Förderung

SPMC teilnehmen zu dürfen oder hilfsweise die Protokolle und den so genannten „missmatch-report" zu erhalten, wurden vom NRW-Verkehrsministerium abgelehnt.

Durch die so genannte „Home-Base-Carrier"-Regelung (Flugzeuge von Fluggesellschaften, die eine Wartungsbasis in Düsseldorf haben, wie Air Berlin, LTU, Lufthansa, TUIFly, Blue Wings und Condor, dürfen ohne Angaben von Gründen bis 24 Uhr verspätet landen) kommt es zu einer permanenten Aufweichung der Nachtflugbeschränkung. Die Fluggesellschaften, die unter die Home-Base-Carrier-Regelung fallen, entziehen sich durch diese Sonderregeln jeglicher Kontrolle. Diese Regelung ist missbrauchsanfällig und treibt den Anteil der "Spätlander" weiter hoch, nicht zuletzt, weil mittlerweile die Flüge der Homebase-Carrier den größten Teil des Verkehrsaufkommens ausmachen.

Weiter solle der Landtag beschließen:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Ankündigungen nun auch Taten folgen zu lassen und in Zusammenarbeit mit dem Flughafenkoordinator des Bundes endlich die permanente Missachtung der Nachtflugregelung am Flughafen Düsseldorf wirksam zu unterbinden.

2. Die Anzahl der geplanten Landungen im Zeitraum zwischen 22 und 23 Uhr ist deutlich zu reduzieren.

3. Bei den Flügen mit einer hohen Verspätungsquote muss es zu einer Änderung der Umlaufplanung kommen. Bei regelmäßigen Verspätungen aufgrund zu enger Umlaufplanungen sind drastische Strafgebühren einzuführen.

4. Die Sonderregelung für Home-Base-Carrier (Fluggesellschaften mit einer Wartungsbasis am Flughafen Düsseldorf), das ohne Angaben von Gründen bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr gelandet werden darf, muss abgeschafft werden.

5. Die Gebühr für Ausnahmegenehmigungen für verspätete Landungen nach 24 Uhr (derzeit 100,- Euro) muss drastisch erhöht werden.

6. Die Fluglärmkommission am Flughafen Düsseldorf muss zumindest in Person des Vorsitzenden der Fluglärmkommission an den Sitzungen des Slot Performance Monitoring Committee teilnehmen können oder hilfsweise zumindest Einsicht in die Protokolle erlangen können.

C Beratungen im Ausschuss für Bauen und Verkehr

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat den Antrag am 29. Mai 2008 eingehend beraten.

Der Sprecher der GRÜNEN führte aus, im November 2005 habe Minister Wittke verkündet, dass im Zusammenhang mit der damaligen neuen Betriebsgenehmigung ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem bei Verstößen gegen die Nachtflugregelung eingeführt werde, indem er ausgeführt habe: „Wir haben zum ersten Mal ein ganz konkretes Instrumentarium, um Flugbewegungen auf dem Düsseldorfer Flughafen kontrollieren zu können. Wir haben zum ersten Mal auch die Möglichkeit, durch das Monitoringverfahren dafür zu sorgen, das Fehlverhalten des Flughafens geahndet werden kann. Ich habe den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region zugesagt, dieses Mittel auch zu nutzen. Wenn sich schon in den nächsten Wochen herausstellen sollte, dass sich der Flughafen an der einen oder anderen Stelle nicht rechtens verhält, das heißt, auch gegen die geltende Betriebsgenehmigung verstößt, wird es entsprechende Reaktionen aus meinem Haus geben. Ich glaube, dass dies in der Tat ein Quantensprung ist und einen sehr großen Fortschritt darstellt."

