Als weitere Sofortmaßnahme müssen Amtsveterinäre amtlich bestellte Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure gemeinsam auftreten

Bitte tun Sie das schnell! Auch hier will ich sagen, was der Stand ist: (Susann Biedefeld (SPD): Die hat er aber schon lang angekündigt!)

­ Die Task Force war längst angekündigt, da gebe ich Ihnen recht, Frau Kollegin. Sie hat nur die Arbeit offensichtlich nicht so aufgenommen, wie wir uns das alle erwartet hatten.

Als weitere Sofortmaßnahme müssen Amtsveterinäre, amtlich bestellte Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure gemeinsam auftreten. Nötigenfalls sind sogar die Gewerbeaufsicht und der Zoll hinzuzuziehen. Das hat einerseits den Vorteil, dass nicht mehr so oft Einzelkontrollen stattfinden müssen, und es hat zum anderen den wesentlichen Vorteil, dass gebündeltes Wissen zusammen auftritt. Das ist sehr vorteilhaft, wie man am Beispiel Deggendorf sehen kann. Dort hat jeder etwas gewusst, aber man hat nicht miteinander geredet, sodass daraus nicht das Bild eines zuverlässigen oder nicht zuverlässigen Unternehmers entstehen konnte.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen eine Einheit, die ihre fachliche Kompetenz zusammengeführt hat und dadurch sicherstellt, dass Wissen kein Partikularwissen bleibt, sondern sich eine Gesamtschau eines Unternehmens oder der Führung eines Unternehmens ergibt. Daraus muss dann die Antwort auf die Frage resultieren, ob der Mensch zuverlässig ist oder nicht. Es nützt nichts, wenn da jeder alleine für sich etwas weiß; das reicht meist nicht zu einer Betriebsschließung aus. Ich nehme das sehr ernst und genau; denn es geht letzten Endes auch um Existenzen. Das muss uns allen bewusst sein.

Aber, meine Damen und Herren, es kann einfach nicht sein ­ da bin ich bei einem weiteren Punkt, von dem der Herr Minister sagte, er wolle eine Lösung versuchen ­, dass Veterinäre und Lebensmittelkontrolleure erst nach Anmeldung arbeiten können. Es kann nicht sein, dass sie nicht unangekündigt kommen können und kein Zutrittsrecht haben. Es hat doch überhaupt keinen Sinn, wenn ein Kontrolleur nicht hineingelassen wird; er muss in den Stall können, ohne zuvor die Polizei holen zu müssen. Was zwischen dem Polizeiruf und dem ermöglichten Zutritt passiert, das wissen wir doch alle. Da geht es im Wesentlichen darum, die Arbeit der Kontrolleure, die diese zwar gut verrichten, soweit sie es können, gemessen an ihrer Ausstattung in personeller Hinsicht als auch von den Geräten her, zu stärken und sie damit auch wieder besser zu motivieren.

Dazu bedarf es, wie gesagt, eines rechtlichen Rahmens für ein Betretungsrecht. Wir müssen so sicherstellen, dass nicht passiert, was bisher gang und gäbe ist, dass nämlich jeder weiß, wann die Kontrolle kommt.

Herr Kollege Huber, Sie können gern versuchen, mir das Gegenteil zu beweisen, aber ich befürchte, das fällt Ihnen schwer. Sie wissen genauso gut wie ich, dass vielen Unterlagen zu entnehmen ist, dass der Termin bekannt war. Herr Kollege Huber, ich wiederhole hier gern, was ich bereits im Umweltausschuss gesagt habe. Gibt es uns nicht zu denken, dass drei amtlich bestellte Veterinäre gemeinsam das Handtuch in einem Unternehmen schmeißen? Sie haben ihre Tätigkeit aufgegeben, als EUKontrollen angekündigt wurden und der Unternehmer genau wusste, wann er saubermachen muss.

Sie mögen nun sagen, das seien Einzelfälle. Aber gut, dann lassen Sie uns diese Einzelfälle abstellen. Mir geht es gegen den Strich, dass die Unternehmer immer wussten, wann die Kontrolle kommt. Das ist kein Zufall.

Lassen Sie uns diese ­ ich will es einmal so nennen ­ seltsamen Zufälle abstellen, indem wir durch organisatorische Maßnahmen Sorge dafür tragen, dass nur noch die Kontrolleure selbst Bescheid wissen, wann sie wohin zu gehen haben. Es geht nicht an, dass das noch viele weitere Personen wissen, sei es auch nur über die Dienstpläne.

Die Amtsveterinäre und Lebensmittelkontrolleure müssen einfach das Recht haben, selbständig Bußgeldverfahren einzuleiten bzw. Ermittlungstatbestände zu Straftaten an Polizei und Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Ich erspare mir zu dieser Forderung weitere Ausführungen, sonst müsste man wiederum mehr ins Detail gehen. Es ist auch hier dringend geboten, den Lebensmittelkontrolleuren und den Veterinären den Zugang zur Anzeige selbst zu ermöglichen, ohne einen Filter dazwischenzuschalten.

