Fachhochschule

Bundesautobahnen werden grundsätzlich vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen nach entsprechendem Antrag der Auftragsverwaltung Freistaat Bayern genehmigt. Ein Antrag der Stadt Dingolfing aus dem Jahr 1998 zur Errichtung einer neuen Anschlussstelle westlich der bestehenden Anschlussstelle Dingolfing-West konnte damals aufgrund der fehlenden sachlichen Voraussetzungen nicht befürwortet werden. Inwieweit sich zwischenzeitlich gegenüber der damaligen Beurteilung die sachlichen Voraussetzungen geändert haben, kann ohne entsprechende Antragsunterlagen bzw. Begründungen anhand aktueller Verkehrsuntersuchungen nicht beurteilt werden. Das Bundesbauministerium stellt regelmäßig strenge Anforderungen an die Genehmigung von neuen Anschlussstellen, da diese regelmäßig der Verbesserung des Fernverkehrs dienen sollen. Hierzu hat das Bundesbauministerium als Grundlage für Anträge einen Kriterienkatalog erstellt.

Neue Anschlussstellen nur zur Erschließung von Gewerbegebieten oder zur Verlagerung von zwischengemeindlichem Verkehr auf die Autobahn werden vom Bundesbauministerium grundsätzlich abgelehnt.

Die Kosten für neue Anschlussstellen an Bundesautobahnen hat der Baulastträger der neu hinzukommenden Straße zu tragen, bei bestehenden Kreuzungen sieht das Gesetz eine Kostenteilung nach Fahrbahnbreiten vor.

Präsident Alois Glück: Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Gudrun Peters (SPD): Herr Staatsminister, können Sie sich alternative Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen, das heißt, dass sich die Autoindustrie oder Zulieferer daran beteiligen?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Es ist hier zunächst natürlich so, dass gegenüber dem Bund und uns als Auftragsverwaltung die Kommune der Kostenschuldner ist. Ob hier die Kommune unter Umständen eine Refinanzierung über private Zuschüsse, private Investitionshilfen oder Ähnliches bekommt, scheint mir nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings gibt es natürlich für einen Werksanschluss keine neue Autobahnausfahrt. Es muss also immer die Begründung des überregionalen Verkehrs gesucht werden, und diese Begründung steht in einem diametralen Gegensatz zu der Anforderung gegenüber einer Firma, die das bezahlen sollte. Die Begründung, die Maßnahme sei für die Bewilligung und Gestaltung des überregionalen Fernverkehrs notwendig ­ das muss man darlegen ­, ergibt gerade nicht, dass sie im Interesse einer Firma erfolgt. Zusammenfassend möchte ich Ihre Rückfrage wie folgt beantworten: Es ist nicht von vornherein vollständig ausgeschlossen, aber von der Zielsetzung her eher schwierig zu erreichen.

Präsident Alois Glück: Weitere Zusatzfrage: Kollegin Peters.

Gudrun Peters (SPD): Herr Staatsminister, es ist ja bekannt, dass Niederbayern am Tropf von BMW hängt. Daher hat diese Industrie eine besondere Bedeutung. Gibt es bei Anschlüssen dieser Art die Möglichkeit einer Ausnahme?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Günther Beckstein (Innenministerium): Das Gesetz sieht dafür keine Regelung vor. Bei aller Bedeutung von Niederbayern und BMW ist mir jedenfalls eine gesetzliche Bestimmung, dass es niederbayerisches BMW-Landrecht gibt, nicht bekannt. Ich halte es auch für nicht durchsetzbar.

Die andere Frage hängt wohl damit zusammen, dass dort von BMW ein Vertriebszentrum oder Ähnliches geschaffen werden soll, das erheblichen ­ auch überregionalen ­ Verkehr auf den Weg bringen wird. Das wird man zusammen mit der Frage der Darstellung eines überregionalen Verkehrsbedarfs sorgfältig zu berücksichtigen haben.