Die Wirklichkeit sehe jedoch anders aus. In den letzten Jahren habe es sehr viele Verstöße gegen die Betriebsgenehmigung gegeben. Dies komme unter anderem in einer Studie des Diplom-Statistikers Renier zum Ausdruck, die im Auftrag des Vereins „Bürger gegen Fluglärm" erstellt worden sei. Darüber hinaus könne man dies in dem Gutachten „Miss-MatchReporting-System" nachvollzogen werden. Hiernach habe es an 576 Tagen 3.990 Abweichungen der Abflug- und Ankunftszeiten von dem koordinierten Planzeiten gegeben. Dies bedeute durchschnittlich sieben Abweichungen pro Tag bei zwei Dritteln dieser 3.990 Abweichungen seien die Abflug- und Ankunftszeiten gegenüber der koordinierten Planzeiten in eine andere Stunde verlegt. Dies bedeute also eine missbräuchliche Umgehung der Stundeneckwerte. 40 % aller Abweichungen seien von Flugzeugen der Gesellschaft Air Berlin verursacht, die jedoch nur 18 % der Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf ausmachten.

Er weise insbesondere deshalb darauf hin, da diese Flugzeuge oftmals in den Tagesrandzeiten flögen. Das Gutachten komme zu dem Fazit, dass die Abweichungen dem Ministerium zwar bekannt seien und dokumentiert würden, aber hinreichende Sanktionen bis zum Entzug der Slots würden jedoch bis heute fehlen.

Auch aus den Daten der Bezirksregierung Düsseldorf, die vonseiten des Ministeriums nicht zur Verfügung gestellt worden seien, werde dies deutlich. Der zuständige Dezernatsleiter habe sich bezüglich der Verspätungen folgendermaßen geäußert: „Ich habe Verständnis dafür, wenn die Bürger sich darüber beschweren. Manche Airlines kommen regelmäßig zu spät. Landungen nach 23.00 Uhr, die die Ausnahme sein sollten, würden zum Normalfall. Es drängt sich der Verdacht auf, dass viele Verspätungen von der Fluggesellschaft geplant sind. Vor allem die sogenannten Home-Base-Carrier Air Berlin, LTU und Lufthansa machen sich die Möglichkeit, auch noch nach 23.30 Uhr sanktionsfrei landen zu dürfen, zunutze."

Auch Verspätungen in die Nacht hinein blieben also weitgehend sanktionslos. Hierdurch, dass zum Teil mehrere Abflüge auf 22.00 Uhr terminiert würden, werde offensichtlich, dass Verspätungen geplant würden. Er halte den Quantensprung, von dem Minister Wittke vor gut zwei Jahren gesprochen habe, nun für dringend notwendig. Zumindest sollte dieser Quantensprung jetzt eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang weise er darauf hin, dass auch die geplanten Flugbewegungen im Einbahnbetrieb zu Verschiebungen und Verspätungen führten. Dies alles stehe in einem Gesamtzusammenhang. Es helfe nicht weiter, sich zu verstecken. Es müsse dafür gesorgt werden, dass das geltende Recht eingehalten werde. Der Flughafen dürfe nicht anders behandelt werden als ein Parksünder.

Eine Sprecherin der CDU-Fraktion brachte ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass der Schutz der betroffenen Anwohner vor den Auswirkungen des Flugverkehrs ein wichtiges politisches Thema sei. insofern müsse man sich mit diesem Thema mit der gebotenen Sorgfalt beschäftigen. Bezüglich des Themas Fluglärm stelle sie immer wieder fest, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Emotionen schüre bei den Betroffenen. Sie unterstreiche sehr deutlich, dass ihre Fraktion für die Anliegen der Menschen, die in den Flugschneisen wohnten, Verständnis habe. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthalte Vorwürfe, die nach ihrem Kenntnisstand nicht der Wirklichkeit entsprächen. Diesbezüglich beziehe sie sich auf die Informationen seitens des Flughafens. Demnach seien im I. Quartal 2008 deutlich weniger Flugzeuge nach 23.00 Uhr gelandet als im I. Quartal 2007, nämlich 97 weniger. Die Zahl der gestarteten Flugzeuge nach 22.00 Uhr entwickele sich ebenfalls rückläufig, denn die dafür erforderlichen Ausnahmegenehmigungen hätten sich von 35 auf 16 reduziert.

Darüber hinaus werde vonseiten der Grünen-Fraktion gefordert, den Status eines HomeBase-Carriers abzuschaffen. Diesbezüglich weise sie darauf hin, dass gerade dieser Status für die internationalen Großflughäfen wie Düsseldorf eine große Wichtigkeit habe, sodass auf diese Sonderregelung gar nicht verzichtet werden könne. Ein solcher Status bedeute einen Standortvorteil. Dies führe auch zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region.

