Die Feuerwehr und die Polizeizulage sind Stellenzulagen die die besonderen Belastungen im Feuerwehr und Polizeidienst ausgleichen

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Die Feuerwehr- und die Polizeizulage sind Stellenzulagen, die die besonderen Belastungen im Feuerwehr- und Polizeidienst ausgleichen sollen.

1. Wie stellen sich die besonderen Belastungen im Feuerwehr- und Polizeidienst konkret dar? Bitte Fallbeispiele schildern

2. Welche Folgen haben solchen Belastungen für die Polizei- und Feuerwehrleute? Bitte konkretisieren

- in gesundheitlicher Hinsicht (physisch und psychisch)

- im Hinblick auf die familiäre und soziale Situation

- Langzeituntersuchungen, Langzeitauswirkungen

3. Gibt es Erkenntnisse über die Zahl der Feuerwehrleute und Polizeibeamten, die aufgrund besonderer Belastungssituationen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden?

Welche finanziellen und gesundheitlichen Folgen zieht dieses vorzeitige Ausscheiden nach sich?

4. In welchem Verhältnis steht diese Anzahl zu den Beamten, die a) vorzeitig und b) zum Regelzeitpunkt in den Ruhestand eintreten?

Der Antrag, der Anlass der Anhörung ist, soll die Ruhegehaltsfähigkeit der polizei- und Feuerwehrzulage erhalten bzw. wieder einführen.

5. Welche finanziellen Folgen hätte die Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit nach Jahren aufgeschlüsselt für das Land? Was würde die Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit bis einschließlich zur Besoldungsgruppe A 9 kosten? Bitte beziffern sie auch die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

6. Welche Kostenfolgen hätte eine Änderung für die kommunalen Haushalte?

7. Wie beeinflusst eine Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit bzw. ihr Wegfall die prognostizierten Versorgungsausgaben?

8. Wäre die Beibehaltung der Ruhehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage angesichts steigender Pensionslasten und bestehender Staatsverschuldung finanzpolitisch vertretbar?

9. Gibt es Länder, in denen die Ruhegehaltsfähigkeit wieder eingeführt bzw. nicht abgeschafft worden ist; sind Ihnen Länder bekannt, in denen solche Bestrebungen im Gange sind?

10. Wurde in Bayern die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage wieder dauerhaft eingeführt oder nur der Auslaufzeitraum verlängert?

11. Wie lange wird die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage in Bayern verlängert? Wie sind die Polizeilaufbahnen in Bayern organisiert? Welche Unterschiede bestehen zu Nordrhein-Westfalen?

12. Wie beurteilen Sie die Argumentation, die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen sei nicht erforderlich, weil die besonderen Belastungen, zu deren Ausgleich sie dienen, mit dem Eintritt in den Ruhestand beendet seien.

13. Wie schätzen Sie die Situation hinsichtlich der Stellenzulage im Justizvollzugsdienst ein?

14. Welcher Zweck soll mit Stellenzulagen erreicht werden?

15. Besteht eine Analogie zur Schichtzulage?

16. Könnte eine Änderung bei der Ruhegehaltsfähigkeit auf die betreffenden Zulagen beschränkt bleiben oder müsste sie auch auf andere Stellenzulagen ausgedehnt werden? Was wären gegebenenfalls die finanziellen Folgen?

17. Was waren die maßgeblichen Entscheidungsgründe, die die vormalige Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen bewogen haben, die Ruhegehaltsfähigkeit der beiden Zulagen nach einer Übergangszeit auslaufen zu lassen?

18. Wäre aus Ihrer Sicht statt des "Herumdokterns" an einzelnen Zulagen eine grundlegende positive Novellierung aufgrund der im Zuge der Föderalismusreform I auf die Länder übergegangenen Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungs-, Laufbahnund Versorgungsrecht für die Beschäftigten vorzugswürdig? Was sollte der Gesetzgeber im Rahmen einer solchen Novelle in jedem Fall beachten?