Die Nichteinleitung von Bußgeldverfahren oder Strafanzeigen bzw. die Einstellung von Verfahren durch eine vorgesetzte Behörde überprüfen zu lassen, gehört auch in den Forderungskatalog.

Eine weitere Forderung ist, dass Amtsveterinäre und Lebensmittelkontrolleure auf eine Rotation nach längstens fünf Jahren zu verpflichten sind. Alle diejenigen, die solche Kontrollen wahrnehmen ­ auch die Gewerbeaufsichtsbeamten ­ sollten nach spätestens fünf Jahren ihren Bereich wechseln. Ich behaupte nicht, meine Damen und Herren, dass Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre bestechlich seien. Ich möchte nicht, dass da ein falscher Zungenschlag hineinkommt. Aber allein das öftere Erscheinen in einem Betrieb, wo man dann einen Kaffee miteinander trinkt, was im Grunde nicht verwerflich ist, und damit die jahrelange Quasizugehörigkeit zum Betrieb führt dazu, dass man annimmt: Bisher war alles in Ordnung, also wird es auch weiterhin in Ordnung sein.

Das Gefühl, das bei solchen Dingen aufkommt, muss man unterbinden. Und das geht nur, indem man die Kontrolleure öfter auswechselt. Ich glaube, das ist auch für diese Menschen zumutbar.

Zu den Sofortmaßnahmen gehören ferner Fortbildungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwaltschaften und Polizei, die verpflichtend angeboten werden, um deren Sachkenntnis zu verbessern. Wer sich mit den einzelnen Rechtsabschnitten, die zu diesem Bereich gehören, einmal beschäftigt hat, wundert sich nicht, dass wir fast niemanden finden, der dieses Recht komplett beherrscht. Es ist unser eigentliches Problem in dieser Situation, dass es so viele Rechtssituationen gibt, die ineinander übergehen, dass am Ende niemand mehr genau weiß, wer zuständig ist und wie so etwas bestraft wird oder ob es überhaupt strafbewehrt ist.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas sagen, meine Damen und Herren. Es ist nicht unbedingt motivierend für die amtlich bestellten Lebensmittelkontrolleure, aber auch für die Veterinäre, also für die Menschen, die diese Kontrollen draußen durchführen müssen, wenn sie bis zum letzten Freitag feststellen mussten, dass sie kein Bußgeld verhängen konnten, weil Minister Seehofer bei der Umsetzung der Gesetze, die aus der EURegelung entstanden sind, leider übersehen hat, die Bußgeldbewehrung mit ins Gesetz aufzunehmen. Das heißt, vom 01.01.2006 bis zum Freitag letzter Woche konnten die Veterinäre bei der Feststellung von Verstößen gegen Hygienevorschriften keine Bußgelder verhängen. Glauben Sie, dass solche Menschen hoch motiviert an die Arbeit gehen? Ich glaube es nicht. Was kann ein solcher Kontrolleur denn machen? Er hat nicht einmal ein Messer in der Hand, geschweige denn ein Schwert, mit dem er richten kann, was manchmal notwendig wäre. Auch da müssen wir für mehr Sorgfalt in der Gesetzgebung sorgen, meine Damen und Herren, um solche Dinge zu verhindern.

Die Regelung, bei Straftaten die Möglichkeiten zum Vermögenseinzug zu eröffnen, gibt es schon im heutigen Recht. Wir müssen nicht unbedingt im Bußgeldrahmen bleiben. Diesen haben wir in Bayern im Übrigen nie ausgeschöpft, auch das muss man hinzufügen. Sehen Sie sich einmal die Statistik aus dem Hause des Umweltministers an, die ich mir habe machen lassen. Die höchsten Bußgelder, die in Bayern verhängt worden sind ­ mit Ausnahme der kreisfreien Städte, lagen in der Regel bei 200 bis 500 Euro.

(Susann Biedefeld (SPD): Das zahlen die aus der Portokasse!)

­ Richtig, das zahlen die aus der Portokasse. Also auch hier brauchen wir nur den Rechtsrahmen anzuwenden, der gegeben ist, und zwar in aller Härte.

(Beifall der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD)) Dann, glaube ich, kapieren die Herrschaften das schon.

Damit sind wir bei einem Kernpunkt. Die schlimmste Strafe für diese wenigen, aber schlimmen schwarzen Schafe in dieser Branche ist nicht das Bußgeld. Die schlimmste Strafe für solche Menschen ist, wenn ihr Name veröffentlicht wird, auch der Name der Firmen, die er beliefert hat.

