Schade das was Sie in Ihrer Frage eben angesprochen haben ist soweit ich es erkennen kann im wesentlichen bereits geregelt

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Schade.

Dr. Schade (SPD): Herr Staatsminister, da Sie der Auffassung sind, dass das Internet kein rechtsfreier Raum für Provider ist, frage ich Sie: Können Sie sich angesichts dessen, dass in der Öffentlichkeit immer wieder gesagt wird, es sei für die Provider sehr schwierig, Pakete von Online-Angeboten zu öffnen und zu kontrollieren, vorstellen, dass diesen Anbietern aufgegeben wird, technische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass erforderlichenfalls die Inhalte der einzelnen Angebote ermittelt werden können?

Präsident Böhm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Leeb (Justizministerium): Herr Dr. Schade, das, was Sie in Ihrer Frage eben angesprochen haben, ist, soweit ich es erkennen kann, im wesentlichen bereits geregelt. Ich verweise in dem Zusammenhang auf das Teledienstgesetz und auf den von mir erwähnten Staatsvertrag. Danach ist es beispielsweise zwingend vorgeschrieben, dass jeder Anbieter bei seinem Produkt Namen und Anschrift angibt, damit man erforderlichentalls seiner habhaft werden kann. Die Verantwortlichkeit des Providers ist in § 5 des Teledienstgesetzes und in § 5 des Staatsvertrags unterschiedlich geregelt. Soweit es Deutschland betrifft, möchte ich sagen: Einen rechtsfreien Raum gibt es nicht. Die Verfolgung von Straftätern ist möglich. Allerdings scheitern wir häufig, wenn es um grenzüberschreitende Delikte geht.

Präsident Böhm: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Schade.

Dr. Schade (SPD): Herr Staatsminister, heute ist in der Presse ein Urteil des Oberlandesgerichts München veröffentlicht worden, wonach Internet-Provider auch für Werbung verantwortlich zeichnen. Halten Sie die Tendenz des Urteils für zutreffend?

Präsident Böhm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Leeb (Justizministerium): Herr Kollege Dr. Schade, mit der Frage, ob er Gerichtsurteile für richtig oder für falsch hält, können Sie einen Justizminister ganz schön aufs Glatteis führen. Insofern werden Sie von mir eine Antwort auf Ihre Frage nicht bekommen.

Auch ich habe einen entsprechenden Zeitungsbericht gelesen. Es ging um einen Wettbewerbsprozeß, also nicht prinzipiell und primär um die Auslegung des Teledienstgesetzes oder des einschlägigen Staatsvertrags. Im Mittelpunkt stand also die Frage, ob im vorliegenden Falle unlauterer Wettbewerb betrieben worden und wer gegebenenfalls dafür haftbar sei. Ich meine, das Teledienstgesetz und der von mir erwähnte Staatsvertrag, jeweils § 5, könnten durchaus die Grundlage dafür darstellen, dass das Gericht zu einer bestimmten Auffassung gelangte.

Präsident Böhm: Die nächsten Fragen richten sich an das Innenministerium. Die erste Frage beantwortet Herr Staatssekretär Regensburger. Fragestellerin ist Frau Kollegin Rieger. Bitte, Frau Kollegin Rieger.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, nachdem am Freitag, dem 19. Juni, um 4 Uhr nachts in Fürth in einer Überrumpelungsaktion vier Kinder und Jugendliche von der Polizei aus den Betten geholt wurden, was auch offensichtlich gegen Weisungen des Innenministeriums verstößt, und in die Türkei abgeschoben wurden, frage ich die Staatsregierung: Wie lässt sich das erklären, nachdem die Kinder mit ihren beiden Halbgeschwistern seit mehreren Jahren zusammenlebten, die leibliche Mutter sie zur Adoption an ihre deutsche Stiefmutter freigegeben hat, ein Widerspruchsverfahren gegen die aufenthaltsbeendenden Verfügungen der Stadt Gladbeck noch nicht verbeschieden worden ist, der Ausländerbehörde in Fürth bekannt war, dass der Vater seit zwei Monaten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, und welche Maßnahmen sind nun beabsichtigt, um die deutsch-türkische Familie wieder zusammenzubringen, damit die verursachten seelischen Schäden abgemildert werden können?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Rieger, es ist schwierig, diese Frage zu beantworten, weil sie fast ausschließlich aus Unterstellungen und Unrichtigem besteht. Das ist generell das Problem, wenn sich GRÜNE in Fällen wie dem vorliegenden nur darauf verlassen, was die Betroffenen ihnen sagen. Wir wissen, dass das dann Vorgebrachte einer objektiven Nachprüfung meist nicht standhält.

Nun zu der Frage. Die Geschwister Bektas wurden von der Polizei um 4.30 Uhr, also nicht um 4 Uhr, in der Familienwohnung abgeholt und zum Flughafen München gebracht. Die Abschiebung erfolgte in Amtshilfe aufgrund einer Entscheidung der Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck, die mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden war und von deren Rechtmäßigkeit die bayerischen Behörden deshalb ausgehen müssen.

