Die Sätze für die Wegstreckenentschädigung werden künftig angehoben

Erstens. Es wird erstmals eine einheitliche Wegstreckenentschädigung eingeführt, wenn Bedienstete aus triftigen Gründen Fahrten für Zwecke der Verwaltung mit ihren privaten Kraftfahrzeugen durchführen.

Zweitens. Die Sätze für die Wegstreckenentschädigung werden künftig angehoben. Bedienstete erhalten für den Einsatz ihrer Pkw statt wie bisher 38 bzw. 53 Pfennig künftig einheitlich 58 Pfennig. Diese erhebliche Größenordnung wird in einer Reihe anderer Länder nicht erreicht.

Drittens. Die erstmalige Einführung der kleinen Wegstreckenentschädigung, das heißt, Fahrzeugbenutzung ohne triftige Gründe, macht die zeitaufwändigen Vergleichsberechnungen mit den Kosten öffentlicher Verkehrsmittel entbehrlich; denn die Sachbearbeiter haben stundenlang nachgerechnet, was der Kilometer Eisenbahn kostete, und dann zurückgerechnet.

Viertens. Gleichzeitig werden die Zustimmungsvorbehalte des Finanzministeriums und der Obersten Dienstbehörden gestrichen, um die Ressortverantwortung beim Reisenkostenrecht zu stärken. Im Prinzip sind Zustimmungsvorbehalte des Finanzministers immer gut, damit liegt das Regieren in sicherer Hand. Aber hierbei haben wir darauf verzichtet, um Vereinfachungseffekte zu erreichen.

Fünftens. Es werden drei Rechtsverordnungen in das Gesetz integriert und die materiellen Regelungen deutlich gestrafft, also eine Reihe von Einzelregelungen aufgehoben.

Durch den Verzicht auf die Unterscheidung zwischen Fahrten aus triftigen Gründen und Fahrten mit anerkannten Fahrzeugen, sowie auf die Staffelung der Fahrzeuge nach Hubraum entfallen künftig sechs verschiedene Kostenansätze und gibt es nur noch einen einheitlichen Kilometersatz von 58 Pfennig. Mit der Abschaffung der anerkannten Fahrzeuge kann auf das zeitaufwändige Anerkennungsverfahren und das Führen von Fahrtenbüchern verzichtet werden. Sowohl die Dienststellen als auch die Bediensteten werden dadurch entlastet. Man hat zwar den Eindruck einer Bagatelle, aber das Reisekostenrecht betrifft flächendeckend ­ mit ungeheurem Aufwand und Erlebniswert ­ jeden einzelnen im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Der Wegfall der Vergleichsberechnungen fällt ebenfalls unter den Tisch.

Meine Damen und Herren, auch von der Opposition! Es interessiert Sie nicht, dann spreche ich zu dieser aufmerksamen Reihe: Diese Vereinfachung verursacht natürlich Mehrkosten in Höhe von 6 Millionen DM. Ich kann Ihnen leider zwar kein Event bieten, aber eine wichtige Gesetzesnovelle.

(Frau Radermacher (SPD): Es muss nicht gleich so langweilig sein! ­ Weiterer Zuruf des Abgeordneten Gartzke (SPD))

­ Ich weiß, dass Sie flippige Dinge brauchen. Bei Ihnen wird es wieder etwas flippiger und toller, wie ich schon einmal bewundern konnte. ­ Diese zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 6 Millionen DM sind natürlich für den Finanzminister ein Problem. Deshalb haben wir, wie andere Länder auch, zunächst Möglichkeiten der Gegenfinanzierung überlegt und es nicht zuletzt nach den Beratungen mit den Kollegen der Mehrheitsfraktion, mit den Kollegen Ach und Dr. Eykmann unterlassen, innerhalb des Reisekostenrechts gegenzufinanzieren.

Wir behalten die Tagegelder in der bisherigen Höhe und schaffen die erste Klasse bei der Bahnfahrt nicht ab, wie ich zugegebenermaßen längere Zeit überlegt hatte.

Hierfür gibt es einen politisch vernünftigen Grund: Gegenwärtig werden die Beamten insbesondere von der Bundesregierung miserabel behandelt; außerdem gibt es den Abschlag von 0,2%. Gleichzeitig mit Blick auf die Bundesbahn ein Einsparungspotenzial zu suchen, halte ich nicht für angemessen.

