Beamtenversorgung

Februar 1997. Der Gesetzentwurf zielt auf zweierlei ab. Zum einen geht es darum, zwingende Rahmenvorgaben des Bundesgesetzes umzusetzen. Zum zweiten werden darin Optionen aufgegriffen, die durch besagtes Bundesgesetz eröffnet werden. Im Gegensatz zu Herrn Kollegen Sprinkart bin ich der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese Optionen exzessiv ausschöpft.

Beamtinnen und Beamte werden durch das neue Gesetz in Verbindung mit dem Beamtenversorgungsgesetz erheblich schlechter gestellt werden, und zwar schlicht durch Gesetz, also ohne dass sie die Möglichkeit der Mitsprache oder gar der Gegenwehr hätten. Herr Kollege Mirbeth hat es schon angesprochen: Die Staatsregierung behauptet, dass mit dem neuen Gesetz der öffentliche Dienst der Zukunft geschaffen werden werde - durch Stärkung des Leistungsgedankens, Erhöhung der Mobilität und Flexibilisierung des Personaleinsatzes. Da die Beamtinnen und Beamten aber weder Einfluß auf die Tarifgestaltung noch das Streikrecht haben, da ihre Mitwirkungsmöglichkeiten nach dem Personalvertretungsgesetz weiterhin sehr schwach sein werden, sehen wir die Gefahr, dass ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst unattraktiven Rahmenbedingungen zum Opfer fallen wird.

Ich gebe zu: Die bestehende Massenarbeitslosigkeit wird auch die Beamtinnen und Beamten dazu zwingen, die Zähne zusammenzubeißen und alles hinzunehmen. Aber was wird in Zukunft sein? Wird die neoliberale Ideologie, die auch im vorliegenden Gesetzentwurf ihren Widerhall findet, in Zukunft den öffentlichen Dienst bestimmen? Ich habe das Gefühl, dass die CSU in dieser Beziehung sehr viel von der FDP übernommen hat, die ja aus diesem Landtag ausgeschieden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns zwar darin einig, dass auch im öffentlichen Dienst so mancher alte Zopf abgeschnitten gehört und dass die Stärkung des Leistungsgedankens in manchen Teilen der öffentlichen Verwaltung nötig ist. Ich habe aber starke Zweifel daran, daß der Weg, den Bundesregierung, Bundesrat und Bayerische Staatsregierung beschritten haben, zum Erfolg führt. Vielmehr befürchte ich, dass wir damit einen funktionierenden öffentlichen Dienst auf Dauer eher demontieren denn aufrichten werden. Wir müssen uns doch eines ins Bewußtsein rufen: Einen Wettlauf in puncto Kostensenkung gegen alle Billiglohnländer der Welt, den kann Bayern, den kann Deutschland nie gewinnen.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen nicht billiger, wir müssen besser sein. Spitzenforschung, Spitzenausbildung, Spitzenprodukte, hochmoderne Infrastruktur und eine effiziente Verwaltung, darin liegt unsere Zukunft, nicht in der Demontage all dessen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich erinnere daran.., dass wir beim Zusammenbruch der DDR festgestellt haben, wie dürftig die dortige öffentliche Infrastruktur war. Ich erinnere daran, wie sehr im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands unser öffentlicher Dienst mit Anerkennung bedacht und wie er als sehr leistungsfähig gelobt worden ist.

In Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes heißt es - Herr Kollege Mirbeth, ich darf es wiederum zitieren -: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln. Dieser Grundsatz wird heutzutage häufig belächelt. Die sogenannten Reformgesetze - was wird heutzutage nicht alles als Reformgesetz bezeichnet setzen sich auf vielerlei Weise über diese hergebrachten Grundsätze hinweg. Die Rechte der Beamtinnen und Beamten werden in wesentlichen, Punkten eingeschränkt, ohne dass die Betroffenen Mitsprachemöglichkeiten hätten.

Mit anderen Worten: Das System des Beamtentums gerät aus der Balance.

