Ich darf Ihnen auch in dem Zusammenhang einige wenige Zahlen nennen um meine Aussagen zu verdeutlichen

Das Nachtragshaushaltsgesetz 2000 sieht für die Beratung und Betreuung von Asyl suchenden Ausländern und Asylberechtigten Fördermittel in Höhe von 5 Millionen DM vor. Dies bedeutet, die Mittelerhöhung für die Betreuung der Kosovo-Vertriebenen im Jahr 1999 außer Betracht lassend, eine Reduzierung der entsprechenden Ansätze um eine Million DM bzw. 16,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Bayerische Staatsregierung ist der Meinung, dass die Beratung und Betreuung der Asylbewerber nicht nur aus humanitären, sondern auch Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Eine weitere unbestrittene Tatsache ist jedoch der laufende Rückgang der Unterbringungszahlen, der ausschlaggebend für die aktuelle Mittelkürzung ist.

Ich darf Ihnen auch in dem Zusammenhang einige wenige Zahlen nennen, um meine Aussagen zu verdeutlichen. Allein in dem Zeitraum seit Ende 1998 hat sich die Zahl der in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Asylbewerber von mehr als 20800 um 22,1% auf knapp 16200 verringert. Selbst bei Einbeziehung der sonstigen Personen, die nach den Förderrichtlinien nicht zu betreuen sind ­ gemeint sind Asylberechtigte, Personen mit Abschiebeschutz, endgültig abgelehnte Asylbewerber mit und ohne Duldung bzw. mit Ausreisefrist ­, ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, und zwar von 29600 auf 26000 Personen. So weit zu der Größenordnung, um die es geht. Insgesamt orientiert sich also der Rückgang der Mittel am Rückgang der Zahl der untergebrachten Asylbewerber.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Frau Kollegin Hecht.

Frau Hecht (SPD): Herr Staatssekretär, ich weiß, dass die Zahl zurückgegangen ist. Aber meines Wissens reichen die zur Verfügung stehenden Mittel trotzdem nicht aus. Das haben mir Vertreter der Wohlfahrtsverbände gesagt. Meine Frage: Können die Mittel, die etwa dem Diakonischen Werk oder der Arbeiterwohlfahrt zur Verfügung gestellt werden, von diesen Organisationen eigenständig verteilt werden, etwa in Nürnberg oder in Rosenheim? Ist es möglich, dass diese Verbände die Verteilung selbst vornehmen, also eventuell mehr Mittel nach Nürnberg geben und weniger nach Rosenheim, anstatt sich nach irgendwelchen ihnen auferlegten Kriterien zu richten? Bitte beantworten Sie meine Fragen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Kritisch an der jetzigen Situation ist, dass die Gesamtsumme nicht ausreicht. Das Sozialministerium hat ­ das ist eine grobe Schätzung ­ etwa 30 bis 40 Briefe erhalten, in denen es darum geht. Die verschiedensten Verbände aus ganz Bayern haben darauf hingewiesen, dass die Mittel nicht ausreichen werden. Das heißt: Interne Verteilungen werden kaum möglich sein. Denn die Mittel reichen nicht aus, wie die uns zugegangenen Briefe dokumentieren.

Andererseits bitte ich nochmals um Verständnis für Folgendes: Wenn die Zahl der Asylbewerber zurückgeht, muss logischerweise darüber diskutiert werden dürfen, die entsprechenden Haushaltsansätze zurückzuführen.

Frau Hecht, den von Ihnen angesprochenen internen Ausgleich kann ich mir vor dem dargestellten Hintergrund nicht vorstellen. Wir können gerne prüfen, ob er möglich wäre. Aber wenn die Aussage der Wohlfahrtsverbände zutrifft, dass die Mittel insgesamt nicht ausreichen ­ ich führe dies an, ohne es jetzt im Einzelnen nachprüfen zu wollen ­, wird man die ja knappen Mittel nicht noch intern verschieben können.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Scholz.

Dr. Scholz (SPD): Herr Staatssekretär, Herr Innenminister Dr. Beckstein hat aber ausdrücklich gesagt, dass die Ansätze beibehalten werden sollen. Im Zusammenhang mit der Frage, ob sich die Reduzierung der Asylbewerberzahlen proportional auf die entsprechenden Haushaltsansätze auswirken muss, wurde die große Sorge geäußert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr ausreichen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Kollege, Ihre Frage bitte!

