Ermittlungsverfahren

Im Mai 2002 wurde gegen den Betreiber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er ein T-Shirt mit aufgedrucktem Hakenkreuz in der Öffentlichkeit trug.

Des Weiteren nahm er verschiedentlich an Veranstaltungen mit rechtsextremistischem Hintergrund wie "Führer-Geburtstag" oder Skinhead-Konzerten teil.

"White Noise Versand", Wetzlar

Der Versand ist seit April 2005 als Gewerbehandel mit Geschenkartikeln und Gemischt-waren (z.B. Tonträger, Kleidung usw.) beim Gewerbeamt in Wetzlar angemeldet. Der Betreiber bietet über seine Homepage "White Noise Records" CDs, Accessoires, DVDs und Bücher mit rechtsextremistischen Inhalten an.

Unter den Tonträgern befinden sich Skinhead-Bands wie: "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten", "Skrewdriver", oder die "Lunikoff Verschwörung". Weiterhin findet man Artikel wie "Reichskriegsflaggen" und ähnliches im Angebot. Im Gästebuch werden auch Informationen zu Veranstaltungen mit rechtsextremistischem Bezug ausgetauscht.

"Zutts Patriotentreff für Volkserhaltung und Wahrheit durch geistiges Rüstzeug"

Der Laden, in dem alle szenetypischen Waren vertrieben wurden, wurde von den Betreibern, die seit 1999 einen weiteren "Patriotentreff" in Waren/Müritz (Mecklenburg-Vorpommern) betreiben, aufgegeben. Er bestand von 1998 bis 2002 und wurde von den NPD-Funktionären, den Eheleuten Zutt, betrieben.

Frage 8.12 Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen Liedermacher, Gruppen und Musikverlage eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

Gegen den Betreiber des ehemaligen rechtsextremistischen Musikverlages "Clockwork" aus dem Bereich Mittelhessen wurde am 3. Juni1998 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verbreiten von Propagandamitteln, Volksverhetzung und Verherrlichung von Gewalt, da er in seinem Laden mehrere Exemplare des Songbooks der Band "Skrewdriver" und der Fanzine "Bembelsturm" ausliegen hatte, welche verbotene Kennzeichen bzw. volksverhetzende Abbildungen enthielten.

Der Betreiber wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 35 DM verurteilt.

Gegen den Geschäftsinhaber des ehemaligen rechtsextremistischen Musikverlages "Borderline" aus dem Bereich Osthessen wurden von 1998 bis 2000 insgesamt drei Ermittlungsverfahren eingeleitet,

- wegen Verbreiten von Propagandamitteln,

- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,

- Volksverhetzung,

- sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz.

Eines dieser Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, die anderen beiden wurden miteinander verbunden. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 100

Tagessätzen zu 60 DM verurteilt.

Gegen die Mitglieder der Band "Gegenschlag" aus dem Bereich Osthessen wurde am 1. April 2003 ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet, da sie als Verantwortliche bzw. Musiker der Gruppe an der Produktion und Veröffentlichung der CD "Die deutsche Jugend schlägt zurück" beteiligt waren.

Die CD enthält nach Wertung der Staatsanwaltschaft Gießen volksverhetzende Textpassagen.

Drei Bandmitglieder wurden zu Geldstrafen von jeweils 100 Tagessätzen zu 25 bis 40 verurteilt. Ein anderes Bandmitglied wurde verwarnt und zu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach dem Jugendschutzgesetz verurteilt.

Dieses Berufungsverfahren vor dem Landgericht Gießen ist mittlerweile mit Urteil vom 24. Mai 2006 abgeschlossen. Das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben, das Verfahren eingestellt.

Gegen den Betreiber des Versandhandels www.footballfanworld-hessen.de aus dem Bereich Osthessen wurde im April 2005 ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der Volksverhetzung eingeleitet, da er über seinen Internet-VersandHandel inkriminierte Tonträger verkauft oder zum Zwecke des späteren Verkaufes bezogen und vorrätig gehalten haben soll. Das Verfahren ist derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen.

Eine gesonderte statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren gegen Liedermacher, Gruppen und Musikverlage erfolgt nicht. Die meisten Staatsanwaltschaften konnten keine Angaben machen. Von einer Staatsanwaltschaft wurden seit dem Jahre 2003 etwa 6 bis 7 Verfahren angegeben, wobei in drei Verfahren Anklage erhoben wurde. In einem dieser Verfahren erfolgte eine - noch nicht rechtskräftige - Verurteilung zu einer Geldstrafe. In den beiden anderen Verfah ren hat eine Hauptverhandlung noch nicht stattgefunden. Die restlichen Verfahren wurden zuständigkeitshalber an andere Staatsanwaltscha ften abgegeben.

