Einsparungsmaßnahmen innerhalb der Forstverwaltung

Auswirkungen der Einsparungsmaßnahmen innerhalb der Forstverwaltung auf das Forstamt Babenhausen und Antwort des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers:

Die Landesregierung hat in ihrem am 2. September 2003 der Öffentlichkeit vorgestellten Haushaltssanierungskonzept "Operation Sichere Zukunft" angekündigt, die Zahl der Forstämter von derzeit 85 um die Hälfte und die Zahl der Revierförstereien von derzeit 664 um ein Drittel reduzieren zu wollen. Damit wird dokumentiert, dass die Umorganisation mit der Einrichtung des Landesbetriebes HessenForst gescheitert ist.

Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Im Zuge der "Operation Sichere Zukunft" der Hessischen Landesregierung zur Konsolidierung des Landeshaushaltes wurde u.a. beschlossen, die Zahl der Forstämter und Revierförstereien zu verringern. Dem Landesbetrieb Hessen-Forst soll hiermit die erforderliche Flexibilität verschafft werden, um das gesetzte Ziel zu erreichen - den Staatswald mit positivem Ergebnis zu bewirtschaften und die Abgeltungen für die Erbringung der hoheitlichen Funktionen und der Gemeinwohl orientierten Aufgaben (Schutzzwecke, Erholung, Umweltbildung u.v.m.) deutlich abzusenken.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurde eine Arbeitsgruppe auf der Verwaltungsebene des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz initiiert. Diese Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern des Hauptpersonalrates, der Hauptschwerbehindertenvertretung, der Frauenbeauftragten und der Verwaltung. Ihre Aufgabe war die Erarbeitung und Abstimmung der Grundsätze, die bei der Strukturreform anzuwenden waren.

Gleichzeitig wurde eine Projektstruktur zur Neustrukturierung der Aufbauund Ablauforganisation auf Ebene des Landesbetriebes Hessen-Forst entwickelt, bestehend aus Projektlenkungsausschuss und Projektarbeitsgruppe.

Hierin wurden z. B. die Details zur Abgrenzung der Forstreviere und zur Straffung und Neustrukturierung der Geschäftsprozesse und der Ablauforganisation erarbeitet. Von örtlichen Projektgruppen wurden Vorschläge für die Abgrenzung der Reviere und die künftige Personalausstattung der Forstämter gemacht.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Wie viele Personen sind im Kreis Darmstadt-Dieburg im Forstamt Babenhausen mit Stichtag 1. September 2004

Frage 2. Wie viele davon sind teilzeitbeschäftigt?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.

Frage 3. Wie viele davon sind Frauen?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.

Frage 4. Wann werden die Auszubildenden ihre Ausbildung beenden und werden sie übernommen?

Der Zeitpunkt der voraussichtlichen Beendigung der Ausbildung ist in der Anlage 1 aufgelistet. Derzeit ist eine Übernahme von Auszubildenden nicht geplant.

Frage 5. Nach Aussage der Landesregierung soll die Zahl von zwei Waldarbeitern pro 1.000 ha Waldfläche angestrebt werden. In welchen der genannten Forstämter sind Versetzungen oder Entlassungen geplant?

Das Verfahren zur Sozialauswahl nach zuvor festgelegten und abgestimmten Kriterien und die Verteilung des MTW-Personals auf die neuen Forstämter sind abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass es in allen Forstämtern Versetzungen gibt. Entlassungen sind derzeit nicht vorgesehen. Das Überhangpersonal wurde zur Personalvermittlungsstelle gemeldet.

Frage 6. Welche der vorgenannten Forstämter oder Dienststellen in ihrem Bereich werden geschlossen?

Der Standort Babenhausen wird aufgelöst.

Frage 7. Sind betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen oder wohin werden die betroffenen Mitarbeiter versetzt?

Es werden alle Maßnahmen ergriffen, das Überhangpersonal innerhalb der Landesverwaltung umzusetzen bzw. an andere Arbeitgeber innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes zu vermitteln. Hierzu wurden die Mitarbeiter an die Personalvermittlungsstelle gemeldet. Betriebsbedingte Kündigungen sind derzeit nicht vorgesehen.

