Krankenversorgung

Testverfahren erstellt die Ausländerbehörde am 23.08.1996 deutsche Reisedokumente - ohne Unterschrift der Betroffenen! - für Branislav Murganic und seine Tochter Darinka und schickt diese zur Visierung an die makedonische Botschaft. Am 30.08.1996 schickt die makedonische Botschaft das deutsche Reisedokument mit Einreisevisum für Branislav und Darinka und sogenannte Heimreisescheine für Desanka und lvana Murganic an die Ausländerbehörde.

Wie sieht es im Moment aus? Durch vielfältige Aktivitäten, unter anderem durch einen Eilantrag, Petitionsverfahren, Duldungsantrag aus humanitären Gründen, konnte erreicht werden, dass die Familie noch hier ist und die besagten Einreise- und Heimreisepapiere mittlerweile abgelaufen sind. Inzwischen hat das Innenministerium eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Papiere beantragt.

Es wurde gerade zwar gesagt, sie seien schon da; aber heute früh habe ich gehört, dass sie erst in den nächsten Tagen erwartet würden. Was davon wahr ist, weiß ich nicht.

Was passiert denn, wenn die Familie abgeschoben wird?

Trotz der bisher ausgestellten Papiere, also der Heimreisedokumente und der Einreisevisa, ist es nicht möglich, dass die Familie die makedonische Staatsbürgerschaft erhält. Denn nach dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit der Republik Makedonien, bekanntgemacht am 03.11.1992, werden als Voraussetzung hierfür zum Beispiel die Beantragung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes - in dieser Zeit war die Familie bereits in Deutschland - und eine dauerhafte Einkommensquelle gefordert. Die makedonischen Eltern von Desanka Murganic lebten zu dieser Zeit schon lange nicht mehr und sind deswegen auch nicht registriert.

Somit ist die Familie Murganic nicht in die sogenannte Evidenzführung eingetragen, was die makedonische Botschaft 1995 auch bestätigte. Die Möglichkeit einer Einbürgerung ist nicht gegeben, weil in Artikel 7 des makedonischen Staatsangehörigkeitsgesetzes als Voraussetzung hierfür unter anderem gefordert wird, dass man mindestens 15 Jahre in der Republik Makedonien ansässig ist und über eine eigene Wohnung sowie eine dauerhafte Einkommensquelle verfügt. Daß Heimreisescheine nicht zwangsläufig zur gewünschten Staatsbürgerschaft führen, bestätigt selbst das bayerische Innenministerium in einem anderen Fall, der Makedonien betrifft.

Ein drei Monate gültiges Einreisevisum für Branislav und Darinka Murganic würde in Makedonien nicht verlängert, weil der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Das könnte zur Ausweisung der beiden führen; die Familie wäre getrennt. Dies geht auch aus einem Gutachten des Instituts für Ostrecht hervor. Es ist ein Kreis: ohne Staatsbürgerschaft keine Existenzgrundlage, ohne Papiere keine Arbeit und Wohnung, ohne Arbeit und Wohnung keine Papiere. Dieser Teufelskreis ist nicht zu durchbrechen.

Die Familie hätte in Makedonien keinerlei Recht auf Wohnung, Arbeit, Krankenversorgung, soziale Absicherung, Aufenthaltserlaubnis, auch nicht auf Beschulung der beiden Töchter.

Wie katastrophal es einer Familie ohne geklärte Staatsbürgerschaft in Makedonien ergeht, zeigt der Bericht von zwei evangelischen Pfarrern, die eine Familie begleiteten.

Der Fall der Familie Golja ist zwar nicht unmittelbar mit dem der Familie Murganic zu vergleichen, da die Murganics keine Roma sind. Trotzdem muss er hier angeführt werden. Wer die Berichte der beiden Pfarrer liest, die die freiwillig ausgereiste Familie Golia nach Makedonien begleitet haben, ist erschüttert über die Zustände, die dort herrschen und die auch für die Familie Murganic nicht besser wären. Die Berichte zeigen auch, daß man sich nicht darauf verlassen darf, dass das in der makedonischen Verfassung garantierte Recht für ausländische Staatsbürger, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, auch umgesetzt wird.

