Lehrtätigkeit des Intendanten des Staatstheaters Kassel

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Ist es zutreffend, dass der Intendant des Staatstheaters Kassel neben seiner umfangreichen Aufgabe als Intendant einer Lehrtätigkeit an der Ev. Fachhochschule in Hannover nachgegangen ist?

Es ist zutreffend, dass der Intendant einer Lehrtätigkeit an der Ev. Fachhochschule Hannover nachgegangen ist.

Frage 2. Wurden vom Intendanten des Staatstheaters mehrere Lehrveranstaltungen im Strafrecht angeboten?

Der Intendant hat zwei Seminare pro Woche gehalten.

Frage 3. Seit wann ist der ursprünglich beurlaubte Fachhochschuldozent wieder in Hannover tätig und in welchem Umfang?

Der Intendant des Staatstheaters Kassel hat ab Oktober 2003 die Lehrtätigkeit mit zwei Seminaren à 3 Stunden wöchentlich, die als Blockseminare gehalten wurden, wieder aufgenommen.

Frage 4. Liegt bzw. lag für den Intendanten eine entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung vor?

Der Intendant hat mit Schreiben vom 27. Juni 2003 um die Genehmigung dieser Nebentätigkeit im oben genannten Umfang nachgesucht. Die Genehmigung zu dieser Nebentätigkeit wurde mit Schreiben vom 15. Juli 2003 und vom 15. November 2003 erteilt. Gründe, diese zu versagen, lagen nicht vor.

Die zeitliche Inanspruchnahme an rund dreißig Kalendertagen bis zur Beendigung seines Intendantendienstvertrages am 15. August 2004 war mit seinen Aufgaben als Intendant vereinbar. Im Übrigen wird Lehrtätigkeit von Intendanten z. B. im Rahmen der Hessischen Theaterakademie seitens des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdrücklich gewünscht. Daher war nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung die Genehmigung zu erteilen.

Frage 5. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Bezüge des Intendanten?

Der Intendant übte die Nebentätigkeit im Rahmen der ihm vertraglich zustehenden Freistellung für künstlerische Tätigkeiten außerhalb des Staatstheaters aus, von der er während seiner Vertragszeit regelmäßig nur geringen Gebrauch machte. Nur eine Überschreitung dieses Rahmens hätte Auswirkungen auf seine Bezüge gehabt. Die diesbezügliche Verfahrensweise ist im einschlägigen Tarifvertrag "Normalvertrag Bühne" geregelt.