Eine weitere Staatsanwaltschaft teilt mit, dass seit 1999 nur ganz vereinzelt entsprechende Verfahren (unter 10) geführt worden sind. Erkenntnisse zu den Ergebnissen liegen nicht vor. Bei einer weiteren Staatsanwaltschaft war ein Verfahren gegen eine Gruppe bekannt, das im Jahre 1999 nach § 153 StPO eingestellt wurde.

9. Sport:

Seit in den 1980er-Jahren bundesweit beachtete Presseberichte bestimmte Fangruppen als organisierte Rechtsextremisten dargestellt haben, gilt diesem Bereich eine besondere Aufmerksamkeit. So haben sich in verschiedenen Bundesländern jahrelang Fanprojekte der Fußball-Bundesligavereine in der Fanarbeit engagiert, um Gewalt rund um die Stadien und rechtsextremistische Agitation einzudämmen und zurückz udrängen.

Frage 9.1 Welche Gruppierungen und Zusammenschlüsse mit rechtsextremistischem Hintergrund bestätigen sich im Bereich des Sports und der Fangruppen?

Wo unterhalten diese Gruppierungen und Zusammenschlüsse eigene Vereinsheime bzw. regelmäßige Treffpunkte in Hessen?

Nach Erkenntniszulieferung der Polizeipräsidien betätigen sich folgende Gruppierungen im Bereich des Fußballsports:

Es ist bekannt, dass unter den Hooligans des "FC Offenbach" rechtsextreme Ansichten bestehen und diese in Äußerungen, respektive durch das Tragen von Kleidung mit einschlägigen Emblemen nach außen, zum Ausdruck kommen. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass diese Personen einer organisierten rechtsextremen Szene angehören.

Des Weiteren sind einzelne persönliche Kontakte vorhanden zwischen den bereits genannten "Freien Nationalisten Rhein-Main" und Hooligans der Frankfurter Eintracht.

Am 22. April 2004 wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Arolsen der Fanclub HSV Pitt Bull (oFC) eingetragen.

Ein bekannter Rechtsextremist aus Diemelstadt ist 2. Vorsitzender des Fanclubs. Er weist eine rechtsextremistische Vergangenheit auf. Seit seinem Umzug nach Diemelstadt im Juni 2003 lässt seine diesbezügliche Außenwirkung jedoch nach.

Der Bruder sowie die Lebensgefährtin des oben angeführten Rechtsextremisten aus Diemelstadt sind ebenfalls Vorstandsmitglieder des HSV Pitt Bull.

Es liegen polizeiliche Erkenntnisse vor, dass die Clubmitglieder regelmäßig die Heimspiele des Erstliga-Clubs Hamburger SV besuche.

Nach Erkenntniszulieferung der Polizeipräsidien ist lediglich in dem Wohnhaus des Vereinsvorsitzenden des Fanclubs HSV Pitt Bull in Diemelstadt ein Clubraum eingerichtet.

Ansonsten wird auf die Antwort zur Frage 9.5 b verwiesen.

Frage 9.2 Welche "Fanzines" verbreiten rechtsextremistische Inhalte (bitte einzeln aufführen)?

Der Verkauf von Skinhead-Fanzines erfolgt in erster Linie auf Konzerten, über Vertriebe und Szene-Läden, sowie innerhalb der Szene von Hand zu Hand.

Beiträge in Fanzines haben rechtsextremistischen, teilweise auch volksverhetzenden Charakter. Berichtet wird über Skinhead-Veranstaltungen, neue Publikationen und Tonträger sowie über nationale und internationale Skinhead-Bands.

Die Zahl der rechtsextremistischen Fanzines in gedruckter Form ging in den letzten Jahren weiter zurück. Die Nutzung des Internets hat sich insbesondere wegen der Aktualität und der geringeren Kosten als Informations- und Kommunikationsmedium eindeutig gegenüber den Fanzines durchgesetzt. So wurden in Hessen seit dem Jahr 2001 keine neuen Fanzines bekannt. Bis 2001 konnten folgende Fanzines festgestellt werden: "Bembelsturm", "Hessische Blättche", "Handkäs mit Musik" und "Äbblwoi-Exbress".

Frage 9.3 Welche Bundesligavereine der 1. und 2. Liga des Deutschen Fußball-Bunds unterhalten in Hessen keine Fanprojekte und warum nicht?

Die Bundesligavereine der 1. und 2. Liga des DFB in Hessen unterhalten Fanprojekte. Darüber hinaus besteht ein Fanprojekt bei einem hessischen Regionalligaverein.