Präsident Alois Glück: Bevor ich die nächsten Fragen an das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zur Eingabe, Tagesordnungspunkt 5, bekannt: Mit Ja stimmten 90, mit Nein 47 Kolleginnen und Kollegen, Enthaltungen: keine. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Die Frage der Frau Kollegin Pranghofer übernimmt Herr Kollege Boutter. Bitte, Herr Kollege.

Rainer Boutter (SPD): Herr Staatsminister, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fachhochschule Aschaffenburg, die das ihr von der Staatsregierung vorgegebene und zugestandene Ausbauziel noch nicht erreicht hat, die Studiengänge Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen in dem bisher vorgesehenen Zeitrahmen ausbauen kann und damit den Studenten gewährleistet wird, dass sie das in den vergangenen Jahren an der Fachhochschule aufgenommene Studium erfolgreich beenden können?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Thomas Goppel (Wissenschaftsministerium): Herr Kollege, ich danke Ihnen, dass Sie mir Gelegenheit geben, das im Bayerischen Landtag gesondert nachzureichen, was nach Besuchen von Herrn Dr. Spaenle und mir in Begleitung der Kollegen in Aschaffenburg bereits ausführlich in der örtlichen Presse zu lesen war.

Mit dem Umbau des Gebäudes 06 werden bis zum Beginn des Wintersemesters 2004/2005 72 Studienplätze für die Mechatronik geschaffen. Damit dürfte gewährleistet sein, dass die Studierenden der Studiengänge Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen das in den vergangenen Jahren an der Fachhochschule Aschaffenburg aufgenommene Studium erfolgreich beenden können.

Es wird angestrebt, die noch verbleibenden 205 Studienplätze für Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen Bayerischer Landtag · 15. 15/14 v. 22.04.2004 947 möglichst zügig zu realisieren. Dabei wird es maßgeblich darauf ankommen, mit welchen Mitteln in den nächsten beiden Doppelhaushalten die Anlage S des Einzelplans 15 ausgestattet wird.

Präsident Alois Glück: Zusatzfragen? ­ Keine. Dann kommen wir zur nächsten Frage, die von Frau Kollegin Biedefeld gestellt wird.

Susann Biedefeld (SPD): Herr Minister, trifft es zu, dass die Zuschüsse für das Landestheater Coburg im Rahmen des Nachtragshaushaltes nicht gekürzt werden und für das laufende Jahr definitiv gesichert sind, und wenn ja, in welcher Höhe bewegen sich diese Zuschüsse?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Thomas Goppel (Wissenschaftsministerium): Frau Kollegin Biedefeld, die Zuschüsse des Freistaats Bayern an die Stadt Coburg für den Betrieb des Landestheaters Coburg werden aus dem Sammelansatz zur Förderung nichtstaatlicher Theater ­ Kapitel 15 05, Titelgruppe 73 ­ gewährt. Der Ansatz wurde im Nachtragshaushalt 2004 nur unwesentlich reduziert, und zwar von 54,5 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 54,2 Millionen Euro im Jahr 2004. Damit ist es ­ vorbehaltlich unvorhersehbarer Entwicklungen im Gesamthaushalt ­ möglich, allen nichtstaatlichen Theatern in Bayern die Zuschüsse in der Höhe des Vorjahres zu bewilligen. Das Landestheater Coburg hat 2003 einen Betriebszuschuss von 5,2 Millionen Euro erhalten. Es ist vorgesehen, den gleichen Betrag auch 2004 zu bewilligen. Wir lösen damit ein, was wir hier in der Diskussion versprochen haben, nämlich dass die nichtstaatlichen Theater und Orchester sowie die Musikschulen von Kürzungen verschont bleiben.

Präsident Alois Glück: Zusatzfrage: Frau Kollegin Biedefeld.

Susann Biedefeld (SPD): Herr Minister, wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, heißt das, Sie können hundertprozentig ausschließen, dass die derzeitigen Kürzungen, zum Beispiel beim Ballett, über die in den Medien berichtet wird, nicht auf verminderte Zuschüsse der Staatsregierung zurückzuführen sind.

