Verbraucherschutz

Das gewährleistet ein intensives Controlling und eine intensive Verknüpfung des Nationalen Rückstandskontrollplans mit den anderen Bereichen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und der Überwachung im Bereich der Tiergesundheit.

Belange des Tierschutzes haben insbesondere für die Nutztierhaltung national und in der Gemeinschaft eine zunehmende gesellschaftliche Bedeutung. Tierschutzgerechte Haltungsbedingungen sind ein Wertmaßstab für die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Neben intensiven Kontrollen in diesem Bereich werden tierschutzgerechte Haltungssysteme weiterentwickelt.

Überwachungsprogramme ergänzen

Die Landesregierung legt auf die Erkennung und Minimierung von Rückständen, Kontaminaten und sonstigen unerwünschten Stoffen sowie von Zoonosenerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette großen Wert. Dies gilt auch für die Primärproduktion, um eventuell solche Belastungen zu erfassen. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden geeignete Minimierungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt.

Hierzu zählen auf der Grundlage des geltenden EU-Rechts Analysen zum Erkennen von möglichen Belastungsursachen, Empfehlungen oder Vorgaben zur Verbesserung der Erzeugungs- und Produktionsprozesse und gegebenenfalls Auszeichnung und Veröffentlichung von vorbildlichen Unternehmen als nachahmenswerte Beispiele.

Mit seinem Überwachungsprogramm sorgt das Land Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Maßnahmen erfolgreich greifen.

Gesunde Tiere ­ gesunde Nahrungsmittel Gesunde Tiere sind eine entscheidende Voraussetzung für viele sichere Lebensmittel. Hier werden ­ neben den amtlichen Kontrollen ­ insbesondere präventive Maßnahmen (z.B. Impfprogramme, Hygienemaßnahmen) eingesetzt, um Tiererkrankungen zu vermeiden. Dabei haben Tierarzneimittel ­ nicht nur aus landwirtschaftlicher oder umweltpolitischer Sicht ­ eine große Bedeutung. Sie dürfen im späteren Lebensmittel nicht vorkommen. Ein sorgfältiger Umgang ist nötig, um den Übertrag aus Ausscheidungen so gering wie möglich zu halten.

Der Nationale Rückstandskontrollplan beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist neu organisiert worden. Die veränderte Ausrichtung der ziel12

Gesunde Tiere sind die Voraussetzung für sichere Lebensmittel.

Realistische Höchstwerte festgelegt

Dieser ­ mit der Wirtschaft abgestimmten ­ Linie blieb Nordrhein-Westfalen treu, als unter der deutschen EURatspräsidentschaft Anfang 2007 zunächst sehr niedrige Höchstgehalte für Cumarin vorgeschlagen wurden. Diese lagen deutlich unterhalb der Werte, die auf toxikologischer Basis berechnet wurden. Sie hätten eine Produktion von zimthaltigen Lebensmitteln in gewohnter Qualität praktisch unmöglich gemacht. Die Landesregierung wollte weder den Behörden vor Ort noch den Wirtschaftsbeteiligten einen Zick-Zack-Kurs zumuten.

Diese Konsequenz wurde belohnt: Bei den weiteren Beratungen zur europäischen Aromenverordnung wurden sehr realistische Höchstgehalte für Cumarin bestimmt. So liegt beispielsweise der erlaubte Cumaringehalt in Zimtsternen unter Beachtung aller toxikologischen Aspekte bei 50 Milligramm je Kilogramm. Dies ist ein Wert, der bei Weihnachtsgebäck auch bei der Anwendung der handwerklich üblichen Rezepturen eingehalten werden kann.

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen wurden deshalb Anfang 2008 angewiesen, bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Verordnung die europäischen Werte ihrer Beurteilungspraxis zu Grunde zu legen.

Tierische Nebenprodukte

Bei der Produktion von tierischen Lebensmitteln fallen immer auch Nebenprodukte an, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese nennt man tierische Nebenprodukte. Sie fallen zum Beispiel beim Zerlegen im Schlachthof, beim Metzger oder im landwirtschaftlichen Betrieb an.

