Gesetz

Ordnungsverwaltung Vierzehnter Zusammenfassender Bericht 61

11. Ordnungsverwaltung

Im leistungswirtschaftlichen Teil wurden kommunale Aufgaben untersucht.

Ausgewählte Prüfungsergebnisse sollen bedeutsame Einzelergebnisse darstellen.

Die Ordnungsämter erfüllen viele gesetzliche Pflichtaufgaben. In der Untersuchung wurden größere Aufgabenblöcke verglichen. Es wurde darauf verzichtet, alle Einzelaufgaben der Ordnungsämter gegenüber zu stellen. Von besonderem Interesse war die Ausstattung der Städte mit Hilfspolizisten.

Überblick zur Ausstattung der Städte mit Hilfspolizei und Außendienst

In allen Vergleichsstädten wurden Hilfspolizisten und weitere Außendienstmitarbeiter eingesetzt. Zu deren Aufgaben gehörten:

· Überwachung des ruhenden Verkehrs

· Radar- und Rotlichtüberwachung

· Verkehrsregelung (zum Beispiel bei Ampelausfällen oder bei Open-AirVeranstaltungen)

· Ermittlungsdienste im Auftrag unterschiedlicher Verwaltungsstellen

· Ordnungs- und Vollzugsdienste mit Immissionsschutz, Gesundheitsaufsicht, freiheitsentziehende Maßnahmen, Anlagenschutz, Hundestaffel, Motorradstaffel

· Gewerbeaußendienst

· Feldschutz mit Unterbindung illegaler Abfallablagerungen und illegaler Bautätigkeit im Außenbereich

Die Städte nahmen die Aufgaben in unterschiedlicher Intensität wahr. Die Hilfspolizisten und Außendienstmitarbeiter waren unterschiedlichen Ämtern zugewiesen.

Für die Vergleichende Prüfung wurden sie zusammengezogen, damit ein Gesamtüberblick über die Ausstattung der Städte mit Hilfspolizisten entsteht.

Außerdem wurden in einigen Städten verschiedene Aufgaben in Personalunion erfüllt.

So übernahm der Ermittlungsdienst teilweise den Gewerbeaußendienst oder beteiligte sich an der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Diese flexible Aufgabenwahrnehmung ist sinnvoll, bedeutet für die Prüfung jedoch, dass eine genaue Abgrenzung der Aufgaben nicht möglich war.

Quelle: Angaben der Städte Ansicht 34: Personalbesetzung der Hilfspolizei und des Außendienstes 2002

Der einwohnerbezogene Vergleich zeigt, dass Kassel eine geringere Personalausstattung für Hilfspolizei und Außendienst vorhielt als die anderen Städte.

Offenbach am Main war in diesem Gesamtüberblick nicht vergleichbar, weil die Überwachung des ruhenden Verkehrs ausgelagert war.

Für den detaillierten Vergleich wurden die Bereiche „Überwachung und Regelung des Verkehrs" und „Sicherheits- und Ordnungsdienst / Ermittlungsdienst" getrennt betrachtet. Zum ersten Bereich gehören die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Radar- und Rotlichtüberwachung sowie die Verkehrsregelung. Zum zweiten Bereich werden Ordnungs- und Vollzugsdienst, Ermittlungsdienst, Gewerbeaußendienst sowie Feldschutz gezählt.

Überwachung und Regelung des Verkehrs

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine kommunale Aufgabe. Sie wurde in allen Städten erfüllt. Allerdings kann sie an einen privaten Überwachungsdienst vergeben werden. Offenbach am Main wählte diesen Weg.

Die Radar- und Rotlichtüberwachung ist ebenfalls eine kommunale Aufgabe.

Nur Kassel führte keine Rotlichtüberwachung durch. Die Stadt erklärte, dass die Einnahmen aus Rotlichtverstößen, bei denen es sich immer um Bußgelder Offenbach am Main vergab Verkehrsüberwachung Ordnungsverwaltung Vierzehnter Zusammenfassender Bericht 63 handelt, dem Land zugeführt werden und dass die Entschädigung, die je Fall an die Stadt gezahlt wird, nicht kostendeckend sei.

Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist primär Aufgabe der Polizeibehörde des Landes. Jedoch regelten die meisten Städte selbst den Verkehr, entweder bei Ampelausfällen oder bei kommunalen Veranstaltungen (zum Beispiel Straßenabsperrungen für Inline-Skater-Veranstaltungen). Die Städte Darmstadt und Kassel übernahmen nicht die Aufgabe der Verkehrsregelung bei Ampelausfällen. Kassel führte zusätzlich keine Verkehrsregelung bei Veranstaltungen durch, da nach Ansicht der Stadt die Regelung des fließenden Verkehrs grundsätzlich Landesaufgabe sei.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient nicht der Einnahmeerzielung, sondern der Sicherung des Verkehrsflusses. Als wesentliche Bezugsgröße wurde die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge gewählt. Für Wiesbaden wurde diese Zahl um die zugelassenen Mietwagen bereinigt. Alle Städte haben einen positiven Pendlersaldo, der das Verkehrsaufkommen vergrößert. Die zugelassenen Kraftfahrzeuge wurden rechnerisch in einer zusätzlichen Kennzahl um den Pendlersaldo erhöht.