Landessozialgericht

Nach der Rechtsprechungsänderung des Bundessozialgerichts am 02./03.06. und Durchführung des Treffens ist die Erfolgsquote für die Kläger massiv angestiegen. Von 458 im 2. Halbjahr 2009 am Sozialgericht Düsseldorf erledigten Verfahren endeten 402 Verfahren mit angenommenem Anerkenntnis. Von den 863 im 2. Halbjahr erledigten Verfahren des Landessozialgerichts endeten 619 Verfahren mit einem angenommenen Anerkenntnis sowie 93 Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung. Die These, dass das genannte Treffen zu einer schnellen Verfahrenserledigung zugunsten der Klägerinnen und Kläger geführt hat, ist damit auch statistisch belegt.

Auch zu diesem Punkt hat Herr Dr. von Renesse in seinem Schreiben nicht mitgeteilt, dass bereits ein unabhängiges Dienstgericht über seinen Vorwurf in dieser Sache entschieden hat. Das Dienstgericht für Richter hat in seinem Urteil vom 21.07.2011 erklärt, dass eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit von Herrn Dr. von Renesse durch die Besprechung vom 12.06.2009 nicht in Betracht gekommen und er in der Bearbeitung der in seinem Dezernat befindlichen Verfahren nicht eingeschränkt worden sei.

Meine Damen und Herren, die Erhebung schwerwiegender Vorwürfe eines „Geheimtreffens" gegen das Landessozialgericht, gerichtet an das Parlament, ohne die Abgeordneten von der getroffenen Gerichtsentscheidung des Richterdienstgerichts in Kenntnis zu setzen: Diese Vorgehensweise mögen sie bitte alle selbst beurteilen.

9. Kostenbeschlüsse

Meine Damen und Herren, Herr Dr. von Renesse schreibt Ihnen: „Unanfechtbare richterliche Kostenbeschlüsse, die ich zugunsten des Landes NRW und zulasten der beklagten Rentenbehörde erlassen hatte, wurden, nachdem das Präsidium mir die Zuständigkeit für Ghettorentenfälle entzogen hatte, umgehend auf Wunsch der Beklagten aufgehoben. Dabei lagen den dabei tätig werdenden Richtern in fast allen Fällen nicht einmal die erforderlichen Verwaltungs- und Entschädigungsakten vor.

Dem Land NRW ist dadurch ein Vermögensschaden von rund einer halben Million Euro entstanden. Auf die hieran vonseiten betroffener Rechtsanwälte geübte Kritik reagierte die Gerichtsverwaltung mit Strafanzeigen."

Meine Damen und Herren, auch die richterliche Bearbeitung von Kostenbeschlüssen unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit und ist von mir grundsätzlich nicht zu kommentieren. Daher beschränke ich mich auf die Auskunft, dass durch Herrn Dr. von Renesse gefertigte Kostenbeschlüsse nach seinem Ausscheiden von dem zuständigen Spruchkörper aufgehoben wurden, diese Entscheidungen im Rahmen richterlicher Unabhängigkeit getroffen wurden und das Bundesverfassungsgericht eine gegen sie eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.

10. Eintragungen in die Personalakte:

Meine Damen und Herren, Herr Dr. von Renesse schreibt uns allen: „Da ich mich aus Verantwortung für den Rechtsstaat und die Rechte der Beteiligten als Richter ebenfalls gegen diese Verhältnisse zur Wehr setzte, erhielt ich als Sanktion von der Gerichtsleitung die Eintragung in die Personalakte, ich verursachte „Reibungsverluste" und sei „unkollegial".

Meine Damen und Herren, Verantwortung für den Rechtsstaat und für die Rechte der Beteiligten spürt nicht nur Herr Dr. von Renesse, sondern spüren alle Richterinnen und Richter. Sie würden sich ebenso wie er gegen Verhältnisse zur Wehr setzen, die diese Grundsätze infrage stellen. Die Herstellung einer Verbindung ist sachlich falsch

Zu Herrn Dr. von Renesses Schutz wird das Justizministerium trotz dessen eigener öffentlichen Bezugnahme keine geschützten Personaldaten über Beurteilungen seiner Person veröffentlichen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine berufliche Entwicklung in keinster Weise von seiner „Verantwortung für den Rechtsstaat und die Rechte der Beteiligten" beeinträchtigt worden ist.

Die Besetzung von vier Vorsitzendenstellen am Landessozialgericht ist am 30. Juni 2011 erfolgt. Herr Dr. von Renesse hatte sich darauf letztlich ­ wie Ihnen von mir am 22. Juni 2011 berichtet ­ nicht mehr beworben.

11. Vorwurf eines sogenannten Maulkorbs

Meine Damen und Herren, Dr. von Renesse schreibt uns dazu: „Es wurde mir zudem untersagt, mich hierzu öffentlich zu äußern."

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der öffentlichen Darstellung erweckt das Schreiben von Herrn Dr. von Renesse den Eindruck, Beamte und Richter dürften sich über dienstliche Angelegenheiten ohne Weiteres äußern, ihm selber sei aber ein „Maulkorb" verpasst worden. So schildern es jedenfalls einzelne Presseartikel.

Dienstrechtlich ist jedoch das Gegenteil der Fall. Deswegen sind Herrn Dr. von Renesse öffentliche Äußerungen in dem Rahmen erlaubt, der für jeden Beamten oder Richter gilt. Hinsichtlich dienstlicher Vorgänge unterliegt er jedoch der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht wie alle anderen Mitarbeiter auch.

Zudem erweckt die Passage beim Leser den Eindruck, seine öffentlichen Äußerungen wären erst kürzlich kritisiert worden, insbesondere, wenn er im Schreiben auf das „Regierungshandeln seit Juli 2010" verweist.

Tatsache ist aber, dass bereits der ehemalige Präsident des Landessozialgerichts, Dr. Jürgen Brand, im März 2010 berichtet hatte, er habe Herrn Dr. von Renesse aufgefordert, künftig für Auskünfte oder Informationen in Angelegenheiten mit dienstlichem Bezug, insbesondere mit Bezug zu ZRBG-Angelegenheiten, auf ihn oder den Pressedezernenten des Landessozialgerichts zu verweisen. Dieser frühe Zeitpunkt findet seinen Grund darin, dass die Vorgänge, auf die sich Herr Dr. von Renesse bezieht, zum ganz wesentlichen Teil vor dem Regierungswechsel stattgefunden haben, nämlich von 2006 bis 2009. 12. Frage der Beobachter in Haifa Herr Dr. von Renesse macht folgenden Vorwurf: „Soweit ich wissenschaftliche Vorträge zum Ghettorentenrecht halte, entsendet die Gerichtsleitung des LSG NRW (vom Steuerzahler finanziert) Beobachter ­ zuletzt bei einer Tagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung in Haifa am 31.10.2011, zu der die Präsidentin des LSG zwei Berichterstatter abordnete."

Meine Damen und Herren, der Vorwurf einer Entsendung von „Beobachtern" ist unberechtigt.

Richtig ist Folgendes: Der Bitte der Präsidentin des Landessozialgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, zwei Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein Westfalen zu der 20. Jahrestagung der DIJV/IDJV in Haifa und Jerusalem vom 30.10. bis 06.11.2011 zu entsenden, wurde seitens des JM im September 2011 zugestimmt.

Hintergrund ist nach dem Bericht der Präsidentin, dass der Vorsitzende der DeutschIsraelischen Juristenvereinigung, Herr Rechtsanwalt Dr. Himmelmann, die Teilnahme von Repräsentanten der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen ausdrücklich für sinnvoll gehalten hat und diese herzlich eingeladen und ausdrücklich willkommen geheißen hat.

Es handelt sich um den Präsidenten des Sozialgerichts Düsseldorf, Peter Brückner, und den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht, Peter Jung. Das Sozialgericht Düsseldorf hat die erstinstanzliche Zuständigkeit in Angelegenheiten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG). Herr Jung war als Vorsitzender eines Rentensenats bis vor Kurzem mit diesen Angelegenheiten befasst und ist Vorsitzender des Bundes Deutscher Sozialrichter. Die Bearbeitung der ZRBG-Verfahren war im Rahmen der o. g. 20. Jahrestagung ein zentrales Thema.

13. Thema „Akteneinsicht" Herr Dr. von Renesse schreibt uns: „Umgekehrt erhalte ich seit fast anderthalb Jahren keine vollständige Einsicht in meine Personalakte und die mich betreffenden personenbezogenen Daten im Geschäftsbereich des Justizministeriums von NRW, selbst nicht in die Dokumente, die ausdrücklich gegen mich verwendet wurden bzw. werden."

Meine Damen und Herren, Dr. von Renesse hat in diesem Jahr mehrfach ­ und zuletzt kürzlich ­ Einsicht in seine bei der Präsidentin des Landessozialgerichts geführte Personalakte genommen. Er moniert allerdings teilweise die Aktenführung und beantragt die Einsicht in weitere Akten.