Die Durchführung der Abschiebung war notwendig, nachdem eine freiwillige Ausreise trotz mehrfacher Bemühungen der Ausländerbehörde der Stadt Fürth nicht erfolgte. Die Abschiebung ist deshalb nicht zu beanstanden; ein Verstoß gegen Weisungen des Innenministeriums liegt nicht vor. Die Gestattung der Wiedereinreise kommt deshalb nicht in Betracht.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Frau Kollegin Rieger.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, stimmt es also nicht, dass die Stadt Fürth der Familie erst vor einigen Tagen versprochen hat, ihr eine schriftliche Mitteilung zu machen, falls sich die Lage verändert? Stimmt es nicht, dass die Stadt ihr Versprechen gebrochen hat? Können Sie sich vorstellen, was in Kindern und Jugendlichen vorgeht, die nachts aus dem Bett geholt, von ihren Eltern getrennt und abgeschoben werden? Ich sehe hier nicht nur die rechtliche, sondern auch die menschliche Seite.

Präsident Böhm: Frau Rieger, die Frage war mit dem vorletzten Satz bereits beendet. Der letzte Satz war ein Kommentar. Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Die Stadt Fürth hat uns mitgeteilt, dass sie noch in den letzten zwei Wochen vielfach Kontakt mit der Familie hatte, und zwar sowohl mit dem ältesten der Geschwister, Hassan, als auch mit dem Vater und der Stiefmutter. Bereits vor zwei Wochen wurden die Stiefmutter und die Geschwister auf die bevorstehende Abschiebung hingewiesen. Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass die Aufenthaltsbeendigung für die Betroffenen völlig überraschend gekommen wäre.

Im übrigen waren die Betroffenen seit 1996 ausreisepflichtig. Seit 1996 hat man sich darum bemüht, dass sie freiwillig ausreisen. Die Familie hat alles getan, um eine freiwillige Ausreise zu verhindern. Deshalb war in diesem Fall eine zwangsweise Ausweisung zwingend erforderlich.

(Zuruf von der CSU: Unverantwortlich handeln die Eltern!) Präsident Böhm: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Rieger.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, stimmt es also nicht, dass der Widerspruch gegen die aufenthaltsbeendenden Verfügungen der Stadt Gladbeck nicht verbeschieden war?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Frau Abgeordnete Rieger, uns ist von einem solchen Widerspruchsverfahren nichts bekannt.

Die Stadt Gladbeck ist sozusagen Herrin des Verfahrens.

Sie hat uns lediglich um Amtshilfe gebeten, wobei sie uns Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen mitgeteilt hat. In einem solchen Fall müssen wir davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für eine Abschiebung erfüllt sind.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Rieger.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ist es nicht notwendig, dass man sich in einem Fall, in dem es um Kinder und nicht um eine Ware, die man einfach abschieben kann, geht, sachkundig darüber macht, ob wirklich alle Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Ich sage noch einmal, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits mit Beschlüssen vom 05.09.1994 und vom 28.10.1996 die Voraussetzungen geprüft hat. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 14.08.1996 den Antrag der Familie abgelehnt bzw. die Ablehnung des Antrags bestätigt. Bei dieser Sach- und Rechtslage gab es für die Stadt Fürth wohl keinen Anlaß, an der Zulässigkeit der Abschiebung irgendwelche Zweifel zu hegen.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, beantworten Sie noch weitere Fragen, die das Innenministerium betreffen?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Ja.

Präsident Böhm: Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Schreck.

Schreck (CSU): Herr Staatssekretär, was gedenkt der Freistaat Bayern dagegen zu unternehmen, dass die Bahn AG im Zuge der Privatisierung wegen der Aufgabe der Werkfeuerwehren und des Übergangs des Brand- und katastrophenschutzes auf die freiwilligen Feuerwehren nun ihr bisher vorhandenes Rettungsmaterial einschließlich der Fahrzeuge meistbietend verkauft, während die Kommunen diese Hilfsmittel sodann zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes an Bahnlinien mit finanzieller Hilfe des Freistaates Bayern wieder teuer erwerben müssen?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Kollege Schreck, zum 01.01.1994 erfolgte die Privatisierung der Bundeseisenbahnen. Durch das Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 11.02.1998 ist rechtlich klargestellt, dass die Sicherstellung des Brandschutzes auf Bahngelände bei den Ländern liegt. Die Deutsche Bahn AG ist danach lediglich verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung mitzuwirken.

Gegenwärtig wird eine Vereinbarung zwischen den Ländern und der Deutschen Bahn AG zum Brandschutz und zur technischen Hilfeleistung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung werden die Rechte und Pflichten der Deutschen Bahn AG in bezug auf die Mitwirkung im Brand- und Katastrophenschutz in Detail festgelegt. Dieser Vereinbarung wurde zwischenzeitlich auch von der Innenministerkonferenz zugestimmt.

