vereine, Verwaltungen etc.) die Möglichkeit geboten, Leistungen der Suchtberatung im Rahmen der Suchtprophylaxe in Anspruch zu nehmen.

Eine Einzelfallförderung seitens des Kreises Kleve erfolgt im Bereich der Suchtberatung nicht nur für Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, sondern für alle Personen die binnen eines Jahres mindestens zwei Termine wahrnehmen. Neben den Trägern bietet der Kreis Kleve über seine interne Einrichtung, dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes, ebenfalls Suchtberatung an, und zwar sowohl in den Diensträumen in Kleve (Nordkreis) als auch Geldern (Südkreis).

Der Bereich der Schuldnerberatung wird ebenfalls durch zwei Träger abgedeckt, und zwar durch den Caritasverband Kleve e.V. für den Nordkreis und den Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V. für den Südkreis. Dieser unterhält eine Beratungsstelle in Geldern, der Caritasverband Kleve unterhält je eine Beratungsstelle in Kleve, Emmerich, Rees, Kalkar und ­ nach terminlicher Vereinbarung ­ in Goch.

Insgesamt stellen dabei 13 Fachleute professionelles Know-how zur Verfügung. Sie werden bei ihrer Arbeit durch 2 ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützt. Beide Träger verfügen im Rahmen der Schuldnerberatung über ein umfassendes Leistungsspektrum (z.B. Erstellung von Gläubigerlisten und Haushaltsplänen). Neben der Einzelfallförderung für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II erfolgt auch eine Einzelfallförderung für Leistungsbezieher nach dem SGB XII und ergänzend für Personen, die von Hilfebedürftigkeit bedroht sind.

Der Bereich der psychosozialen Beratung / Betreuung umfasst eine kaum darstellbare Anzahl an Maßnahmen. Generell dient die psychosoziale Betreuung der Bearbeitung und dem Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern und nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild beruhen. Psychosoziale Probleme sind oft durch persönliche Lebenskrisen bedingt.

Anzeichen sind z. B. Probleme bei der Alltagsbewältigung, Verarmung, Erkrankung, Wohnungslosigkeit, Verschulden, Sucht und / oder soziale Isolation. Aufgrund der Mannigfaltigkeit der Maßnahmen und des Mangels an einer klaren Definition kann hier nur versucht werden, einen groben Überblick über den Maßnahmenkatalog zu geben. Der Kreis Kleve arbeitet im Bereich der psychosozialen Betreuung mit den folgenden Trägern im Rahmen der aufgeführten Maßnahmen zusammen:

1. Zusammenarbeit mit zwei sozialpsychiatrischen Zentren in Geldern und Kleve.

2. Der Kreis Kleve bietet als eigene Einrichtung einen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes an. Das Angebot beinhaltet eine Beratungsstelle für psychisch Kranke sowie hilflose Personen und beinhaltet die Vermittlung weiterer Hilfeangebote. Dieses Angebot wird sowohl in den Diensträumen in Kleve als auch in Geldern vorgehalten.

3. Angebot einer Trennungs- und Scheidungsberatung durch das Kreisjugendamt sowie die Stadtjugendämter Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer. Die Trennungs- und Scheidungsberatung bedeutet Familien fördernde Beratung und Unterstützung bei Partnerschaftskonflikten, insbesondere in Trennungs- und Scheidungssituationen.

4. Daneben wird eine Beratungsstelle Ehe, Familie und Lebensberatung durch das Kreisjugendamt unterhalten.

5. Die psychosoziale Betreuung von Frauen und Kindern im Frauenhaus wird von dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve e.V. gewährleistet. Dieser unterhält ein Frauenhaus, das Platz für acht Frauen und zwölf Kinder bietet. Neben der psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern im Frauenhaus bietet der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve e.V. eine frauenspezifische psychosoziale Beratung an, die meist telefonisch erfolgt. Bei der Unterbringung von Frauen und Kindern im Frauenhaus stellt diese Betreuung häufig die „Vorstufe" dar. Hier existiert ebenfalls eine Vereinbarung zwischen dem Kreis Kleve und dem Träger.

6. Durch den Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve e.V., donum vitae (Verband unterer Niederrhein ­ Außenstelle Kleve) und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Wesel e.V. wird, gefördert durch den Kreis Kleve und das Land Nordrhein-Westfalen, eine Schwangerschaftskonfliktberatung vorgehalten.

Mit allen vorgenannten Trägern sind Vereinbarungen abgeschlossen worden.

7. Zwischen dem Kreis Kleve und der Frauenberatungsstelle Impuls existiert eine weitere Kooperation.

Das Angebot dieser Beratungsstelle beinhaltet Beratung und Hilfe in allen Lebenslagen, mit den Schwerpunktthemen häusliche und sexuelle Gewalt, Essstörungen, Trennung und Scheidung.

8. Weiter existiert im Kreis Kleve eine Fachberatungsstelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.

9. Zudem existiert eine Fachberatungsstelle für Wohnungslose.

Schließlich existieren im Kreis Kleve viele weitere Träger, die ohne eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Kleve im Bereich der psychosozialen Betreuung tätig sind, z. B. der evangelische Kirchenkreis und Selbsthilfe e.V.

Im Einzelfall werden die Kundinnen und Kunden in den Kommunen auf die verschiedenen Möglichkeiten aufmerksam gemacht, gibt das Fallmanagement Hilfestellung bei der Inanspruchnahme flankierender Leistungen und ist die flankierende Betreuung Bestandteil des jeweiligen Integrationskonzeptes bzw. der Eingliederungsvereinbarung.