Maxhütte-Fördertopf wirksamer und schneller einsetzen

Die Staatsregierung wird gebeten, die infolge des Konkurses der Maxhütte im Landkreis Amberg-Sulzbach notwendige wirtschaftliche Umstrukturierung durch eine Modifizierung bzw. Erweiterung der Förderkriterien des so genannten Maxhütte-Fördertopf wirksamer als bisher zu unterstützen. Ergänzend zu dem bisherigen regionalpolitischen Förderkontext sollen mit diesen Mitteln gezielt weitere wirtschaftspolitische Aktivitäten unterstützt werden. Insbesondere sollen dem Landkreis Amberg-Sulzbach, dessen Gemeinden und der Regionalen Entwicklungsgesellschaft Amberg-Sulzbach (Zukunftsagentur plus) aus dem Maxhütte-Fördertopf auch eine zu europäischen Fördermitteln für einzelne strukturpolitische Projekte ermöglicht werden sowie im Rahmen der de minimis-Förderung außerhalb des Kontextes der Regionalförderung finanzielle Hilfen zugänglich sein.

Begründung:

Laut Auskunft der Staatsregierung am 21. Juli 2004 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Hildegard Kronawitter wurden aus dem im Jahr 2002 eingesetzten Maxhütte-Fördertopf mit einem Volumen von 16,6 Millionen bisher lediglich 1.218.500 bewilligt; die gestellten Anträge auf weitere Förderungen belaufen sich auf maximal 6 Millionen.

Als Haupthindernis für Investitionen erweisen sich die Streichung der Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe (GA Bund/Land) sowie der verbliebene Zuschusssatz von lediglich 15 % bei kleinen Unternehmen bzw. 7,5 % bei Unternehmen bis mittlerer Größe.

Angesichts der regionalen Auswirkungen des Konkurses der Maxhütte, des großen Fördergefälles gegenüber dem ostbayerischen Raum mit den eigenen Ertüchtigungsprogrammen Ostbayern sowie der inzwischen nur mäßigen Anforderung nach den bisherigen regionalpolitischen Förderkriterien ist es höchste Zeit, den schneller und wirksamer für den dringend notwendigen Umstrukturierungsprozess im Landkreises einzusetzen. Die Förderkriterien sind deshalb noch mehr als bisher an die wirtschaftspolitischen Herausforderungen im Landkreis anzupassen und auch zu erweitern. Angesichts der Finanznot des Landkreises und seiner Kommunen ist eine Co-Finanzierung europäischer Fördermittel aus dem Maxhütte-Fördertopf zu ermöglichen. Im Übrigen ist der Freistaat als Miteigentümer der Maxhütte in besonderer Verpflichtung, den Umstrukturierungsprozess mitzugestalten.