Frage 8. Wie viel Personal wird den verbleibenden Forstämtern in Zukunft zur Verfügung stehen, gegliedert nach Aufgabengebiet und Qualifikation?

Die voraussichtliche Personalausstattung der Forstämter ist in Anlage 2 aufgelistet.

Frage 9. Wie will die Landesregierung den fachlichen Standard und Qualität der Waldbewirtschaftung sicherstellen im

- Staatswald,

- Körperschaftswald und

- beförsterten Privatwald des oben genannten Forstamtes?

Die bewährte Grundstruktur einer Einheitsforstverwaltung mit Forstämtern und Revierförstereien wird beibehalten. Dies bedeutet, dass weiterhin die Aufgaben Bewirtschaftung des Staatswaldes, Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und die Betreuung von kommunalem und privatem Waldbesitz durch die Organisationseinheit eines Forstamtes erledigt werden. Die räumliche Zuständigkeit eines Forstamtes wird vergrößert. Durch die verstärkte Funktionalisierung der Aufgaben werden Bündelungs- und Rationalisierungseffekte genutzt. Die Details für die zukünftige Aufgabenerfüllung wurden von den genannten Arbeits- und Projektgruppen erarbeitet. Als Setzung für deren Arbeit galt die Maxime, dass durch die Personalreduktion die Qualität der Aufgabenerfüllung nicht verschlechtert werden soll.

Frage 10. Wird die Entscheidung, welche Dienststelle aufgelöst werden soll, nach dem Zufallsprinzip der gerade frei werdenden Stelle erfolgen oder nach welchen Kriterien soll vorgegangen werden?

Mithilfe eines Kriterienkatalogs zur Abgrenzung der Forstverwaltungsbezirke erfolgte eine Neuabgrenzung der Forstämter. Als Oberkriterien waren forstpolitische, forstfachliche, logistische und organisationspraktische Aspekte zu berücksichtigen. Die Kriterien für die Abgrenzung der Forstreviere wurden von der Arbeitsgruppe erarbeitet, die in den Vorbemerkungen erwähnt wurde.

Frage 11. Wie will die Landesregierung die betroffenen Mitarbeiter bei den Umorganisationsmaßnahmen beteiligen?

Die Beteiligung erfolgte über die Mitwirkung der Beschäftigten in den Projekt- und Arbeitsgruppen und durch die personalvertretungsrechtlich vorgeschriebenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände. Eine regelmäßige und sachstandsgerechte Information der Gesamtbelegschaft ist erfolgt.

Frage 12. Sind über die gesetzlich im HPVG fixierten Mitwirkungsrechte weitere Beteiligungen vorgesehen?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 11.

Frage 13. Wann werden die nicht staatlichen Waldbesitzer von den Schritten der Landesregierung informiert?

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2003 wurden die Wald besitzenden Kommunen und der Hessische Waldbesitzerverband über den Stand und den geplanten weiteren Ablauf der Forststrukturreform informiert.

Frage 14. Soll für den Bereich des Landesbetriebes Hessen-Forst die Umorganisation von diesem alleine erledigt werden?

Nein. Nach § 49 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes teilt die oberste Forstbehörde in Anlehnung an die bestehenden Bezirke das gesamte Landesgebiet in Forstverwaltungsbezirke (staatliche Forstamtsbezirke) auf. Die oberste Forstbehörde ressortiert beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Abgrenzung der Forstreviere ist Aufgabe des Landesbetriebes Hessen-Forst.

Frage 15. Welche personellen Einsparungen sind in den übrigen Verwaltungsebenen vorgesehen, getrennt nach Ministerium, Regierungspräsidien und landrätlicher Verwaltung?

Der Hessische Landtag hat am 18. Dezember 2003 das Zukunftssicherungsgesetz beschlossen. Hierin sind feste Quoten für den Stellenabbau, der durch den Produktivitätsgewinn durch die Verlängerung der Arbeitszeit der Landesbediensteten und die Realisierung weiterer Rationalisierungspotenziale möglich wird, für alle Ressorts vorgegeben.