Keine behinderten Menschen und Gleichgestellte in die Personalbörse

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Verwaltungsreform keine Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung und Gleichgestellte abgebaut werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung und Gleichgestellte von Dienststellen nicht in die so genannte Personalbörse abgegeben werden, sondern durch Wechsel innerhalb der Ressorts weiterbeschäftigt werden und somit am bisherigen Dienstort verbleiben können.

Begründung:

Um sicherzustellen, dass schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte im Zuge des Personalabbaus nicht die großen Verlierer dieser Maßnahmen sein werden, ist es notwendig, von vorneherein zu unterbinden, dass schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte von Dienststellenleitern in die Personalbörse des Staatsministeriums der Finanzen gemeldet werden. Es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sie, wenn einmal in der Personalbörse gelandet, nicht mehr von anderen Dienststellen aufgenommen werden.

Erklärtes Ziel des bisherigen politischen Handelns war es, die Schwerbehindertenquote beim Freistaat Bayern zu erfüllen. Dieses ist bedauerlicherweise in den letzten Jahren nicht gelungen. Aufgrund der Verwaltungsreform besteht nun die erhöhte Gefahr, dass gerade bei den schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten die Quote noch weiter sinkt und damit der Wille des Parlaments, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, ausgehöhlt wird.