Ihres Wissens habe es keine ständigen Verletzungen der Nachtflugregelung gegeben.

Nichtsdestotrotz betone sie, dass bei Verstößen Sanktionen konsequent angewandt werden müssten. Hierauf lege auch ihre Fraktion großen Wert.

Ihre Fraktion werde den Antrag der Grünen-Fraktion ablehnen.

Für die SPD schickte der Sprecher vorweg, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Seine Fraktion sehe sowohl die berechtigten Interessen des Luftverkehrs als auch die berechtigten Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner. Dem Flughafen sei vonseiten der Landesregierung durchaus Zugeständnisse gemacht worden. Die Landesregierung habe ein transparentes Verfahren sowie und bei Fehlverhalten Konsequenzen angekündigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf habe daraufhin bereits einige Maßnahmen eingeleitet. Beispielsweise werde mittlerweile sehr genau darauf geachtet, dass keine zeitlichen Grenzüberschreitungen Zeit fänden. Selbstverständlich dürfe nicht der Verdacht aufkommen, dass die Fluggesellschaften bewusst in einem Zeitraum hineinplanten, der eigentlich nicht zur Verfügung stehe. Vor dem Hintergrund unterstütze seine Fraktion die Forderungen im Antrag der Grünen. Dies gelte insbesondere für die Forderung, dass die Gebühr für Ausnahmegenehmigungen für verspätete Landungen nach 24.00 Uhr in Höhe von derzeit 100 drastisch erhöht werde. Er halte den Betrag von 100 an der Grenze zum Lächerlichen. Dieser Betrag könne für Fluggesellschaften kein Anreiz darstellen, die Maßregeln einzuhalten, die der Gesetzgeber vorgegeben habe. Er fordere den Minister zu mehr Transparenz auf. Auch er vertrete die Auffassung, dass bei Fehlverhalten Konsequenzen folgen müssten.

Der FDP-Sprecher legte dar, die Koalition habe verschiedene Interessen zu vertreten, und zwar auf der einen Seite die Interessen der Anwohner und auf der anderen Seite die Interessen des Luftverkehrs und damit die Interessen von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wirtschaft. Dies versuche man, in Einklang zu bringen. Nach seinem Eindruck werde man dies auch schaffen. Die Grünen hingegen verfolgten diese Gesamtinteressen nicht. Dieser Antrag stelle ein Baustein der Grünen-Luftverkehrspolitik dar, nämlich die Anzahl der Flughäfen in Nordrhein-Westfalen auf drei zu reduzieren und diese drei Flughäfen dann munter weiter zu bekämpfen. Mit solch einer Luftverkehrspolitik komme Nordrhein-Westfalen jedoch wirtschaftspolitisch nicht weiter. Von daher werde seine Fraktion den Antrag ablehnen. Dass die SPD diese Luftverkehrspolitik der Grünen mitmache, sei peinlich.

Sodann trug der Minister für Bauen und Verkehr vor: "Lassen Sie mich mit zwei Vorbemerkungen beginnen: Herr Kollege Becker, ich habe die Bitte, dass Sie mir noch einmal sagen, welche Daten wir nicht herausgegeben haben.

Wenn das so wäre, wäre mir das unangenehm, denn ich stehe zu meinem Wort, dass dieser Flughafen schon heute der transparenteste Flughafen der Bundesrepublik Deutschland ist. Wenn irgendwelche Daten nicht veröffentlich werden, dann werde ich fuchsteufelswild.

Zweitens. Mit gleicher Deutlichkeit sage ich: Das geltende Recht wird an jeder Stelle eingehalten! Wir können uns über den Inhalt meiner Betriebsgenehmigung streiten, aber über eines lasse ich nicht mit mir streiten, nämlich dass geltendes Recht nicht eingehalten wird. Wenn das geltende Recht nicht eingehalten wird, dann fordere ich jeden auf, die Landesregierung und die zuständigen Behörden zu verklagen. Ich will, dass Recht eingehalten wird. Hierfür möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen: Als ich relativ frisch im Amt erfahren habe, dass Lärmschutzpakete von der vorletzten Betriebsgenehmigung immer noch nicht abgearbeitet waren, habe ich dafür gesorgt.