Wenn die Staatsregierung erklärt, wie sie es in der bereits angesprochenen Ausschußsitzung getan hat, es komme letztlich nicht darauf an, was in Makedonien geschehe, da nach deutschem Ausländerrecht allein die Bereitschaft Makedoniens zur Aufnahme der Familie Murganic notwendig sei, dann kann ich nur sagen: Das halte ich für äußerst zynisch und unmenschlich.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD) Man nimmt billigend in Kauf, dass nach drei Monaten, nachdem die Einreisepapiere abgelaufen sind, die Familie eventuell auseinandergerissen wird und dass all die Dinge geschehen, die ich angesprochen habe. Ich denke, alle diese Umstände zeigen, dass es sich nicht um einen normalen Fall handelt und dass aus humanitären Gründen die Duldung ausgesprochen werden müßte -gerade von einer Partei, die sich christlich nennt.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Böhm: Als nächste hat Frau Kollegin Köhler das Wort.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kündige an, daß ich namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung beantragen werde.

(Zu rufe von Abgeordneten der CSU) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Herr Peterke, Sie sagten, die Bundesrepublik sei eines der ausländerfreundlichsten Länder. Dem möchte ich heftig widersprechen.

(Zuruf des Abgeordneten Christ (CSU)) Herr Peterke, ich würde mir wünschen, dass die Bundesrepublik ein ausländerfreundliches Land wäre. Aber ein Land, das ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger über Generationen hinweg ausgrenzt und diskriminiert, ist nicht ausländerfreundl ich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ritter (CSU): Wer hat denn mehr aufgenommen als wir? - Zu rufe von der CSU)

Außerdem: Ein Land, in dem Asylbewerberheime angezündet und Flüchtlinge überfallen werden, kann man nicht als ausländerfreundlich bezeichnen.

(Christ (CSU): Das kann man doch nicht dem gesamten Volk anlasten! - Jetz (CSU): Auch andere Häuser werden angezündet!)

- Sie müssen diese Tatsache zur Kenntnis nehmen, und Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Partei für die ausländerfeindliche Stimmung in diesem Land Verantwortung hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zurufe von der CSU)

Nun zur Familie Murganic: Die Familie Murganic ist ein Opfer des Hasses, der zwischen den Ethnien auf dem Balkan immer noch herrscht. Herr Murganic ist Serbe, und seine Frau ist Makedonierin. Nach Serbien kann die Familie nicht zurück, weil Herr Murganic nicht bereit war, in dem grauenhaften Krieg mitzumachen. Wir sollten um jeden froh sein, der sich geweigert hat, bei diesem grauenhaften Krieg mitzumachen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er verweigerte sich der Einberufung zum Krieg und desertierte mit seiner kleinen Tochter nach Deutschland.

Die Mutter folgte später nach. Nachdem das Asylverfahren abgelehnt war, ging es darum, zu prüfen, ob die Abschiebung nach Serbien oder nach Makedonien möglich ist. Die Abschiebung nach Serbien hätte mit Sicherheit zur Folge gehabt, dass Herr Murganic wegen Fahnenflucht mit einer drakonischen Strafe zu rechnen gehabt hätte.

Außerdem ist er mit einer Makedonierin verheiratet. Wir wissen, was multethnische Familien in Serbien erwartet.

Die Problematik der Deserteure aus dem ehemaligen Jugoslawien war mehrmals Gegenstand von Debatten im Deutschen Bundestag. Sie wissen auch, dass anhand verschiedener Anträge im Bundestag gesagt wurde, daß auf die besonderen Probleme der Deserteure aus dem ehemaligen Jugoslawien Rücksicht genommen werden solle.

Die Ausreise der Familie nach Makedonien scheiterte bisher daran, dass die makedonischen Behörden der Familie bis heute die Ausstellung von Pässen verweigern.

Ein Heimreiseschein ist kein Paß. Ohne diese Papiere hat die Familie aber keine Chance, Arbeit und Wohnung zu bekommen. Warum, meine Damen und Herren, verweigern die makedonischen Behörden die wichtigen Papiere?