Dr. Scholz (SPD): Das hat nichts mit dem zu tun, wie es bisher war. Insofern frage ich Sie: Kann es dasselbe sein, etwas wie bisher weiterzuführen und die entsprechenden Haushaltsansätze von 6 auf 5 Millionen DM zu reduzieren?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsekretär.

Staatsekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Herr Kollege, ich darf vielleicht noch einmal erläutern, dass hier kein Widerspruch besteht. Der Innenminister hat mit seiner Aussage, die in der Nürnberger Zeitung vom 24. Mai dieses Jahres wiedergegeben wird, dargetan, dass die Arbeit wie bisher fortgeführt werden kann.

Wenn die Asylbewerberzahlen zurückgehen, müssen irgendwo Kapazitäten frei werden. Es ist schon einleuchtend: Wenn die in Rede stehende Zahl um 22,1% zurückgeht und der entsprechende Haushaltsansatz um 16,7% reduziert wird ­ ich möchte an dieser Stelle nicht über Prozentzahlen diskutieren, weil es nicht Sinn der Sache ist ­, dann resultiert daraus keine Verschlechterung.

Wenn die Zahl der zu Betreuenden zurückgeht, muss es doch möglich sein, die entsprechenden Ansätze zurückzuführen, ohne die Fortsetzung der bisher geleisteten Arbeit zu gefährden. Nur darauf hat sich die Aussage des Innenministers bezogen. Er hat sich nicht zur finanziellen Situation geäußert. Das kann er auch gar nicht.

Denn dies betrifft sein Ressort nicht, liegt nicht in seiner Kompetenz. Wir haben die Betroffenen, also kommunale Träger und Verbände, in vielen Schreiben darauf hingewiesen, dass wir die Fördersumme verringern wollen, weil die Zahl der Asylbewerber gesunken ist.

Plenarprotokoll 14/42 v. 28.06.2000 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 2831

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Hecht.

Frau Hecht (SPD): Herr Staatssekretär, hat die Staatsregierung vorgesehen, die Mittel, die jetzt gleichsam eingespart werden, künftig zugunsten der Integration von Ausländerrinnen und Ausländern auszugeben?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Es ist immer gut, wenn einem mehr Mittel zur Verfügung stehen. Die genannten 5 Millionen DM werden wir weiterhin zur Förderung der Betreuung brauchen. Die von Ihnen angesprochene Million ist eine kleine Summe, verglichen mit den Beträgen, über die hier im Landtag sonst diskutiert wird. Wenn wir aber einen ausgeglichenen Haushalt erreichen wollen, müssen wir uns schon fragen, wo man Einsparungen vornehmen kann. Die jetzt zur Diskussion stehenden Ansätze haben wir in den letzten Jahren immer wieder aufgestockt. Wir haben doch nicht mit 6 Millionen DM begonnen. Vielmehr musste man im Zuge des Anstiegs der Asylbewerberzahlen die entsprechenden Haushaltsansätze immer wieder erhöhen. Daraus folgt aber: Wenn es jetzt weniger Asylbewerber gibt, muss man die Ansätze zurückfahren, zu Einsparungen bereit sein.

Herr Präsident, gestatten Sie mir, zu der vorangegangenen Frage noch etwas auszuführen. Ich bin gerne bereit, nachher noch einmal darüber zu sprechen, ob es bei den einzelnen Verbänden generell einen internen Mittelausgleich geben kann. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, bin aber gerne bereit, mit Ihnen dieser Frage nachzugehen, Frau Hecht.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Werner.

Werner (SPD): Herr Staatssekretär, mit welchen Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung für eine Beseitigung der in Presseberichten geschilderten Zustände im Altenpflegeheim Magdalenum in Germering zu sorgen, nachdem die im Frühjahr 1999 vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit angekündigte Aktion, noch 1999 alle rund 1200 bayerischen Altenpflegeheime zu kontrollieren, offensichtlich nicht zu einer Aufdeckung der Zustände im Magdalenum, geschweige denn zu deren Beseitigung geführt hat?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Herr Kollege Werner, zunächst stelle ich folgendes fest:

Das Ziel der Schwerpunktüberprüfung, die die bayerische Gewerbeaufsicht im Jahr 1999 durchgeführt hat, bestand darin, die Arbeitszeiten des Pflegepersonals zu überprüfen. Das war der Hauptauftrag. Es sollte dem vorgebeugt werden, dass das Fehlen von Arbeitskräften durch überlange Arbeitszeiten kompensiert wird und eine durch Ermüdung geminderte physische und psychische Leistungsfähigkeit zulasten der Pflegequalität geht.