Nachdem die Verantwortung für den Brandschutz auf Bahngelände bei den Ländern liegt, ist die Bahn 13/109 v. 24.06.98 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 7839

sätzlich nicht verpflichtet, Feuerwehrfahrzeuge vorzuhalten. Wenn die Deutsche Bahn AG bisher von den Bahnfeuerwehren verwendete Fahrzeuge verkauft, müssen diese nicht von den Kommunen erworben werden. Die Kommunen stellen den Brandschutz vielmehr im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit mit den vorhandenen Mitteln sicher. Wenn eine Gefährdungsanalyse im konkreten Einzelfall ergibt, dass die zumutbare Leistungsfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehren im Einzelfall nicht ausreicht, so kann die Frage der Anordnung einer Werkfeuerwehr bei der Deutschen Bahn AG geprüft werden.

Präsident Böhm: Es gibt keine Zusatzfrage. Ich lasse noch eine Frage zu, obwohl die vorgesehenen 90 Minuten gerade vorbei sind. Herr Kollege Möstl, bitte.

Möstl (SPD): Herr Staatssekretär, nachdem der Auftrag für den Bau der A 6, Abschnitt Lohma bis Vohenstrauß, einer ausländischen Baufirma erteilt wurde, frage ich die Staatsregierung, wann Baustellenkontrollen durch welche Behörde zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Tariftreueerklärung des Freistaates Bayern stattgefunden haben, ob dabei Verstöße bei der beauftragten Firma oder eventuell tätigen Subunternehmen festzustellen waren und wie viele nichtdeutsche Beschäftigte auf der Baustelle tätig sind bzw. waren.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Sauter (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Präsident, Herr Kollege Möstl, beim Bau der A 6, Abschnitt Lohma bis Vohenstrauß, handelt es sich um eine Baumaßnahme des Bundes. Bei Baumaßnahmen des Bundes wird die Tariftreueerklärung des Freistaates Bayern nicht vereinbart, da der Bund diese für seinen Bereich nicht akzeptiert. Es finden daher keine Baustellenkontrollen zwecks Überprüfung der Einhaltung der Tariftreueerklärung des Freistaates Bayern statt.

Auf der Baustelle sind 40 bis 45 Beschäftigte tätig, davon 15 Österreicher und 25 bis 30 Deutsche. Nach meinen Unterlagen wurde der Auftrag an eine Firma vergeben, die eine selbständige Tochter einer österreichischen Firma ist und ihren Sitz in Niederbayern hat.

Präsident Böhm: Herr Möstl, Sie wollen eine Zusatzfrage stellen.

Möstl (SPD): Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, dass die Kontrollen selbst dann, wenn die Tariftreueerklärung des Freistaates Bayern im Bund grundsätzlich nicht gilt, vorzunehmen sind, um sich ein Bild von der Lage auf den Baustellen machen zu können?

Es geht immerhin um öffentliche Mittel, die hier ausgegeben werden, und um ausländische Arbeitnehmer, die Arbeitsplätze einnehmen.

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Sauter (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Kollege Möstl, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir erläutern könnten, auf welcher Rechtsgrundlage wir die Einhaltung der Tariftreueerklärung des Freistaates Bayern, die vertraglich nicht vereinbart ist bzw. nicht Gegenstand der Ausschreibung sein konnte und damit nicht Vertragsinhalt ist, kontrollieren sollen.

Präsident Böhm: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Nentwig.

Nentwig (SPD): Herr Staatssekretär, was wird die Bayerische Staatsregierung tun, um das verheerende Signal

- um ein solches handelt es sich - für die regionale Bauwirtschaft, dass eine ausländische Firma mit ausländischen Arbeitnehmern hier tätig ist, nicht zu laut werden zu lassen, und zwar insbesondere in den Ohren der deutschen Firmen, die qualifizierte deutsche Arbeitnehmer beschäftigen?

Präsident Böhm: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Sauter (Innenministerium) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Kollege, wir haben nicht den Eindruck, dass die Arbeitnehmer, die auf dieser Baustelle tätig sind, nicht über die notwendige Qualifikation verfügen Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass es einige bayerische Firmen - auch Baufirmen - gibt, die einer Tätigkeit in Österreich nachgehen. Daher meine ich, dass es sehr verkürzt gedacht ist, zu glauben, man könnte österreichische Firmen hier ausschließen.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass in den letzten Jahren darüber keine Diskussionen geführt worden sind, bei denen unterschiedliche Positionen vertreten worden wären. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass das Problem im Zusammenhang mit der Fragestellung absolut überhöht wird. In dem fraglichen Bereich gibt es ein Geben und Nehmen, und ich weiß nicht, ob sich ein exportorientiertes Land wie Bayern darauf versteifen sollte, österreichische Arbeitnehmer einer Firma aus Niederbayern - nicht aus Österreich - auszuschließen, zumal Österreich bekanntlich Mitglied der Europäischen Union ist.

Präsident Böhm: Damit ist die Fragestunde beendet.

Wir haben die Zeit ohnehin überzogen.

Ich rufe auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Renate Schmidt, Maget, Wahnschaffe und Fraktion (SPD) Sofortmaßnahmen gegen die Krise von Kur und Rehabilitation (Drucksache 13/11458)

Wird der Dringlichkeitsantrag begründet? (Wortmeldung des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD))