Gleichstellung

Ziel ist die Entwicklung von Lösungen zu erkannten Problemen, welche sowohl die Aspekte der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung als auch die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen.

Basierend auf den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe zum Bereich Datenlage wurde zunächst mit dem Projekt die Möglichkeit zur Erfassung und Auswertung der notwendigen Daten erörtert. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor. Eine möglichst einheitliche Datenerfassung wird in den nächsten Wochen angestrebt. Hieraus wird sich dann ein erstes Lagebild ableiten lassen.

Durch die an der Arbeitsgruppe Verwendungseinschränkungen beteiligten Polizeiärzte wird derzeit ein Formblatt entwickelt, das zu einer einheitlichen standardisierten Beurteilungspraxis aller Polizeiärzte führen könnte. Dieses Formblatt wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe Gutachten des Polizeiärztlichen Diensts überprüft, adaptiert und ggfs. als polizeiärztlicher Vorschlag dem MIK NRW unterbreitet werden.

Der Bericht der unabhängig arbeitenden Arbeitsgruppe stellt lediglich eine Handreichung und Grundlage für spätere verbindliche Entscheidungen des MIK dar.

Diese werden dann in einem abgestimmten Verfahren unter Beteiligung von Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten und ggfs. weiteren zu beteiligenden Behörden in verbindliche Erlasse umgesetzt.

Reaktion der Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei

Die Hauptschwerbehindertenvertretung reagiert mit einem im Intranet der Polizei veröffentlichtem Schreiben auf die Veröffentlichung des Ergebnisberichtes der AG Verwendungseinschränkung. Insbesondere befürchtet sie, dass sensible Daten (Grad der Behinderung etc.) ausgewertet werden könnten.

Ziel einer Datenerhebung in Persls ist, ein Gesamtbild aus den eingangs beschriebenen Gründen zu erhalten. Hieraus lassen sich Personalsteuerungsinformationen ableiten, die gravierenden Fehlentwicklungen entgegenwirken können. Alle Daten werden auf Landesebene anonymisiert und lassen keinerlei personenbezogene Rückschlüsse zu. Entsprechende Rollen- und Rechtekonzepte wurden datenschutzrechtlich überprüft und mit den Personalvertretungen meines Hauses abgestimmt.

Die Behördenauswertung steht ausschließlich den Personal verwaltenden Stellen zur Verfügung und stellt damit zur bisherigen Informationsmöglichkeit keinerlei Veränderungen dar. Lediglich die reine Problemanalyse wird seitens einer solchen Auswertung in Persls vereinfacht bzw. ermöglicht.

Die Sorge der Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei, dass zukünftig Polizeidienstunfähigkeitsverfahren (PDU-Verfahren) und damit Laufbahnwechsel oder Zurruhesetzungen forciert werden sollen, ist unbegründet.

Zur derzeitigen rechtlichen Situation in dieser Thematik ändert sich mit der Erstellung eines Lagebildes nichts.

Ich beabsichtige weiterhin, nach der Auswertung erster Daten aus Persls eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, ein aktuelles vollständiges Lagebild zu erstellen, die sich daraus ableitenden Folgen darzustellen und hierzu Handlungsempfehlungen zu formulieren, wie der derzeitigen Entwicklung begegnet werden kann.

Die beschriebene Stärkeentwicklung der Polizei Nordrhein-Westfalens macht deutlich, dass nicht Zurruhesetzungen oder Laufbahnwechsel in größerem Umfang als bisher anzustreben sind, sondern kluge Konzepte zum Einsatz der bedingt verwendbaren und bedingt verfügbaren Beamtinnen und Beamten im Interesse der Gesamtorganisation entwickelt werden müssen. Dies gelingt nur, wenn der Umfang der Belastungen aller Behörden im landesweiten Vergleich bekannt ist.