Das Magdalenum wurde in diesem Sinne am 6. Mai 1999 überprüft. Die erforderlichen Arbeitsschutzmassnahmen, zum Beispiel die konkrete Aufzeichnung der Arbeitszeiten und regelmäßig durch einen Betriebsarzt vorzunehmende Heimbegehungen wurden angeordnet und vom Träger als vollzogen gemeldet.

Nun zum Magdalenum aus heimaufsichtlicher Sicht:

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck als zuständige Heimaufsichtsbehörde verhängte am 4. November 1999 einen Aufnahmestopp. Grundlage war die Qualitätsprüfung des MDK vom 28. Oktober 1999, bei der eine Reihe von organisatorischen, pflegerischen und hygienischen Mängeln festgestellt wurden. Am 22. Dezember 1999 wurde ein weiterer heimaufsichtlicher Bescheid erlassen. Der Träger wurde aufgefordert, Dienstpläne und eine Liste der Pflegekräfte vorzulegen. Da sich der Träger verpflichtete, die Heimbelegung auf maximal 30

Bewohner zu beschränken, wurde der Aufnahmestopp mit Wirkung vom 10. Januar 2000 ausgesetzt.

Die geforderte Fachkraftquote wird seit Anfang 2000 erfüllt. Die geforderten Unterlagen wurden regelmäßig vorgelegt und geprüft. Sie waren nicht zu beanstanden.

Die Aufnahmebeschränkung auf 30 Bewohner wird strikt eingehalten; derzeit sind 28 Personen im Heim. Ich beantworte diese Frage etwas ausführlicher, weil ich deutlich machen möchte, welche Überprüfungen vorgenommen wurden und wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Schließlich wurde heute in der einen oder anderen Zeitung über diesen Fall berichtet.

Die vorletzte Kontrolle durch den MDK ist laut Bericht vom 14. März 2000 ohne gravierende Mängel abgeschlossen worden. Deshalb waren die nunmehr in der Kontrolle am 29. Mai 2000 genannten Mängel, insbesondere im Bereich der Hygiene und der Pflege, auch für die Heimaufsicht überraschend. Bereits bei diesem Termin wurden im Schlussgespräch dem Träger Hinweise und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck führte als Sofortmaßnahme am 21. Juni 2000 eine weitere unangemeldete Nachkontrolle durch. Dabei wurde ein ordnungsgemäßer Zustand bezüglich Ordnung und Sauberkeit festgestellt; Mängel wurden jedoch in der Organisationsstruktur der Heimleitung erkannt. Auf diese Mängel wurde im Abschlussgespräch hingewiesen. Dieses Gespräch stellt eine verfahrensrechtliche Anhörung vor Erlass eines Auflagenbescheides dar. Dieser Bescheid wird in den nächsten Tagen ergehen und im Wesentlichen folgende Forderungen enthalten: Erstens. Die weitere Verbesserung des Pflege- und Dokumentationssystems, insbesondere auch der Pflegeplanung, Zweitens. die Vorlage einer Übersicht über die Organisationsstruktur in der Heimleitung einschließlich einer Arbeitsplatzbeschreibung und

Drittens. die Verfügung eines Aufnahmestopps per Bescheid bis zur Konsolidierung des Heimbetriebes.

Diese Auflagen wird das Landratsamt Fürstenfeldbruck mit sofortiger Vollziehung und Zwangsgeldandrohung versehen. Herr Kollege Werner, Sie wissen, dass eine Informationsveranstaltung unter Federführung der Pflegekassen sowie unter Beteiligung des MDK, der Heimaufsicht und des Einrichtungsträgers stattgefunden hat.

Von Seiten der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände ist eine Anordnung zu erwarten, die in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt Fürstenfeldbruck ergehen wird.