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Thomas Goppel (Wissenschaftsministerium): Frau Kollegin Biedefeld, ich habe das nicht gesehen. Es ist uns auch nicht bekannt. Wenn das Landestheater selbst Veränderungen im Haushalt vornimmt, können sie eigentlich nicht auf diesem Bescheid beruhen.

Ob hier prophylaktisch für die nächsten Jahre vorgespart wird, müssten Sie mit den Coburgern klären.

Präsident Alois Glück: Zusatzfrage: Frau Kollegin Biedefeld.

Susann Biedefeld (SPD): Derzeit laufen die Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 an. Können Sie bereits absehen, ob es bei den nichtstaatlichen Theatern zu weiteren Einschnitten kommen wird?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Thomas Goppel (Wissenschaftsministerium): Ich kenne die Haushaltsentwicklung nicht. Ich bin mit Ihnen gespannt, wie sich die Berliner Szene entwickeln wird, aus der wir hier in Bayern unsere Rückschlüsse ziehen werden. Bei der derzeitigen Lage ist es jedenfalls nicht möglich, im Kaffeesatz zu lesen, wie die nichtstaatlichen Theater und insbesondere einzelne Theater dastehen werden. Ich bitte um Nachsicht. Wenn es nach mir ginge, würde ich Ihnen gern sagen, es bleibt dabei.

Präsident Alois Glück: Damit sind die Fragen, die das Wissenschaftsministerium betreffen, beantwortet. Wir kommen zu den Fragen an das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Die erste Frage stellt Frau Kollegin Paulig.

Ruth Paulig (GRÜNE): Angesichts des von der Staatsregierung befürworteten Diabas-Abbaus in den Bayerischen Saalforsten frage ich, ob die Abbaukonditionen vertraglich geregelt sind, wie viele Kubikmeter in welchem Zeitraum abgebaut werden sollen und welche Abbauvergütung ­ Steinzins ­ vereinbart wurde.

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Herr Präsident, Frau Kollegin Paulig, der Genehmigungsbescheid der zuständigen Salzburger Behörde liegt noch nicht vor, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Aus diesen Gründen bestehen noch keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bayerischen Saalforstverwaltung und der Diabas-Firma; das heißt, dass zum Preis für den Gesteinsabbau und zum zeitlichen Fortschritt keine Aussagen möglich sind, auch um zukünftige Verhandlungen, die nach Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung geführt werden, nicht zu erschweren.

Präsident Alois Glück: Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Ruth Paulig (GRÜNE): Herr Staatsminister, kann ich Ihrer Aussage entnehmen, dass Sie eine Zustimmung zum Abbau gegeben haben, ohne die Fragen der Vergütung und der Rekultivierung angemessen besprochen zu haben?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Die Verhandlungen können erst dann zu Ende geführt werden, und die Daten können erst dann festgelegt werden, wenn der Bescheid und damit das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen und man davon ausgehen kann, dass das Geschäft zum Tragen kommt.

Das geht schrittweise vor sich. Vorher können hier keine genauen Festlegungen getroffen werden.

Präsident Alois Glück: Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Ruth Paulig (GRÜNE): Herr Minister, ist es zutreffend, dass Sie dem Abbau quasi zustimmen, aber weder die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung einer internen Bewertung unterzogen haben noch die wirtschaftliche Bewertung der Zustimmung zum Abbau in Ihrem Haus evaluiert haben?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Frau Paulig, ich kann nicht zur einer Umweltverträglichkeitsprüfung Stellung nehmen, wenn diese noch nicht abschließend vorliegt. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Alois Glück: Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Ruth Paulig (GRÜNE): Wie konnte Ihr Haus dann in den Ausschussberatungen bei der Behandlung des betreffenden Antrags erklären, dass keine irreparablen umweltrelevanten Schäden oder Beeinträchtigungen der Tierwelt, insbesondere der Auerhühner, auftreten, wenn Sie hier sagen, diese Bewertung hat überhaupt noch nicht stattgefunden?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Ich kann nur sagen, dass der Genehmigungsbescheid der zuständigen Salzburger Behörde noch nicht vorliegt und dass die Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Sie haben mich gefragt, wie viel abgebaut werden kann und welche Abbauvergütung vereinbart wurde. Dazu gibt es noch keine Festlegungen. Das müssen wir abwarten.