(Gartzke (SPD): 40-Stunden-Woche!)

­ Herr Kollege, Sie wissen mittlerweile, dass bei der 40-Stunden-Woche alle Länder mit dem Freistaat Bayern gleichgezogen sind. Beispiel: Bayern, kann ich nur sagen; da würde ich an Ihrer Stelle nicht mehr dazwischenrufen. Das Beispiel Bayern haben die sozialdemokratischen Länder nachgemacht. Hier sind sie Stoiber und der Bayerischen Staatsregierung gefolgt. Die 40-Stunden-Woche ist beispielgebend, deshalb bleibt es dabei.

Das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ist in unserem Entwurf offen geblieben. Wir sind uns aber mit der Mehrheitsfraktion darin einig, dass man das In-Kraft-Setzen möglichst bald und schnell implantieren sollte. Dies ist letztlich eine Entscheidung dieses Hohen Hauses. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir zumindest auf dieser Seite so aufmerksam zugehört haben.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Eykmann.

Dr. Eykmann (CSU): Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur drei kurze Anmerkungen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist sehr gut. Er ist schon deshalb sehr gut, weil er die unselige Ökosteuer ein wenig kompensiert.

(Beifall bei der CSU)

Beide großen Fraktionen ­ ich weiß nicht, wo die GRÜNEN geblieben sind ­ haben in kluger Vorausplanung bereits vor etwa vier bis sechs Wochen einen Antrag eingebracht, dass dieses Gesetz nicht, wie bisher geplant, zum 1. Juli, sondern bereits zum 1. April in Kraft treten soll.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei der SPD, dass sie ebenfalls einen solchen Antrag eingebracht hat. Auf diese Weise kommt es dazu, dass wir am Donnerstag eine Sondersitzung haben werden, um diese Dinge voranzutreiben. Ich bitte auch die beiden anderen Ausschüsse um eine zügige Beratung, damit das Gesetz tatsächlich am 1. April in Kraft treten kann.

Plenarprotokoll 14/60 v. 13.03.2001 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 4243

Wir haben in unseren Antrag noch etwas Zusätzliches hineingeschrieben, und das werden wir dann auch verwirklichen. Es soll nämlich das Schlechtwegegeld, vor allen für die Forstbeamtinnen und Forstbeamten, erhöht werden, weil wir glauben, dass diese in besonderer Weise beeinträchtigt sind.

Zwei weitere sinnvolle Punkte sind in dem Gesetz zu sehen: zum einen eine Kostenverbesserung für die Bediensteten, zum anderen eine Verwaltungsvereinfachung.

Letzter Punkt. Herr Kollege Franzke, wir beide verstehen uns recht gut. Aber an einer Stelle haben Sie, nämlich beim Thema ­ ­ (Franzke (SPD): Der Minister hört gar nicht zu, den interessiert das nicht!)

­ Er sitzt ja nicht immer auf seinem Platz, da kann er auch nicht zuhören.

(Willi Müller (CSU): Da ist er doch!) Herr Kollege Franzke hat bei der Hauptversammlung des Beamtenbundes ein bisschen gezündelt, indem er seiner Meinung Ausdruck gegeben hat, dieses Gesetz würde in großem Umfang gegenfinanziert werden müssen.

(Franzke (SPD): Ich habe lediglich ­ ­)

Die von Ihnen damals vermuteten Tatbestände treffen nicht zu, sondern es werden volle 6,5 Millionen DM aus dem Haushalt herausgenommen und für die Wegstreckenentschädigung und die Schlechtwege-Entschädigung ausbezahlt.

(Franzke (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage)

­ Herr Kollege, ich hätte eine kurze Zwischenfrage gerne erlaubt.

(Franzke (SPD): Aber die Frau Präsidentin lässt mich nicht! Können Sie sich erinnern, dass ich den Herrn Finanzminister lediglich gefragt habe, ob er es gegenfinanzieren will oder nicht?) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, bitte ich Sie, ans Mikrofon zu gehen.

(Dr. Eykmann (CSU): Er war ja dort!) Franzke (SPD): Sehr herzlichen Dank, Frau Präsidentin!