Wie Sie wissen, fordern wir Sozialdemokraten seit langem ein einheitliches öffentliches Dienstrecht. Dafür gibt es einen ganz einfachen Grund. Jeder, der sich mit dem öffentlichen Dienstrecht beschäftigt hat, weiß, wie uneinheitlich, wie ungerecht und wie kompliziert die geltenden Bestimmungen sind. Es ist ein ständiger Quell des Verdrusses und Ursache für Hunderte von Petitionen, die wir beispielsweise im Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes zu behandeln haben. Bundesregierung, Bundesrat und, darauf aufbauend, die Bayerische Staatsregierung haben kein wirkliches Reformwerk geschaffen, sondern das Beamtenrecht komplizierter gemacht. Sie haben damit erreicht, dass die Rechtspositionen der Beamtenschaft im Verhältnis zu denen der im öffentlichen Dienst Angestellten noch weniger zu durchschauen sind als zuvor.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

So ist festzustellen - diese Kritik geht über Parteigrenzen hinweg -, dass die Politik auf diesem Gebiet ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat, sondern die Lösung eines dringenden Problems weiter verschiebt. Offenkundig geht es auch nicht um eine Reform des öffentlichen Dienstes, sondern nur darum, Personal- und Versorgungskosten zu reduzieren.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD) Unbeantwortet lässt das neue Gesetz die grundlegenden Fragen, nämlich: Wieviel Staat braucht unsere Gesellschaft? Wie ist die öffentliche Verwaltung zu organisieren, wenn sie ihre wichtigen Aufgaben effizient erledigen können soll?

Der aufgerufene Gesetzentwurf wurde im Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv beraten, obwohl es anfangs nicht danach aussah. In dem Zusammenhang ist eine Schwäche unseres Gesetzgebungsverfahrens sehr deutlich zutage getreten. Ich schildere dieses kurz:

Die Staatsregierung hört zunächst die Interessenverbände an. Dann wird der Senat beteiligt. Zu den Beratungen im Ausschuß liegt aber nur die recht magere Stellungnahme des Senats vor, die der Verbände wird dem Ausschuß nicht zur Kenntnis gebracht. Der Ausschußvorsitzende, Herr Kollege Dr. Eykmann, meinte sogar, dass diese Stellungnahmen vertraulich seien und uns deswegen nicht ohne weiteres zur Kenntnis gebracht werden dürften.

Welch ein Verständnis von einer kompetenten parlamentarischen Arbeit!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

So war es sehr mühselig, alle relevanten Stellungnahmen zu erhalten. Für um so sinnvoller halte ich vor dem Hintergrund unseren Vorschlag zur Senatsreform bzw. zur Abschaffung des Senats, die Interessenverbände unmittelbar im Rahmen der entsprechenden parlamentarischen Beratungen anzuhören.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

In meinen Ausführungen möchte ich mich jetzt auf drei Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs beschränken, weil es unmöglich ist, hier zu allen Details Stellung zu nehmen.

Erstens. Vergabe von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit oder auf Probe. Die Idee, Beamte nicht so lange zu befördern, bis sie auf der falschen Stelle sitzen, ist ja nicht schlecht. Beamte in Führungspositionen - von Beamtinnen rede ich in dem Zusammenhang nicht, weil sie in diesen Positionen äußerst selten anzutreffen sind - haben eine besondere Verantwortung. Selbstverständlich müssen sie unter Beweis stellen, dass sie ihr gerecht werden. Allerdings heißt es in Artikel 9,6 Satz 1 der Bayerischen Verfassung: Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer einzelnen Partei. (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Diesen Grundsatz der Bayerischen Verfassung hat die CSU schon vor langer Zeit aus ihrem Gedächtnis gestrichen. Die CSU-Staatsregierung wird über das neue Gesetz, das unzweifelhaft beschlossen werden wird, Spitzenbeamte direkt von sich abhängig machen, und zwar in ganz besonders massiver Weise. Amtschefs und Behördenleiter ab Besoldungsstufe B 4 werden künftig bis zu zehn Jahren warten müssen, bis sie wissen, ob sie das von ihnen ausgeübte Amt schließlich auch einnehmen werden.

Auf dieser Ebene wird also ein politischer Beamter geschaffen, der stromlinienförmig sein muß, will er denn seine Position nicht aufs Spiel setzen. Der unmittelbare politische Einfluß wird sich aber nicht nur auf die zirka 300

Spitzenbeamten in Bayern erstrecken, sondern auch in der Hierarchie nach unten bemerkbar machen. Dies bedeutet eben Anpassertum und Seilschaften.

Auch bei den Beamten auf Probe, zum Beispiel Gymnasial- und Realschuldi rektoren, besteht dasselbe Problem wegen der zweijährigen Probezeit, jedoch in abgemilderter Form. Unsere Kritik richtet sich hier dagegen, daß wiederum allein die Kultusbürokratie über die Eignung entscheidet.

(Beifall bei der SPD)

Was ist mit dem Lehrerkollegium, was ist mit den Eltern, was ist gar mit Schülern oder Kommunen? Es ist ein Markenzeichen dieses Gesetzes, diejenigen, die betroffen sind, nicht zu hören, nicht mitreden oder gar mitentscheiden zu lassen. Kontrolle von oben nach unten, aber niemals von unten nach oben. Dies wiederum fördert Anpassertum, aber bestimmt keine Motivation und Kreativität.

