Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Ich möchte das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung Integrierter Leitstellen (Drucksache 14/9395) bekannt geben. Ja-Stimmen: 143, keine Nein-Stimme und keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit in der Fassung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen angenommen. Es hat den Titel: Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich gebe das Wahlergebnis der vorhin durchgeführten Richterwahlen zur Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bekannt. Der Wahlvorschlag für die Wahl des zweiten Vertreters der Präsidentin lautete Peter Gummer. An der Wahl haben 138 Abgeordnete teilgenommen. Es war kein Stimmzettel ungültig. Es entfielen auf Herrn Gummer 88 Stimmen. Mit Nein haben 35

Kolleginnen und Kollegen gestimmt, der Stimmen enthalten haben sich 15 Abgeordnete.

Der Wahlvorschlag für die Neuwahl bzw. Wiederwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds lautet Walter Weidenkaff. Gegenkandidat war Guido Kotschy. An der Wahl haben 138 Abgeordnete teilgenommen. Niemand hat einen ungültigen Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Weidenkaff entfielen 85 Stimmen, für Herrn Kotschy stimmten 46 Abgeordnete. Mit Nein stimmte kein Abgeordneter, der Stimme enthielten sich 7 Abgeordnete.

Als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs war Herr Dietmar Klieber vorgeschlagen. An der Wahl haben 138 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen, niemand hat einen ungültigen Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Klieber entfielen 88 Stimmen. Mit Nein haben 34 Abgeordnete gestimmt. Ihrer Stimme enthalten haben sich 16 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Peter Gummer zum zweiten Vertreter der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Walter Weidenkaff und Herrn Dietmar Klieber zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat.

Wir führen nun die namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes bürgerfreundlich gestalten, Drucksache 14/7312, durch. Die Ja-Urne befindet sich bei dieser Abstimmung auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion ­ jeweils im Bereich der Eingangstüren.

Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Dafür stehen Ihnen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 16.45 bis 16.50 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in der nächsten Sitzung bekannt gegeben.

Die heutige Sitzung ist geschlossen.

Mündliche Anfragen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 Frau Pranghofer (SPD): Nachdem vor wenigen Wochen die Bayerische Landesärztekammer Ärzten eine Weiterbehandlung von Methadon-Patienten untersagt hat, wenn sie die Qualitätskriterien nicht nachweisen, frage ich die Bayerische Staatsregierung, wie wird örtlich sichergestellt, dass Methadon-Patienten weiter versorgt werden?

Antwort der Staatsregierung: Die Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger darf nur von solchen Ärzten übernommen werden, die die Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifikation erfüllen. Diese Qualifikationserfordernisse werden von den Ärztekammern nach dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft festgelegt.

Der Auftrag, die vertragsärztliche Versorgung, also auch die Versorgung von Methadon-Patienten ­ sicherzustellen, richtet sich nach dem Gesetz vornehmlich an die Kassenärztlichen Vereinigungen und nicht an die jeweilige Landesregierung. Soweit mir bekannt ist, bemüht sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns mit hohem Nachdruck, die durch die Neufassung der Qualitätskriterien entstandenen etwaigen Versorgungsengpässe schnellstmöglich zu beseitigen.

Die Bayerische Staatsregierung wird sich bemühen, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hierbei im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen.

Schultz (SPD): Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, dass mangels ausreichender staatlicher Unterstützung die Schließung der Geschäftsstelle Netzwerk Mütter- und Familienzentren in Bayern zum 31.07.

2002 droht, und ist sie bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass diese für alle Mütter- und Familienzentren in Bayern überaus prekäre Situation abgewendet werden kann?

Antwort der Staatsregierung: Dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sind die Bemühungen um eine staatliche Förderung des Netzwerks Mütter- und Familienzentren in Bayern bekannt. Es hat dazu sowohl persönliche Gespräche als auch die Intervention von Abgeordneten gegeben.

Bisher haben zwei Mütter ehrenamtlich die Aufgabe der Vernetzung der Mütter- und Familienzentren übernommen; die beiden Frauen wollen ab 01.08.2002 auf arbeitsvertraglicher Basis weiterarbeiten.

Das Sozialministerium schätzt die Arbeit des Netzwerks Mütter- und Familienzentren in Bayern sehr und bemüht sich intensiv um Möglichkeiten einer Förderung. Im laufenden Haushalt gibt es derzeit jedoch keine Mittel für die Vernetzung von Initiativen der Familienselbsthilfe, sondern nur für den Betrieb der Mütterzentren, z. B. ­ Mitarbeiterstunden zur Betreuung von offenen Treffs [z.B. Teestubenbetrieb],

­ Kinderbetreuung mit Ausnahme von Einrichtungen im Sinne des § 45 des Achten Sozialgesetzbuchs,

­ Organisation und Verwaltung des Mütterzentrums und Durchführung des Reinigungsdienstes.

Das Sozialministerium wird sich unabhängig davon um Fördermittel zumindest ab 1. 1. 2003 bemühen.

Frau Dr. Kronawitter (SPD): Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die zunehmende Praxis von Krankenkassen, vom behandelnden Bezirkskrankenhaus zur Überprüfung ihrer Leistungspflicht neben den im Sozialgesetzbuch festgelegten Informationen auch den Entlassungsbericht über ihre Versicherten anzufordern, hält sie die Aufforderung an die Patienten für rechtens, schriftlich dieser Übermittlung zuzustimmen ­ andernfalls verzögere sich die Leistungsgewährung ­, und was wird sie als Aufsichtsorgan gegen dieses Vorgehen, das eine allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht darstellt unternehmen?