Damit straft man diese Herrschaften am allerbesten. Sie können dann umfirmieren; das ist richtig. Sie können ein neues Markerl draufpappen. Aber wenn man will, kann man auch dann gewährleisten, dass das in die Öffentlichkeit gerät. Allerdings nur, wenn man es will; das sage ich immer dazu.

(Susann Biedefeld (SPD): Da müsste es zum Berufsverbot kommen!)

­ Ja, wir müssen dann möglicherweise auch einmal über ein Berufsverbot reden. Aber wir glauben, dass die Landeskriminalämter mit einer eigenen Abteilung Lebensmittelkriminalität einen wesentlichen Beitrag leisten könnten, um die Sensibilität zu schärfen.

Dann haben wir noch einen Vorschlag, zu dem wir möglicherweise noch einmal das Innenministerium um etwas bitten müssen. Das sage ich hier öffentlich: Es müsste seine Polizeistreifen auf dem flachen Land etwas sensibilisieren. Wenn meine Informationen stimmen, gibt es nicht nur die Kühlhäuser, die wir kennen, sondern es soll auch in aufgelassenen Bauernhöfen und Scheunen Kühlhäuser geben, von denen niemand etwas weiß. Damit entziehen sich diese jeder Kontrolle. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Feststellung. Wenn so etwas im Raume steht ­ als Hinweis ­, dann bitten wir den Innenminister, seine Polizeistreifen im ländlichen Raum einmal anzuweisen, besser nachzusehen. Es fällt doch auf, wenn auf einem Kleinbauernhof ein Kühllaster steht. Das müsste sogar einem Blinden mit Krückstock auffallen, dass da etwas nicht stimmt. Wenn man solche Hinweise hat, müsste man eigentlich schon etwas genauer hinsehen.

Wir können uns nicht darauf verlassen, dass uns die Leute, die im ländlichen Bereich wohnen, das öffentlich sagen.

Sie wissen genau, wie sich die sozialen Beziehungsgeflechte im flachen Land auswirken. Da wird es ungeheuer schwierig, wenn man als Denunziant gilt.

Wir sollten uns darauf nicht verlassen. Dafür haben wir einen Staat und eine funktionierende Polizei. Wir müssen sie nur das tun lassen, was sie tun soll.

Meine Damen und Herren, alle Pläne, die es einmal gab oder die es noch gibt, die Lebensmittelkontrolle in Großbetrieben zu privatisieren, sollten aufgegeben werden. Die freiwillige Selbstkontrolle hat bislang nicht ausgereicht.

Wir glauben, dass dieses Paket von Maßnahmen notwendig ist, um den Verbrauchern deutlich zu signalisieren, dass wir gewillt sind, vom Kopf bis zum Fuß etwas zu ändern. Deswegen haben wir auch einen Neuzuschnitt der Ministerien und das dazugehörende Werkzeug gefordert. Wir müssen deutlich machen, dass dieser Staat die Verantwortung nicht auf die Verbraucher abwälzen will.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Schlusssatz sagen: Ich halte es für sehr gewagt zu sagen:

Wer billiges Fleisch kauft, ist selber schuld, weil er diesen Dreck kauft. Meine Damen und Herren, dieser Staat ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Menschen ordentliche Lebensmittel auf den Tisch bekommen.

(Beifall bei der SPD ­ Engelbert Kupka (CSU): Nein! Die Hersteller und die Händler sind dazu verpflichtet, nicht der Staat!)

­ Die Menschen müssen Lebensmittel erhalten, die zum Verzehr geeignet sind. Dies muss der Staat mit seinen Kontrollen sicherstellen. Herr Kollege Kupka, wir sind uns sicherlich einig, dass in erster Linie die Hersteller dafür zu seiner sorgen haben. Die Hersteller sind die ersten, sie dürfen aber nicht die letzten sein, wie das heute der Fall ist.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, eines kommt hinzu: Es zeugt von einer gewissen Arroganz, wenn gesagt wird, Menschen, die kein Geld hätten, seien selber schuld, wenn sie billiges Fleisch kauften. Wir als Staat sind dafür verantwortlich, dass auch kostengünstiges Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist. ­ Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu.

(Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Barbara Stamm: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Sprinkart.

Adi Sprinkart (GRÜNE): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst etwas Grundsätzliches zum SPD-Antrag sagen: Mit den meisten Forderungen sind wir vollkommen daccord. Allerdings können wir Ihre Forderung nach einer Verlagerung der Zuständigkeit für die Lebensmittelkontrolle an das Sozialministerium nicht mittragen. Wenn ich es hart formuliere, müsste ich sagen: Dieser Antrag ist auf CSU-Niveau.

Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Gesundheits- und Verbraucherschutz gehören doch zum Sozialministerium! Das ist doch logisch!)