Ich möchte noch eine politische Anmerkung machen:

Dieses Beispiel verdeutlicht erneut die Notwendigkeit, Heimnachschauen zu jeder Tages- und Nachtzeit durchzuführen, ohne dass es eines besonderen Anlasses bedarf. Ich verweise hierzu auf den von der Bayerischen Staatsregierung erstellten Entwurf eines Qualitätsprüfungsgesetzes, der diesem Erfordernis Rechnung trägt, aber auf Drängen der Bundesregierung im Bundesrat auf Eis liegt. Wir werden unsere Auffassung vehement weiter verfolgen, auch in der aktuellen Diskussion zur Novellierung des Heimgesetzes.

Gleiches gilt für den seit wenigen Tagen vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu einem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz. Dieser Entwurf verschlechtert den Ist-Zustand dadurch, dass der MDK in Zukunft Beratungsaufgaben wahrnehmen und nur in Ausnahmefällen Qualitätsprüfungen durchführen soll. Dies gilt auch bezogen auf diesen Fall. Eine solche Beschneidung des MDK als Instrument der Qualitätssicherung nehmen wir nicht hin ­ allein schon aufgrund der Verdienste des MDK, bestehende Mängel in der Pflege aufzudecken und qualitätssteigernde Massnahmen in den Einrichtungen umzusetzen. Gerade der aktuelle Fall zeigt, dass wir dieses Instrumentarium brauchen, um Missstände aufzudecken und zu beseitigen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Werner.

Werner (SPD): Herr Staatssekretär, wurde auch eine Schließung des Heimes in Germering in Erwägung gezogen?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Herr Kollege Werner, Sie wissen, dass eine Schließung der schärfste Eingriff wäre. Die momentane Situation dokumentiert, dass die Dinge mit Auflagen in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden können. Deshalb gehe ich davon aus, dass dieser Weg als minderer Eingriff richtiger ist. Rechtstaatlich wäre es nicht vertretbar, eine Einrichtung zu schließen, wenn durch Auflagen, Bescheide und Anordnungen ordnungsgemäße Zustände hergestellt werden können. Dies ist eine rechtstaatlich eindeutige und klare Position.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Werner.

Werner (SPD): Herr Staatssekretär, bei den diversen Skandalen in den letzten drei Jahren haben wir im konkreten Einzelfall öfter über die Schließung von Heimen diskutiert. Auch die zuständigen Behörden haben entsprechende Überlegungen angestellt. Eine Schließung dieser Heime scheitert oft am Widerstand der Angehörigen, weil es keine Alternativen gibt. Ich frage Sie deshalb, welche Vorsorge Sie für den Fall, dass ein Heim geschlossen werden muss, treffen, damit die Pflegebedürftigen relativ schnell in anderen Heimen untergebracht werden können.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Herr Kollege Werner, dies ist eine theoretische Frage.

Für den Fall, dass ein Heim geschlossen werden muss, muss entsprechende Vorsorge getroffen werden. Dieses Haus ist mit 28 Personen belegt. Das Problem, für diese 28 älteren Personen einen Ersatzplatz zu finden, ist daher nicht gravierend. Theoretisch wird es nur problematisch, wenn es in einem wesentlich größeren Haus, das mit 200 oder 300 Personen belegt ist, zu solchen Missständen kommt. Ich darf Ihnen versichern, dass solche Missstände nicht von heute auf morgen eintreten.

Durch die ständige Beobachtung und Kontrolle durch den MDK und die Heimaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt, wird dafür gesorgt, dass nicht ad hoc so gravierende Missstände eintreten können, die dazu führen, dass ein Heim sofort geschlossen werden muss.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Letzte: Herr Kollege Werner.

Werner (SPD): Herr Staatssekretär, Sie haben Ihre ursprüngliche Antwort mit einer politischen Anmerkung beendet. Ich teile Ihre Einschätzung, dass unangemeldete Heimkontrollen weiterhin möglich sein sollten.

Darüber hinaus scheint es mir jedoch nötig zu sein, in ein Qualitätsmanagement die Angehörigen und die Pflegekräfte vor Ort einzubeziehen. Was halten Sie von der Möglichkeit, die Angehörigen unmittelbar am Qualitätsmanagement zu beteiligen?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Herr Kollege Werner, wir sollten uns bei diesem Thema nicht auf einen Punkt konzentrieren. Sie sagten zu Recht, dass viele Bausteine nötig sind, um in diesen Einrichtungen die höchste Qualität sicherzustellen. Wie ich der Presse entnehme, beobachten Sie die Entwicklungen sehr genau. Hier gibt es viele Mosaiksteine. Dazu gehören auch die Bereiche, die Sie soeben erwähnt haben.