Herr Kollege Dr. Eykmann, wenn Sie die Hauptversammlung des Beamtenbundes zitieren, können Sie sich dann auch daran erinnern, dass ich damals den den Saal gerade verlassen wollenden Herrn Finanzminister gefragt habe, ob er das Gesetz wohl gegenfinanzieren würde? Daraufhin wurde von seiner Seite, teilweise unter Missbilligung seiner Beamten, erklärt, er wolle versuchen, es nicht gegenzufinanzieren. So war das.

Dr. Eykmann (CSU): Sie haben die Situation am 29. September 2000 durchaus richtig beschrieben. Aber in Ihrer Frage steckte die Vermutung, dass es eine Kompensation geben müsse, und die gibt es eben nicht. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit mit besonderer Freude feststellen.

Ich darf also noch einmal darum bitten, dass der Gesetzentwurf an die Ausschüsse verwiesen wird und dass sich der Haushaltsausschuss sowie der Rechts- und Verfassungsausschuss in der nächsten Woche beeilen, damit das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann. Ich bedanke mich und hoffe, dass so beschlossen wird.

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Franzke (SPD)) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Naaß. Frau Naaß (SPD): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Eykmann, Sie haben formuliert: Das Gesetz ist gut. Ich sage: Es gibt nichts, was nicht noch zu verbessern wäre.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD ­ Dr. Eykmann (CSU): Auch das ist richtig!)

Wir werden im Laufe der Beratungen einige Änderungsvorschläge einbringen, und das wird auch von Ihrer Fraktion geschehen.

Ich sage: Endlich liegt der Gesetzentwurf vor. Lange haben die bayerischen Beamtinnen und Beamten auf ein neues Reisekostenrecht gewartet. Eine Zeit lang herrschte große Verunsicherung, wie das künftige Gesetz ausschauen soll. Fallen die Tagegelder weg?

Wie sieht es mit der Wegstreckenentschädigung aus?

Wir sind froh, dass der Gesetzentwurf endlich vorliegt.

Damit wird auch einer großen Zahl von Petitonen Rechnung getragen. Über 40 Petitionen werden in der Sondersitzung am kommenden Donnerstag beraten, die langjährige Forderungen in dieser Richtung endlich erfüllt haben wollen.

Herr Minister, ich hätte Sie gerne beim Wort genommen, sehr gerne sogar, als Sie beim Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes angekündigt haben, die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zum 1. Januar 2001 vorzunehmen. Die ganze SPD-Landtagsfraktion hätte Sie dabei unterstützt. Nun haben Sie im Gesetzentwurf vorgeschlagen, das Gesetz erst zum 1. Juli 2001 in Kraft zu setzen. Deswegen haben wir einen Antrag gestellt, und die CSU schließt sich dankenswerterweise unserer Forderung an. Ich denke, wenn das Hohe Haus dies gemeinsam durchsetzt und zügig berät, dann kann das Gesetz wenigstens zum 1. April 2001 in Kraft treten, auch wenn wir es lieber schon zum 1. Januar 2001 gehabt hätten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Naaß, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Eykmann?

Frau Naaß (SPD): Aber gern, Herr Kollege.

Dr. Eykmann (CSU): Zum Thema 1. Januar 2001. Frau Kollegin Naaß, ist Ihnen bekannt, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem Gesetz und einer Verordnung?

(Frau Radermacher (SPD): Ja, das weiß sie sicher!)

Der Grund liegt darin, dass die Bundesregierung zu diesem Thema eine Verordnung vorgelegt hat, während wir ein Gesetz wollen.

Frau Naaß (SPD): Das ist überhaupt nicht ausschlaggebend, Herr Dr. Eykmann.

(Widerspruch von der CSU)

Was vorgelegt wurde, ist ein ganz neues Reisekostengesetz. Es wäre auch möglich gewesen, die Wegstreckenentschädigung allein zum 1. Januar 2001 anzuheben.

