Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung Baierbrunnerstraße 14 in München

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße 14, München, bis Ende 2009 zu schließen. Sie hat dem Landtag bis zum 30. Juni 2009 ein Konzept darüber vorzulegen, welche Alternativeinrichtungen in München für die Unterbringung von neu ankommenden Flüchtlingen in Frage kommen.

Bei der Suche nach Alternativen sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

a) Der Standort München für Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Außenstelle des BAMF wird beibehalten.

b) Die Einrichtungen sind jeweils auf max. 150 Personen zu beschränken.

c) Die Flüchtlinge werden in Einzelzimmern untergebracht, Familien in kleinen Wohneinheiten.

d) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis 18 Jahre, in besonders schutzbedürftigen Fällen bis 21 Jahre, kommen sofort in Einrichtungen der Jugendhilfe.

e) Die Aufnahmeeinrichtung muss über genügend Gemeinschafts- und Spielräume sowie Grünflächen verfügen, damit sich die Betroffenen auch draußen aufhalten können.

f) Sie muss den Kriterien der Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Begründung:

Der Freistaat Bayern ist verpflichtet, Erstaufnahmeeinrichtungen für neu ankommende Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Bislang sind dies die Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf sowie die Erstaufnahmeeinrichtung in München, Baierbrunnerstraße 14.

Nach uns vorliegenden Informationen wurden die Nutzungsgenehmigung und der Mietvertrag für die Einrichtung in München, befristet bis zum 30.04.2009, von der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München und der Regierung von Oberbayern bereits Anfang des Jahres 2009 um weitere fünf Jahre verlängert.

Die erste Nutzungsgenehmigung aus dem Jahr 1989, befristet auf zehn Jahre, wurde zunächst auf weitere zehn Jahre verlängert und nun zum zweiten Mal auf weitere fünf Jahre. Bei der Verlängerung wurden weder die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner (Prinzip des Lastenausgleichs) noch der Zustand der Erstaufnahmeeinrichtung noch das Kriterium der Wirtschaftlichkeit in ausreichendem Maß berücksichtigt. Die Aufnahmeeinrichtung ist laut Nutzungsgenehmigung nur für 230 Personen bestimmt. Von Seiten der Staatsregierung wurde sie allerdings immer mit einer Kapazität bis zu 500 Personen geführt. Sie ist demnach seit Jahren völlig überbelegt und heruntergekommen.

Die Zustände sind u.E. inzwischen untragbar. Die Flüchtlinge werden in Zimmern mit bis zu 6 Stockbetten untergebracht. Sie sind bis zu drei Monaten in Zimmern untergebracht, in denen sie keinerlei Möglichkeit auf Wahrung ihrer Privat- bzw. Intimsphäre haben. Eine familiengerechte Unterbringung ist nicht möglich: Entweder werden die Familien nach Geschlechtern getrennt oder die Familien bleiben zusammen und werden mit anderen untergebracht, was dazu führt, dass Frauen mit fremden Männern in einem Zimmer untergebracht sind. Der Gestank der Sanitäranlagen (Nähe Kurzaufnahme) ist unerträglich. Die so genannten Wohngruppen für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in einem katastrophalen Zustand und zudem permanent überbelegt. Die Einrichtung verfügt weder über einen Innenhof noch über Grünflächen. Die Flüchtlinge können sich nirgendwo aufhalten außer in einem zu kleinen Gemeinschaftsraum, in den Gemeinschaftszimmern oder auf der Straße. Dies führt u.a. zu Konflikten mit den Anwohnern.

Eine Sanierung erscheint nicht mehr sinnvoll. Stattdessen müssen mehrere kleinere Gebäude mit Kapazitäten bis zu 150 Personen für die Erstaufnahme gefunden werden. Kleinere Einrichtungen und bessere Unterbringungsbedingungen entschärfen auch die Konflikte mit den Anwohnerinnen und Anwohnern. Der Standort München bleibt aufgrund des Flughafens, der bestehenden Außenstelle des BAMF und der Infrastruktur (u. a. Dolmetscherdienste, Refugio, Innere Mission) erhalten.