Aufwandsentschädigungen der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen der Bezirkstage

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie beziffern sich, nach Bezirken aufgegliedert, die Aufwandsentschädigungen für aller bayerischen Bezirkstage für

a) die Bezirkstagspräsidenten

b) die stv. Präsidenten

c) die Bezirksräte und -rätinnen

d) die Ausschußvorsitzenden samt -stv.

e) sonstige Funktionen?

2. Welche weiteren Zuwendungen, Erstattungen, Auslagen usw. werden an wen in welcher Höhe gewährt, ggf. nach Bezirken aufgegliedert?

3. a) Welche weiteren Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts auf Bezirksebene geben Zuwendungen in welcher Höhe an welche Mandatsträger?

b) Welche weiteren Mandatsträger der Bezirksebene erhalten welche weiteren Zuwendungen in welcher Höhe von anderen Organisationen/Körperschaften)?