Ortsumgehung Ober-Mörlen

In einem gemeinsamen Antrag aller im Ober-Mörler Gemeindeparlament vertretenen Fraktionen vom 15. Januar 2007 wird eine Abänderung der Trassenführung für die B 275a, Ortsumgehung Ober-Mörlen, und eine bevorzugte Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan empfohlen. Hierzu sollen Gespräche mit der Landesregierung aufgenommen werden.

Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

Die Ortsumgehung von Ober-Mörlen und Bad Nauheim im Zuge der B 275 ist im vom Deutschen Bundestag 2004 als Gesetz verabschiedeten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie "Weiterer Bedarf" enthalten. Diese Einstufung der Maßnahme beruht auf der Bewertung einer Netzkonzeption, welche die Verknüpfung der Ortsumgehung im Zuge der B 275 mit der Ortsumgehung Friedberg im Zuge der B 3 vorsieht.

Im Beschluss der Gemeindevertretung Ober-Mörlen vom Januar 2007 ist nach Wissen der Hessischen Landesregierung eine Trassenführung skizziert, die von Langenhain-Ziegenberg kommend zunächst die Ortslage von OberMörlen südlich umgeht und nach Querung der Autobahn A5, ohne Anschlussstelle an dieser Stelle, parallel zur Autobahn nach Norden bis an die heutige B 275 verläuft.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Position hat die Landesregierung zu den Vorschlägen aus Ober-Mörlen?

Die von der Gemeinde Ober-Mörlen vorgeschlagene Trassenführung entspricht nicht der Netzkonzeption der bewerteten Bedarfsplanmaßnahme, ist also eine neue Maßnahme. Eine neue Bewertung durch das BMVBS ist erforderlich. Diese Neubewertung ist frühestens im Zuge der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen möglich, die vom BMVBS für einen Zeitpunkt nicht vor 2009 in Aussicht gestellt wird. Die Landesregierung wird in Abstimmung mit der Gemeinde Ober-Mörlen die Neubewertung vorbereiten.

Frage 2. Wurden bereits Vorplanungen eingeleitet?

Nein.

Frage 3. Wann rechnet die Landesregierung mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.