Eine Umressortierung dieser Zuständigkeiten würde die Behörde im Augenblick mehr lähmen als befördern. Wenn Sie sich einmal die aktuellen Fälle ansehen, werden Sie feststellen, dass sie überhaupt nicht mit der Zuständigkeit zusammenhängen. Die Probleme liegen anderswo. Diese Forderung kann ich nicht mittragen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte zunächst darauf eingehen, was seit den ersten Skandalen, die bereits ein paar Jahre zurückliegen, in Bayern passiert ist. Nach den ersten beiden Skandalen in Deggendorf und Passau hat Herr Staatsminister Dr. Schnappauf groß angekündigt, was geschehen soll.

Am 31. Januar dieses Jahres hat er verkündet, dass eine Spezialeinheit beim LGL, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, gegründet werde. Der Aufbau dieser Spezialeinheit ist noch nicht abgeschlossen, aber es wird schon die Erweiterung verkündet. Ich bin der Meinung, dass diese bestehende oder fast bestehende Einheit nicht zur Aufklärung oder Aufdeckung der jetzigen Vorfälle beigetragen hat. Ich wage zu bezweifeln, dass die künftige Spezialeinheit dazu in der Lage sein wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Außerdem hat Herr Dr. Schnappauf ausgeführt, kurzfristig sollte in den Landkreisen darauf hingewirkt werden, dass die amtlichen Tierärzte in Zukunft rotieren. Dies sollte auch für die Amtstierärzte gelten. Ein halbes Jahr ging ins Land, und passiert ist überhaupt nichts. Der Minister wurde von den Amtstierärzten ausgebremst. Diese haben sich schlicht und ergreifend geweigert. So sieht die Umsetzung der Maßnahmen, die der Minister angekündigt hat, aus.

Nun zur besseren Zusammenarbeit der Veterinärbehörden mit den Strafverfolgungsbehörden. Der Minister hat angekündigt, dass es dafür eine eigene Bekanntmachung gebe. Ich weiß nicht, ob es eine solche Bekanntmachung gibt. Sicher bin ich allerdings, dass die Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung in dieser Bekanntmachung nicht vorkommt. Zu guter Letzt hat der Minister eine Anlaufstelle für Informanten genannt. Das war eine alte Forderung von uns. Anderthalb Monate vorher wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt. Dann wurde diese Forderung vom Minister selbst erhoben. Uns ist wichtig, dass es eine solche Stelle gibt.

Von den Ankündigungen des Ministers wurde also nichts bis fast nichts umgesetzt. Nach den letzten Vorfällen gibt es wieder ein neues Fünf-Punkte-Programm und die Ankündigung, die Spezialeinheit auszuweiten. Angekündigt wurde die Anhebung der Obergrenzen für Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit. Dazu kann ich nur wiederholen, was Herr Kollege Wörner gesagt hat. Wenn seine Zahlen stimmen, wonach keine Bußgelder verhängt worden seien, die wesentlich über 1000 Euro hinausgegangen seien, kann ich darüber nur lachen. Das ist ein typischer Schaufensterantrag. Es sieht gut aus, wenn man eine Erhöhung des Strafmaßes und der Bußgelder fordert. Das wird jedoch überhaupt nichts bringen, wenn die Behörden keine Sanktionierung durchführen. Hier liegt das Problem. Bisher wurde das Strafmaß nicht ausgeschöpft. Deshalb hilft auch eine Erhöhung des Strafmaßes nichts; denn in diesem Fall wird das Strafmaß genauso wenig ausgeschöpft. Wir müssen das jetzige Strafmaß ausschöpfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die Begriffe Berufsverbote und Betriebsschließungen klingen gut. Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, es gibt bereits Berufsverbote. Dem Betreiber der Firma Dümig wurde ein Berufsverbot aufgebrummt. Er ist mehrfach vorbestraft. Der Mann hat weitergemacht, als wenn nichts wäre, und das auch noch unter den Augen der Kontrollbehörden. Warum sollen wir Berufsverbote fordern, wenn es sie schon längst gibt? Diese Berufsverbote werden verhängt, aber die Verhängung wird letztlich nicht durchgesetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun zur Veröffentlichung der Namen der Übeltäter. Was dazu im Verbraucherinformationsgesetz steht, ist mit so vielen Kanns und Wenns behaftet, dass nur die Kleinen gepackt werden, weil sie sich nicht wehren können. Vor den Großen schreckt man jedoch zurück, weil die mit einer ganzen Armada von Anwälten auffahren würden.

Wir sind uns einig, dass wir eine Meldepflicht brauchen.

Diese Einigkeit bestand schon vor einem halben Jahr.

Passiert ist bisher nichts. Die Namen der Übeltäter und die Bezeichnung der Funde müssen weitergegeben werden.