- Doch deswegen, weil Makedonien nicht möchte, daß multiethnische Familien in Makedonien leben. Deshalb sage ich noch einmal: Die Familie ist ein Opfer des Hasses, der zwischen den Ethnien auf dem Balkan herrscht. Der Unterstützerkreis hat eine Reihe von Unterlagen zusammengetragen, aus denen hervorgeht, dass die Familie in Makedonien keine Chance hat, ihr Leben in Würde zu führen. Das, Herr Kollege Peterke, ist der Grund, warum wir uns um diesen Fall besonders kümmern

- nicht, weil der Petent Herrn Kohl getroffen oder ihm geschrieben hat. Uns geht es darum, zu prüfen, welches Leben die Menschen in Makedonien erwartet und ob dies zumutbar ist.

Der Vertrauensmann des evangelischen Kirchenvorstands in Peißenberg hat uns im Petitionsausschuß erklärt, daß trotz intensivster Bemühungen durch den Unterstützerkreis die Staatsangehörigkeit der Familie nicht geklärt werden konnte. So hat Frau Murganic lediglich einen Einreiseschein bekommen aber keinen Paß. Herr Murganic besitzt ebenfalls einen Einreiseschein. Er gilt nach makedonischem Recht als Ausländer, so dass dieser Einreiseschein eine Art Visum darstellt, von dem man nicht weiß, wie lange es gültig sein wird. Es kann also durchaus passieren, was Frau von Truchseß schon erwähnt hat, dass Herr Murganic von Makedonien aus nach Restjugoslawien abgeschoben wird. Es liegt völlig in der Willkür der makedonischen Behörden, wie sie mit Herrn Murganic und wie sie mit seiner Tochter, die in seinem Paß eingetragen ist, verfahren.

In den Ausschußberatungen kam ebenfalls zutage, daß sich die makedonischen Behörden weigerten, den Antrag auf makedonische Staatsbürgerschaft überhaupt entgegen zu nehmen.

(Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!) Frau Taffershofer vom Unterstützerkreis berichtete von ihren Bemühungen, einen entsprechenden Antrag bei der makedonischen Botschaft abzugeben - ohne Erfolg. Sie weigerten sich überhaupt, den Antrag entgegenzunehmen. Was heißt das im Klartext? - Das Anliegen wird nicht geprüft. Somit steht fest, dass die Familie keine Chance hat, die makedonische Staatsbürgerschaft zu erlangen.

In welch ungewisses Schicksal die Familie von den deutschen Behörden getrieben wird, beweist ein Schreiben des Südost-lnstituts in München, das Frau Truchseß schon angesprochen hat. Ich zitiere daraus:

Nach meiner Kenntnis und meinen Erfahrungen besitzt Branislav Murganic keine praktischen Aussichten, die makedonische Staatsangehörigkeit zu erhalten. Sollte er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht erwirtschaften können, ist die Familie vom Elend bedroht. Eventuelle soziale Unterstützung liegt in den Händen der Gemeinde. Vielfach stehen den Gemeinden keine Mittel für Sozialhilfe zur Verfügung.

Sollte dies doch der Fall sein, wäre es fraglich, ob man ausgerechnet einem Serben diese Unterstützung gewähren würde.

Das schreibt das Südost-Institut in München.

Bei genauer Durchsicht der Unterlagen, die vom Unterstützerkreis zusammengetragen wurden und die die Unterlagen über das makedonische Staatsangehörigkeitsrecht enthalten, wird man feststellen, dass die Familie in einen Teufelskreis gerät. Als Serbe hat Herr Murganic keine Chance, die makedonische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Er bleibt Ausländer. Dies beweist die Weigerung der makedonischen Botschaft, der Familie Pässe auszustellen. Ohne Staatsangehörigkeit gibt es keine Arbeit und keine Wohnung. Ohne Arbeit und Wohnung gibt es niemals die Chance, die Staatsangehörigkeit zu erlangen. Außerdem hat die Familie keine Möglichkeit,

Sozialhilfe oder Krankenversorgung in Anspruch zu nehmen. Dies geht aus einer Stellungnahme von amnesty international vom Februar 1996 hervor und auch aus einer Stellungnahme des UNHCR. Ich zitiere daraus. Dort heißt es:

Es trifft zu, dass Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit Makedoniens besitzen, der Zugang zum Sozialleistungssystem verwehrt wird.

Was mich, meine Damen und Herren, angesichts dieses Falles immer wieder erschüttert, ist das Vorgehen der bayerischen Ausländerbehörden und des bayerischen Innenministeriums. Statt ein einziges Mal von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Duldung aus humanitären Gründen zu gewähren, versucht man auf Biegen und Brechen, die Familie außer Landes zu schaffen.