Präsident Alois Glück: Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Stahl.

Christine Stahl (GRÜNE): Herr Minister, ich frage Sie: Trifft es zu, dass sich der Freistaat finanziell an den Ausgaben für Etiketten und Werbematerial des Frankenweins Vielfalter beteiligt, und wenn ja, aus welchen Töpfen werden diese Ausgaben bestritten?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund überhöhter Lagerbestände, drastisch sinkender Preise und der angespannten wirtschaftlichen Lage des fränkischen Weinbaus hat das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten im Jahre 2002 auf der Grundlage einer Studie und in Abstimmung mit dem fränkischen Weinbau die Zukunftsoffensive Frankenwein gestartet.

Ein wesentlicher Aspekt des in dieser Offensive enthaltenen Maßnahmekatalogs ist die Schaffung so genannter Markenweine wie Silvaner. Der Frankenwein, Frank & Frei, Trias und Vielfalter.

Der Aufbau der von Ihnen genannten Weinmarke Vielfalter wurde mit Mitteln aus dem Programm Förderung der Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte gemäß der Öko-Regio-Richtlinie gefördert. Gefördert wurde die Entwicklung und Durchführung des Weinvermarktungskonzeptes Vielfalter. Die Mittel sind für die Erarbeitung eines Vermarktungskonzeptes gemäß dem Gemeinschaftsrahmen zweckgebunden.

Im Rahmen des Vermarktungskonzeptes, das als Gesamtpaket per Ausschreibung an eine Agentur vergeben wurde, sind Beratungsleistungen für Produktentwürfe und Produktentwicklungen wie zum Beispiel Logo-Entwürfe oder Vorschläge für das Corporate Design förderfähig.

Im vorliegenden Fall wurden folgende Einzelmaßnahmen im Rahmen des Vermarktungskonzeptes beantragt: Entwurf des Gesamt-Marketingkonzeptes, Schutz der Wortund Bild-Maske sowie Öffentlichkeitsarbeit, so zum Beispiel Präsentation der Marke. Werbematerial und der Druck von Etiketten wurden hingegen nicht gefördert.

Gemäß dem Bewilligungsbescheid wurde ein Zuschuss bis 21 366 Euro bewilligt. Der Eigenanteil der 22 Familienweinbaubetriebe beträgt 40 595 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 61 961 Euro.

Präsident Alois Glück: Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Christine Stahl (GRÜNE): Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, darf ich davon ausgehen, dass es sich beim Vielfalter um einen ökologischen Wein handelt, nachdem er auch mit Mitteln aus dem ökologischen Fonds, den Sie gerade genannt haben, finanziert wird?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Ihr Schluss ist vorschnell. Ich habe gesagt, er wurde nach dem Programm Förderung der Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte ­ die Richtlinie heißt abgekürzt Öko-Regio-Richtlinie

­ gefördert. Es ging damals bei diesem Programm um die Vermarktung von Ökoprodukten und regional erzeugter herkömmlicher Produkte.

Präsident Alois Glück: Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Christine Stahl (GRÜNE): Inwieweit können Sie mir jetzt schon etwas über ökologischen Wein sagen, der über dieses Programm gefördert wird?

Präsident Alois Glück: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Josef Miller (Landwirtschaftsministerium): Dazu habe ich keine Erhebungen gemacht. Dieses Thema kam in Ihrer Frage nicht vor. Ich stelle Ihnen die Antwort gerne schriftlich zu. Es ist nachprüfbar, ob Ökobetriebe Anträge gestellt haben, was sie hätten tun können, und ob Förderungen erfolgt sind.

Präsident Alois Glück: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin.