NRW-Initiative: Mehr Sicherheit bei Fußballspielen

Am 11. Mai 2011 stellte Innenminister Ralf Jäger das Sicherheitskonzept für Fußballspiele: NRW-Initiative: Mehr Sicherheit bei Fußballspielen im Kölner vor. Die Initiative umfasst ein 10-Punkte-Konzept, dass die Abläufe und die Sicherheit bei Fußballspielen präventiv gewährleisten soll. Vorgesehen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei, den Verbänden und Vereinen sowie den verschiedenen Fangruppierungen. Innenminister Jäger bezeichnete die Initiative anlässlich der Vorstellung im Kölner als bundesweit einmalig (vgl.: Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.Mai 2011: Bundesweit einmalige Initiative für friedliche Fußball-Wochenenden).

Die NRW-Initiative soll von Anfang an alle Eventualitäten berücksichtigen. Dazu unterscheidet der Minister zwischen Fans und Problemfans. Friedliche Fans sollen dabei stärker als bisher in das Sicherheitskonzept einbezogen werden und sollen damit Verantwortung für einen guten und friedlichen Ablauf des Fußballspiels übernehmen. Dies beginnt schon bei der Anfahrt zum Stadion. Fans sollen wenn möglich von Fanbetreuern der jeweiligen Vereine oder Fanclubs begleitet werden, da ein Großteil der Sicherheitsstörungen bereits während der Anfahrt geschieht.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Sicherheitslage im Zusammenhang mit Fußballspielen hat sich in den letzten Jahren durch neue Entwicklungen und Phänomene gravierend verändert. Der Fanreiseverkehr ist durch ein stark gestiegenes Zuschauerinteresse erheblich gestiegen. Wir erleben eine gewandelte Fankultur - vielerorts prägen Ultragruppierungen das Bild in und außerhalb der Stadien; Pyrotechnik gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Daneben ist auch die Gewaltbereitschaft Einzelner gestiegen. Ereignisse der jüngsten Vergangenheit zeigen: Regelmäßig sind Fans derselben nordrhein- westfälischen Vereine an Sicherheitsstörungen und Gewalttätigkeiten beteiligt.

Mit der Initiative Mehr Sicherheit bei Fußballspielen in Nordrhein-Westfalen soll künftig Ausschreitungen, Krawalle und Randalen rund um die Spiele dauerhaft wirksam begegnet werden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat hierzu ein Zehn-Punkte-Papier formuliert. In das Konzept eingeflossen sind die bundesweit bestehenden guten Lösungsansätze, die in letzten Monaten durch die vielfältigen Initiativen und Aktivitäten erarbeitet wurden oder bereits gut funktionieren.

1. Sollten die in dem 10-Punkte-Konzept der NRW-Initiative. Mehr Sicherheit bei Fußballspielen als Problemfans bezeichnete Personen nicht besser als Kriminelle bezeichnet werden?

Die aktuelle Sicherheitslage im Zusammenhang mit Fußballspielen ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Problemstellungen. Neben der gestiegen Gewaltbereitschaft Einzelner haben auch Sicherheitsstörungen zum Beispiel durch das Zünden von Pyrotechnik oder Belästigungen anderer Fahrgäste im Reiseverkehr zugenommen. Situationen, in denen es zu Aggressionen, Gewalt und sicherheitsgefährdendem Verhalten kommt, sind häufig von einer emotional aufgeheizten Atmosphäre und einer hohen Dynamik geprägt. Die starke Identifizierung mit der Fangruppe und die enge Bindung deren Mitglieder führen zusätzlich zu problematischen Solidarisierungseffekten.

Nicht immer handelt es sich bei diesen Vorfällen um Straftaten. Darüber hinaus sind nur einzelne Personen gezielt auf der Suche nach Gewalt und missbrauchen den Fußball als Bühne, um ihre Lust auf Gewalt auszuleben. Die überwiegende Mehrheit der Veranstaltungsbesucher sind jedoch fußballbegeistert und wollen ein spannendes Spiel erleben und ihren Verein unterstützen.

2. Anhand welcher Kriterien differenziert die Landesregierung zwischen Fans und Problemfans?

Die Einteilung der Zuschauer von Sportveranstaltungen erfolgt bundesweit einheitlich nach den im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Sport und Sicherheit vom 23. Juli 1991 beschriebenen Kriterien nach der Ausprägung der Neigung zu Gewalttaten in folgende Kategorien:

- Kategorie A: friedliche Fans

- Kategorie B: gewaltbereite/-geneigte Fans

- Kategorie C: gewaltsuchende Fans

In diesem Zusammenhang werden grundsätzlich gewaltbereite/-geneigte und gewaltsuchende Fans als Problemfans bezeichnet.

Darüber hinaus sind Problemfans auch Personen, die Störungen der öffentlichen Sicherheit begehen oder durch ihre gezeigten Verhaltensweisen eine Begehung oder Wiederholung erwarten lassen.

3. Wie sollen gewalttätige Fans aus der Reisegruppe identifiziert werden?

Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, dass alle Fans ihren Beitrag zu einem friedlichen und sicheren Fußballwochenende leisten. Dazu gehört auch, sich eindeutig von Störern und gewaltbereiten Personen zu distanzieren.

Grundsätzlich wirkt die Polizei gemeinsam mit allen Netzwerkpartnern darauf hin, dass Problemfans getrennt von den friedlichen Fans reisen.

Um Gewalttätigkeiten zu verhindern, wird die friedliche Fanszene stärker eingebunden. Dabei erhalten sie ein großes Maß an Unterstützung (z.B. Ordnerbegleitung). Freiräume sollen die friedlichen Fans auf den Reisewegen eigenverantwortlich wahrnehmen, die Reisebedingungen werden verbessert.

Die NRW-Initiative setzt einen Schwerpunkt auf die Kommunikation. Die Polizei sucht offensiv den Dialog zu allen Fangruppierungen. Sie nutzt intensiv ihre Möglichkeiten, eine fundierte Informationslage insbesondere zu Störern und gewaltbereiten Personen zu schaffen. Die Polizei fokussiert ihre Maßnahmen auf diesen Personenkreis. Ein wichtiger Baustein gegen Gewalt und Sicherheitsstörungen sind dabei präventiv-polizeilichen Maßnahmen.

4. Können Hooligans nicht von vornherein vom Besuch eines Spiels ausgeschlossen werden?

Für die Sicherheit in den Stadien sind in erster Linie die Veranstalter, das heißt die Vereine bzw. der Deutsche Fußball-Bund (DFB) verantwortlich. Um die vielen friedlichen und sportbegeisterten Zuschauer zu schützen und einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, setzen die Veranstalter in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Beteiligten im Bereich Sport und Sicherheit ein umfassendes Maßnahmenpaket um. Dazu gehört unter anderem auch die Erteilung von Stadionverboten.

Stadionverbote können vom Veranstalter als Hausrechtsinhaber auf der Grundlage des Zivilrechts ausgesprochen werden. Neben den örtlichen Stadionverboten wurden mit dem 1992 veröffentlichten Nationalen Konzept Sport und Sicherheit die bundesweit wirksamen Stadionverbote eingeführt. Hierzu haben die Vereine und der DFB sich gegenseitig das Recht eingeräumt, bundesweit wirksame Stadionverbote auszusprechen und verpflichten sich, diese auch durchzusetzen.

Der DFB hat die Voraussetzungen und das Verfahren in seinen Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten detailliert beschrieben.

Für die Begründung polizeilicher Maßnahmen wie Meldeauflagen und Betretungsverboten im Vorfeld gewalttätiger Auseinandersetzungen und anlassbezogener Straftaten kommt es entscheidend darauf an, ob die Persönlichkeit des Betroffenen und seine bisher bei Sportveranstaltungen gezeigten Verhaltensweisen eine Begehung oder Wiederholung von Störungen der öffentlichen Sicherheit erwarten lassen.