Zweitens. Die Durchlässigkeit der Strukturen im öffentlichen Dienst und mit anderen Berufsfeldern. Ein moderner, leistungsfähiger öffentlicher Dienst zeichnet sich dadurch aus, dass sich seine Angehörigen ständig weiterbilden, Erfahrungen in anderen Bereichen sammeln, um Sachund Entscheidungskompetenz zu verstärken.

Kästchendenken, Routine, starre Laufbahngrenzen und mangelnder Austausch mit anderen Berufsfeldern, zum Beispiel der Privatwirtschaft oder den freien Berufen, stehen dem im Wege.

Ein ganz wesentliches Element stellt auch die Förderung von Frauen dar, unter anderem durch Anerkennung der sogenannten Familienkompetenz. Dies scheint jedoch nur eine Spielwiese des Sozialministeriums zu bleiben, denn all diese Überlegungen haben weder im Bundesrecht noch im Vierzehnten Änderungsgesetz Niederschlag gefunden.

- Halt; eine Ausnahme hätte ich fast vergessen, die in den Beratungen nur durch Zufall angesprochen wurde, weil sie in der Gesetzesbegründung völlig unerwähnt bleibt. Nach Artikel 32 a Absatz 4 Satz 2 kann die Staatsregierung Spitzenbeamte auf Zeit ernennen, die nicht Berufsbeamte waren. Aus dem Gesetz geht jedoch nicht hervor, wer das sein soll und unter welchen Umständen. Das ist sozusagen eine Blankovollmacht. Erst auf Drängen des Ausschusses wurde noch eingefügt, dass die Zuständigkeit beim Landespersonalausschuß liegt. Mit anderen Worten:

Die Staatsregierung kann jetzt nach Gutdünken Personen aus der Privatwirtschaft oder sonstwoher in Spitzenpositionen einsetzen. Die dadurch entstehenden Abhängigkeitsverhältnisse kann man sich unschwer vorstellen.

Der umgekehrte Weg vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft oder in die freien Berufe wurde in diesem Gesetz jedoch nicht einmal erwähnt. Natürlich kann man weiterhin aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Dann muß man aber auf alle Rechte verzichten und wird lediglich nachversichert. Für die meisten ist dies kein gangbarer Weg, wenn man an die Existenzsicherung denkt. Es ist sehr schwierig, fünf bis zehn Jahre nachversichert zu werden und dann in einen freien Beruf zu gehen. Ich habe mir einmal selbst überlegt, ob ich vom öffentlichen Dienst in die Anwaltschaft überwechseln soll.

Wenn man aber eine Familie mit zwei Kindern hat, ist dies wegen der Existenzsicherung praktisch nicht machbar.

Drittens. Teilzeit erkauft mit massiven Nachteilen. Von uns immer wieder gefordert und in diesem Gesetz endlich umgesetzt werden vielfache Teilzeitmöglichkeiten: die Antragsteilzeit, die familienpolitische Teilzeit und die Beurlaubung. Bis zu einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit kann Teilzeit genommen werden. Außerdem gibt es noch die arbeitsmarktpolitische Beurlaubung. Die Vorstellung, dass Beamtinnen und Beamte grundsätzlich ihre volle Arbeitskraft erbringen müssen, wurde damit zu Recht erstmals fallengelassen. Der Pferdefuß jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, der von vielen nicht wahrgenommen wurde, befindet sich nicht im Änderungsgesetz, sondern im Bundesrecht, das bereits am 1. Juli 1997 in Kraft getreten ist. Hierdurch werden besonders Frauen benachteiligt. Diese Feststellung ist im Hinblick auf die Aktuelle Stunde, die wir heute gehabt haben, interessant.

(Beifall bei der SPD) Frauen, die bekanntermaßen aus familiären Gründen häufig teilzeitarbeiten müssen, werden benachteiligt. Im einzelnen geht es um die Quotisierung von Ausbildungszeit, Referendarzeit und Zurechnungszeit, die sich wegen der Kumulation besonders gravierend auswirkt. Es geht schlicht darum, dass Versorgungsbezüge gekürzt werden sollen. Wir haben heute im Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes in einer Petition eine Berechnung darüber vorgelegt bekommen, der nicht widersprochen worden ist, die von 18 Prozent Kürzung spricht.

Teilzeitbeschäftigte brauchen doch wie Vollzeitbeschäftigte eine volle Ausbildung, oder denkt die Staatsregierung daran, dass für Teilzeitbeschäftigte auch eine Teilausbildung reicht? Man kann sich doch keine Lehrerin vorstellen, die sozusagen nur ein halbes Staatsexamen abliefert. Genau dies besagt aber die Regelung, die jetzt eingeführt wird. Wenn sie nur die halbe Zeit arbeitet, erhält sie auch nur die Hälfte der Ausbildungszeit, die sowieso schon gekürzt worden ist, angerechnet.

