Verbot der Anbindehaltung von Pferden

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Anbindehaltung von Pferden für alle Nutzungsformen zu verbieten.

Begründung:

Nach den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 10. November 1995 der Sachverständigengruppe Tierschutzgerechte Pferdehaltung des ­ damaligen ­ Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfüllt die Anbindehaltung von Pferden nicht die Kriterien einer artgerechten Pferdehaltung und ist abzulehnen. Diese Art der Haltung schränkt das Bewegungsbedürfnis erheblich ein und unterbindet das arteigene Bedürfnis nach Körperpflege, Wälzen, Fellknabbern sowie das Erkundungsverhalten weitestgehend. Für das Lauftier Pferd ist die Daueranbindung Stress. So zeigen über die Hälfte aller Ständerpferde gravierende Verhaltensstörungen, Apathie, Frust, Aggression. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchung am Fachgebiet für Tierhaltung und Verhaltenskunde der Technischen Universität (Dr. Margit Zeitler-Feicht, Stephanie Buschmann). Darüber hinaus wurden bei den Tieren gravierende Bewegungsdefizite festgestellt. Denn obwohl die Leitlinien für im Stall gehaltene Pferde zum Ausgleich für den Aktivitätsverlust eine täglich mehrstündige Bewegungsmöglichkeit fordern ­ die Mindestanforderungen geben das Minimum an täglicher Bewegung mit einer Stunde an ­, konnten 70 Prozent der Ständerpferde sich nicht jeden Tag außerhalb des Ständers bewegen. Nahezu 90 Prozent der Pferde erhielten nicht jeden Tag die Möglichkeit zur freien Bewegung.

Deshalb hat Hessen bereits 1998 als erstes Bundesland die Anbindehaltung von Pferden verboten. Dem folgten zahlreiche weitere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg.

Auch in Bayern wird die Ständerhaltung abgelehnt. Die Ständerhaltung als Daueraufenthalt für Pferde ist unter Tierschutzgesichtspunkten abzulehnen. Für Fohlen und Jungtiere ist sie tierschutzwidrig. Dieser Expertenmeinung schließe ich mich an. Noch bestehende Stallungen sind deshalb baldmöglichst in pferdegerechte Aufstallungssysteme umzubauen. Damit ist für mich diese Art der Ständerhaltung obsolet, stellte Staatsminister Miller bereits in seinem Schreiben vom 17.10.2002 fest. Um den Amtsveterinären vor Ort endlich eine klare Handlungsgrundlage zu geben, ist dem Beispiel anderer Länder zu folgen und die Anbindehaltung zu verbieten.