(Ritter (CSU): Warum soll man da eine Ausnahme machen? Dann muss man doch immer Ausnahmen zulassen! - Gegenrufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Herr Kollege Ritter, Sie leiden anscheinend an einer Dammbruchphobie: Wenn Sie in einem Falle einmal eine Duldung aus humanitären Gründen zulassen, dann kommen Hunderttausende. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man zu einer solchen Argumentation kommt. Das verwehrt einem dann nämlich den Blick dafür, Herr Kollege Ritter, dass es in dem einzelnen Fall sehr wohl Gründe gibt, angesichts derer man sagen muß: Hier sollte man eine Ausnahme machen.

(Ritter (CSU): Bei jedem gibt es Gründe!)

Wir sollten doch mit der Beurteilung, mit der Bewertung dieser Fälle genauso sorgfältig umgehen wie mit jedem Schwarzbauer. Für jeden Schwarzbauer haben Sie mehr Verständnis als für ausländische Familien.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da kommen auch Hunderte von Fällen, und hundertmal sagt man dann vielleicht: Menschenverstand einschalten, hier geht Recht vor Gesetz.

(Ritter (CSU): Da liegt jeder Fall anders! Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unruhe) Vielleicht beruhigen Sie sich jetzt wieder.

Präsident Böhm: Das Wort hat Frau Kollegin Köhler. Ich bitte, die privaten Unterhaltungen einzustellen. Frau Köhler, bitte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Herr Präsident.

Was ich massiv kritisiere, ist, dass in diesem Falle seitens des Innenministeriums alles unternommen wurde, um Papiere zu bekommen, die eines ermöglichen: die Abschiebung. Diese Papiere stellen aber nicht sicher, daß diese Menschen in diesem Land dann auch tatsächlich ein Leben in Würde führen können.

In anderen Bundesländern, meine Damen und Herren darauf möchte ich hinweisen - werden solche Fälle in einer Härtefallkommission behandelt. Dort wird in einer Härtefallkommission geprüft, was für Auswirkungen eine Abschiebung für solche Familien hat, was für Gefährdungen sie mit sich bringt. Hier in Bayern haben wir die Situation, dass Sie sich permanent weigern, überhaupt einen Härtefall anzunehmen und einen Härtefall auch anzuerkennen. Ich kann mir nicht erklären, weshalb Sie hier so stur sind. Anscheinend muss es jetzt einfach passieren. Die Familie wird abgeschoben. Wenn sie dort im Elend lebt, interessiert Sie das nicht. Aus den Augen, aus dem Sinn. Hauptsache, Sie haben diese Familie hier weggeschafft.

Meine Damen und Herren, wir vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN machen bei dieser inhumanen Praxis nicht mit.

Wir beantragen deshalb namentliche Abstimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD) Präsident Böhm: Um das Wort gebeten hat Herr Staatssekretär Regensburger. Bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man ist es wirklich langsam leid, immer wieder mit den gleichen Argumenten wie gegen eine Wand auf der linken Seite anzureden, weil Sie einfach nicht bereit sind, die rechtliche Situation richtig zu bewerten und rechtliche Argumente aufzunehmen.

(Beifall bei der CSU - Zuruf der Frau Abgeordneten Renate Schmidt (SPD))

- Das gilt auch für Sie, Frau Fraktionsvorsitzende, in besonderem Maße.

(Unruhe bei der SPD)

Der Fall der Familie Murganic, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterscheidet sich wirklich in nichts von Tausenden anderer Fälle, in denen Ausländer nach einem erfolglosen Asylverfahren die Bundesrepublik wieder verlassen müssen. In dem Fall Murganic gibt es zirka zwölf Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen, die sich immer wieder mit allen Argumenten, die heute wieder aufgetischt wurden, befaßt haben und die dann eben zu den Ihnen bekannten Feststellungen gekommen sind. Zu etwas Besonderem können diesen Fall auch unsachliche Argumente und der Druck, der von Unterstützerkreisen ausgeht, nicht machen.

Wie viele andere - das ist subjektiv durchaus verständlich, das räume ich durchaus ein - haben die Murganics versucht, über ein Asylverfahren ein dauerndes Bleiberecht in Deutschland und damit wirtschaftliche Besserstellung gegenüber ihren Landsleuten zu Hause zu erlangen.