Ein weiterer Punkt ist die mögliche Unterschreitung der Mindestversorgung von 35 Prozent allein aufgrund langer Freistellungszeiten. Ich kann nur sagen: Wehe der Mutter, die ihre Kinder großzieht, da sie dies am Ende ihrer Berufslaufbahn büßen wird. Sie wird nämlich entsprechend niedrigere Versorgungsbezüge erhalten, wird dann entweder auf einen Mann oder auf die Sozialhilfe angewiesen sein. Dies ist strukturell in diesen Gesetzen verankert. Wenn das ein Fortschritt sein soll, lieber Herr Kollege Mirbeth, weiß ich nicht, was Fortschritte sind.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein letztes: Was dem Ganzen noch die Krone aufsetzt, ist die Aufhebung der Hinweispflicht der Länder bezüglich negativer Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung. Man stelle sich vor, dass diese strukturellen Verschlechterungen den Bediensteten gar nicht zur Kenntnis gebracht werden sollen. Dies verstößt meiner Meinung nach eklatant gegen die Fürsorgepflicht, die auch eine Fürsorgepflicht des öffentlichen Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstherrn von Beamtinnen und Beamten ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich daher nicht wundern, dass wir dieses Gesetz ablehnen. Es ist einer modernen und effizienten öffentlichen Verwaltung abträglich. Es atmet den Geist der Obrigkeitsstaatlichkeit und verschlechtert die Situation der Beamtinnen und Beamten. Es verstößt gegen die EU-Richtlinie 119, weil es eine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellt, insbesondere von Müttern, die ihre Kinder großziehen.

Dieses Gesetz hat zwei Botschaften. Die eine heißt: Wer nicht pariert, nicht reüssiert. Die andere heißt: Der Massenarbeitslosigkeit kann durch die Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben begegnet werden.

Nicht mit uns!

(Beifall. bei der SPD) Präsident Böhm: Als nächster hat Herr Staatsminister Huber das Wort.

Staatsminister Erwin Huber (Finanzministerium): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Erstens möchte ich mich für die zügige Beratung des Gesetzes bedanken. Zweitens bedanke ich mich bei der CSU-Fraktion für die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wenn Sie, Herr Abgeordneter Schade, sagen: Nicht mit uns!, entgegne ich Ihnen: Wir sind daran gewöhnt, Reformen ohne die SPD durchzusetzen.

(Beifall bei der CSU - Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Ich habe den zwei Rednern der GRÜNEN und der SPD aufmerksam zugehört. Nach diesen zwei Reden muss ich sagen: Sie haben hier einen ziemlichen Wirrwarr verzapft; (Beifall bei der CSU) denn Sie können nicht auf der einen Seite sagen, wir wollen ein einheitliches Dienstrecht, das heißt, letztlich das Beamtenrecht abzuschaffen - Sie wollen es abschaffen -, während Sie auf der anderen Seite gegen jede Reform sind. Dies lässt sich überhaupt nicht auf einen Nenner bringen. Sie springen nur hin und her, meine Damen und Herren, ohne ein logisches Konzept zu haben.

In einer Nebenbemerkung sagten Sie, wir brauchen Spitzenforschung. Dies kann man aber nicht einfach so stehen lassen. Sie stellen sich als SPD-Abgeordneter hierher und sagen: Wir brauchen Spitzenforschung im Lande. Wo sind Sie denn immer, wenn über Spitzenforschung zu entscheiden ist? Beim Forschungsreaktor sind Sie dagegen; bei der Gentechnologie sind Sie dagegen; bei den Kommunikationstechnologien sind Sie dagegen; beim Eurofighter sind Sie dagegen; beim Transrapid sind Sie dagegen. Sie sind doch überall dagegen.

(Beifall bei der CSU)

Hier sagen Sie aber: Wir sind für die Spitzenforschung.

Allmählich muss ich mich fragen: Nehmen Sie denn eigentlich die Wirklichkeit noch wahr? Sie können doch nicht erwarten, dass man das, was Sie hier sagen, noch ernst nimmt.

Nun kehre ich aber zurück zum engeren Bereich des Gesetzentwurfes, der zu beraten ist.

Es ist der Vorwurf erhoben worden, dass das öffentliche Dienstrecht zu unflexibel wäre und von einem Korsett befreit werden müßte. Ich halte Ihnen jetzt aber entgegen, was im Beamtenrecht geändert wird und was im Tarifrecht