Neben Knochen, Stichfleisch, Blase und Ähnlichem zählen aber auch Ausscheidungen wie Gülle oder Jauche, nicht verwendbare Milch, Speisereste aus Großküchen

Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln Cumarin ist ein Aromastoff, der natürlicherweise in verschiedenen Pflanzen vorkommt. In höherer Konzentration kommt er im Waldmeister und im chinesischen Zimt vor. Cumarin steht im Verdacht, bei empfindlichen Personen Leberschäden zu verursachen, die allerdings heilbar sind. Untersuchungen nordrhein-westfälischer Behörden haben im Frühjahr 2006 offengelegt, dass seit etwa 20 Jahren in Bezug auf Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln eine Diskrepanz zwischen Vorschriften über zulässige Mengen und der tatsächlichen Beschaffenheit von Lebensmitteln besteht.

Auf europäischer Ebene ist über eine Abschaffung des Höchstgehalts für Cumarin diskutiert worden. Dagegen hat Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bund und der Europäischen Kommission eine europaweit einheitliche, lebensmittelspezifische Festlegung von Höchstgehalten für Cumarin gefordert. Es galt, eine Regelung zu schaffen, die einerseits die Verbraucher ausreichend schützt, andererseits es gerade für die handwerklich arbeitenden Bäcker nach wie vor möglich macht, Gebäck mit „echtem" Zimt herzustellen und nicht nur mit Aromastoffen.

Der Aromastoff Cumarin kommt in höherer Konzentration zum Beispiel in Waldmeister und chinesischem Zimt vor. sind auch wertvoller Rohstoff zur Herstellung z. B. von Düngern, Biodiesel, technischen Fetten und Biogas. Nordrhein-Westfalen will die Sicherheit und die Transparenz in diesem sehr sensiblen Bereich erhöhen, aber auch Wettbewerb zwischen den zugelassenen Entsorgungsunternehmen ermöglichen. Deshalb hat das Land das aus dem Jahr 2005 stammende Gesetz überarbeitet. Das neue Gesetz führt zu einem für die Wirtschaftsbeteiligten merklichen Bürokratieabbau. Dabei werden die Eingriffsmöglichkeiten des Staates für den Fall einer Tierseuche oder Havarien in einem Entsorgungsunternehmen beibehalten.

Tierseuchen: Impfen ja!

Bei der Bekämpfung der Schweinepest und anderer hoch ansteckender Tierseuchen gelang eine Trendwende. Die bisherige Praxis ging mit dem Verlust einer Vielzahl gesunder Tiere einher ­ ein Weg, der weder ethisch vermittelbar noch ökonomisch sinnvoll ist. Ziel ist nunmehr, Notimpfungen bei gleichzeitig freier Vermarktbarkeit von Schweinefleisch zu ermöglichen.

Nordrhein-Westfalen hat für das Auftreten von Schweinepest oder einer anderen hoch ansteckenden Tierseuche ein Handlungskonzept entwickelt. Dieses wurde bundespolitisch aufgegriffen und inzwischen auch der Europäischen Kommission zugeleitet.

Das Konzept ist zweistufig angelegt: Zuerst soll das Ausmaß der Infektion eingeschätzt werden. Dafür werden zunächst Reihenuntersuchungen mittels neuester Untersuchungsverfahren („realtime-PCR") durchgeführt. Die Anwendung der „realtime-PCR" lässt auch eine Unterscheidung zwischen Feldvirus und (beim Einsatz von markierten Impfstoffen) Impferreger zu, was die Entscheidung über die Durchführung von Notimpfungen zusätzlich begünstigt. und Flugzeugen sowie tote Heimtiere wie Katzen und Hunde zu den tierischen Nebenprodukten.

Entsorgung muss sicher sein!

Die tierischen Nebenprodukte müssen so beseitigt werden, dass keine Gefährdung der Gesundheit von Tier und Mensch eintritt. Ohne ordnungsgemäße Beseitigung könnten Seuchen und Krankheiten übertragen werden.

Entsprechend ihrem Risiko werden die tierischen Nebenprodukte in drei Kategorien aufgeteilt: Knochen und Stichfleisch zählen zur Kategorie 3 mit dem geringsten Gefährdungspotenzial. Dagegen wird die Blase als risikoreicher angesehen. Der höchsten Gefährdungskategorie 1 sind zum Beispiel die Wirbelsäule oder die Augen eines Rindes zugeordnet.

Je nach Gefährdungsklasse werden die tierischen Nebenprodukte durch Entsorgungsunternehmen unschädlich beseitigt. Sie werden verbrannt oder anders verwendet.

Denn tierische Nebenprodukte sind nicht nur Abfall, sie

Tierische Nebenprodukte müssen so beseitigt werden, dass eine Gefährdung von Mensch und Tier ausgeschlossen ist.