Erhöhung der Pauschalzuweisungen zu den Schülerbeförderungskosten

Im Entwurf für den Nachtragshaushaltsplan 2010 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 13 10 Tit. 633 01 wird der Ansatz für das Jahr 2010 um 30.000. Euro von 277.000.000 Euro auf 307.000.000 Euro erhöht.

Begründung:

Die Erhöhung der Pauschalzuweisungen zu den Schülerbeförderungskosten ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass die Erstattungsquote von 60 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten zu gering ist. Es gilt einen Aufholprozess in Gang zu bringen, um mittelfristig wieder zu Erstattungsquoten in Höhe von 80 Prozent der Kosten zu kommen, wie sie früher bestanden. Die Erhöhung um 30.000.000 Euro im Jahr 2010 führt als erster Schritt zu einer Erstattung von ca. der Kosten und ist als Einstieg in den Aufholprozess zu verstehen.

Insbesondere durch die Auflösung von Klassen und Schulen im ländlichen Raum werden die Kosten für die Schülerbeförderung in diesen Gemeinden deutlich steigen.

Diese Kosten sind eine erhebliche Belastung für viele Kommunen, so dass Erleichterungen in diesem Bereich die Handlungsspielräume der Kommunen erhöhen.