Wenn das jetzt im Rahmen eines Gesetzes geschieht, sind wir durchaus dafür. Wir begrüßen das neue Gesetz, wären aber doch dafür gewesen ­ und deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht ­, dass es nicht erst zum 1. Juli in Kraft tritt. Immerhin sind die alten Erstattungssätze seit 1991 nicht mehr angepasst worden, und es ist dringend notwendig, diese Entschädigung auf 58 Pfennig anzuheben, wie es der Herr Minister im Gesetzentwurf formuliert hat.

Wir begrüßen das Gesetz vor allem auch deswegen, weil es der Verwaltungsvereinfachung dient und weil drei Rechtsverordnungen aufgehoben bzw. gestrafft unmittelbar in das neue Gesetz aufgenommen werden.

Über eine Reihe von Änderungsanträgen und -vorschlägen, auch Petitionen, werden wir noch diskutieren. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit der CSU und den GRÜNEN in dem einen oder anderen Fall noch zu einer Verbesserung kommen werden. Vor allem möchte ich ­ und auch die CSU, wie aus Ihrem Änderungsantrag ersichtlich ist ­ endlich die Forderung des Bundes deutscher Forstleute erfüllt sehen, eine so genannte Schmutzzulage oder Schlechtwegegeldzulage einzuführen. Ich denke, diese Forderung findet im gesamten Hohen Haus Unterstützung. Eine ähnliche Zulage wird in und in Baden-Württemberg schon seit langem gewährt.

(Schläger (SPD): Seit acht Jahren fordern wir das!)

­ Seit acht Jahren, Herr Kollege. Ich habe im Ausschuss die Petition auch zurückstellen lassen, weil wir der Hoffnung waren, dass wir in dieser Sache endlich gemeinsam etwas voranbringen.

Nicht unsere Zustimmung findet die beabsichtigte Regelung, Beamten bei Fort- und Weiterbildung nur 75% des Tagegeldes und der Wegstreckenentschädigung zu gewähren. Das ist eine Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Gesetz, und ich frage Sie, Herr Dr. Eykmann oder Herr Finanzminister, ob es in dem Gesetz nicht doch eine Kompensation gibt. Ich denke, darüber müssen wir im Ausschuss noch einmal reden. Gerade Aus- und Fortbildung müssen doch das große Interesse jeden Arbeitgebers sein (Beifall des Abgeordneten Franzke (SPD) und sind auch Bestandteil des Bündnisses für Arbeit.

Zwar hat die Staatsregierung sehr lange gezögert, aber im Grunde doch begriffen, dass Aus- und Fortbildung etwas Positives ist und die Bereitschaft von Arbeitnehmern dazu hervorzuheben ist. Mit dem neuen Gesetz bestraft sie aber die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die dazu bereit sind, indem sie 25% der Mehrkosten selber tragen müssen. Deshalb legen wir dazu einen Änderungsantrag vor.

Ich hoffe, dass wir am kommenden Donnerstag weitere Änderungen, die wir beantragt haben, gemeinsam verabschieden werden. Eine weitere Frage, die sich in di esem Zusammenhang stellt, ist, ob wir weiterhin Beamtinnen und Beamten von A 1 bis A 7 die Kosten der zweiten Bahnklasse erstatten wollen, während wir denen, die darüber angesiedelt sind, die erste Klasse bezahlen. Ich meine, ein solches Menschenbild sollte der Bayerische Landtag nicht pflegen. Wenn sich Menschen schon auf Dienstreisen begeben, sollte das auch gleich bewertet und bezahlt werden.

(Dr. Eykmann (CSU): Da seien sie mal vorsichtig!

Auf Bundesebene gibt es sogar drei Stufen! ­ Gegenruf des Abgeordneten Franzke (SPD): Gott sei Dank haben wir die weg!)

­ Richtig, und zum Glück haben wir das 1996 auch beim Tagegeld abgeschafft. Damals haben wir uns einigen können, und ich hoffe, dass uns das auch bei der Wegstreckenentschädigung gelingt. Ich freue mich auf die Beratungen am kommenden Donnerstag.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes federführend zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? ­ Widerspruch erfolgt nicht. Dann ist auch das so beschlossen.

Mir ist mitgeteilt worden, dass nach Absprache der Fraktionen der Tagesordnungspunkt 4 ­ ich gebe jetzt bekannt, dass bereits namentliche Abstimmung beantragt wurde ­ auf den morgigen Nachmittag verschoben wird.