1. Bundesliga: Fanprojekt bei Eintracht Frankfurt

2. Bundesliga: Fanprojekt bei Kickers Offenbach Regionalliga Süd: Fanprojekte bei Darmstadt 98.

Frage 9.4 Wie hoch sind die Mittel, die in den bestehenden Fanprojekten jeweils von den Vereinen, von Kommunen und vom Land für Fanprojekte aufgewendet werden (bitte einzeln auflisten)? Grundsätzlich erfolgt eine Drittelfinanzierung von DFB, Stadt und Land Hessen. In der Regel trägt jeder Partner einen Anteil in Höhe von 30.000 je Projekt und Jahr.

Frage 9.5 Welche Überschneidungen bestehen nach

a) Einschätzung von Fanprojekten und soziologischer Forschung,

b) Einschätzung von Polizei und Verfassungsschutz zwischen organisierter rechtsextremistischer Szene und Hooligans?

Zu a: Hierzu sind keine Informationen vorhanden.

Zu b: Die Hooligan-Szene insgesamt wird nicht durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet, da sie keine Tatbestandsmerkmale im Sinne des § 3 BVerfSchG darstellt.

Allgemein kann festgestellt werden, dass es partiell Überschneidungen zwischen lokalen Skinhead-, sowie vereinzelt auch Neonaziszenen und Hooliga ngruppen gibt. Dies gilt nicht nur für Bundes- und Regionalligen, sondern reicht auch bis in den Amateursport hinein. Eine allgemeine, zielgerichtete Tendenz zur rechtsextremistischen Ausrichtung oder Einflussnahme von Rechtsextremisten auf Hooligan-Gruppen oder in andere Bereiche des Sports (z.B. Kampfsportarten) kann daraus jedoch nicht gefolgert werden.

Mitte der Neunzigerjahre gab es innerhalb der Frankfurter Hooligans zwei kleinere Gruppierungen, die eindeutig der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen waren. Die Gruppenstärke variierte zwischen 10 bis 30 Personen, je nach Heimspielgegner. Sie trugen vorwiegend das typische "Skinhead-Outfit": Bomberjacke, Aufkleber mit nationalen Parolen, T-Shirts von Skinhead-Bands, Springerstiefel und kurzer Haarschnitt oder Glatze. Einzugsgebiete der Gruppen waren neben Frankfurt auch das Umland. Zu Straftaten kam es vorwiegend durch Einzelpersonen im Bereich Propagandadelikte (Zeigen des Hitlergrußes und der Reichskriegsflagge sowie Skandieren von rechtsextremistischen Parolen).

Soweit Rechtsextremisten versuchen, in der gewaltbereiten Fußballszene Nachwuchs zu rekrutieren, ist dies nur partiell, nicht aber im Sinne einer Gesamtstrategie erfolgreich. Sie scheitern zumeist bereits daran, dass die überwiegende Zahl der Hooligans nicht bereit ist, sich politisch im Sinne rechtsextremistischer Zielsetzungen zu engagieren. Für die überwiegende Masse der Hooligans stehen politische Zielsetzungen nicht im Vordergrund.

Ein Anknüpfungspunkt für die rechtsextremistische Szene stellt die FußballWeltmeisterschaft dar. Sie versucht, dieses Weltereignis als medienwirksame Bühne für ihre Propaganda zu nutzen. Ob dies auch zu einem nachhaltigen Eindringen in die Hooligan-Szene führt, bleibt abzuwarten.

10. Kampfsport Verschiedentlich haben in der Vergangenheit auch Rechtsextremisten z. B. als Saalschutz bei Veranstaltungen der NPD, JN, DVU oder anderer rechten Gruppierungen im Umfeld des Kampfsports Mitglieder rekrutiert oder ihre Ideologie verbreitet.

Frage 10.1 Welche rechtsextremistischen Gruppierungen in Hessen betätigen sich nach Erkenntnissen der Landesregierung im Bereich des Kampfsports?

Frage 10.2 Gibt es Vereine oder Kampfsportschulen, über die bekannt ist, dass dort besonders häufig Rechtsextremisten verkehren, trainieren oder ausgebildet werden?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

11. Militanter Rechtsextremismus, Wehrsportgruppen:

Frage 11.1 Welche militanten Rechtsextremisten und Wehrsportgruppen gibt es in Hessen (bitte einzeln aufführen)?

Es wird davon ausgegangen, dass mit "militanten" Rechtsextremisten im Sinne der Fragestellung gewaltbereite Personen des rechtsextremistischen Spektrums gemeint sind. Auf die Antwort zur Frage 1.2 wird verwiesen.

Klassische "Wehrsportgruppen" im Sinne eines planmäßigen und gezielten Einübens von Waffengebrauch und der Ausbildung an Waffen (wie etwa die seinerzeitige "Wehrsportgruppe Hofmann") sind dem Verfassungsschutz derzeit nicht bekannt.

In Hessen sind zwei verurteilte Rechtsterroristen wohnhaft bzw. mit Erstwohnsitz gemeldet, die aufgrund der Begehung von rechtsterroristischen Anschlägen.