Brandschutzaufklärung bzw. -erziehung im Land Hessen

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 HBKG hat das Land Hessen die Brandschutzerziehung und Brandschutzforschung zu fördern.

In 1993 war Hessen das erste Bundesland, das ein Konzept zur Brandschutzaufklärung und -erziehung in Kindergärten vorlegen konnte, 1996 wurde in Hessen die bundesweit erste Grundschulbroschüre zu diesem Thema herausgebracht.

Trotz dieser in der Vergangenheit vorbildlichen Vorgehensweise des Landes Hessen war die Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode nicht in der Lage, Auskünfte zu den Themen "präventiver Brandschutz" und "Brandschutzaufklärung bzw. -erziehung" zu geben. Die Beantwortung einer diesbezüglichen Kleinen Anfrage vom 29. Oktober 2002 (Drucks. 15/4360) wurde nach wiederholter Fristverlängerung bis Mitte Februar 2003 verzögert und entfiel dann gänzlich aufgrund des Ablaufs der Legislaturperiode.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 29. Oktober 2002 (Drucks. 15/4360) wurde nicht verzögert. Für die Beantwortung war eine landesweite Abfrage bei allen Kreisen, kreisfreien Städten und Städten mit über 50.

Einwohnern notwendig. Solche Abfragen sind immer sehr zeitaufwendig.

Teilweise benötigen die Kommunen noch zusätzliche Zeit, um die erbetenen Daten erst zusammenzustellen.

Die Zuständigkeit für die Brandschutzerziehung liegt nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG), das zum 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist, nicht allein beim Land, sondern auch bei den Kommunen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 HBKG) und besonders bei den Landkreisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 HBKG). Die Förderung der Brandschutzerziehung ist somit eine gemeinsame Aufgabe im Brandschutz, zu der jeder Aufgabenträger seinen Beitrag leisten muss.

Die Landesregierung misst der Brandschutzerziehung als präventive Maßnahme eine sehr hohe Bedeutung bei und bedankt sich ausdrücklich bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus den Feuerwehren für die dort geleistete Arbeit.

Die Brandschutzerziehung hat auch eine besondere Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung. Früh kann das Interesse der Kinder an der Feuerwehr geweckt werden. Eine Intensivierung dieser Präventionsmaßnahme ist daher außerordentlich wünschenswert.

Um die Kommunen und deren Feuerwehren bei dieser Aufgabe zu unterstützen, wird die Ausbildung der Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerzieher durch die Hessische Landesfeuerwehrschule (HLFS) kostenlos durchgeführt. Ferner beteiligt sich das Land an den Kosten des Informationsmaterials.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Welche Position nimmt die Landesregierung zu Aktivitäten auf dem Gebiet des "präventiven Brandschutzes" ein?

Frage 2. Wie hat sich die Positionierung der Landesregierung seit Oktober 2002 verändert?

Frage 3. Wie fördert das Land Hessen die Brandschutzaufklärung und -erziehung?

Maßnahmen des "präventiven Brandschutzes", im HBKG zusammengefasst unter dem Begriff "Vorbeugender Brandschutz", sind integraler Bestandteil des gesamten Brandschutzes. Wie bereits in den Vorbemerkungen erwähnt, sind die Aufgaben des Landes in § 5 HBKG festgelegt. Eine wichtige Aufgabe ist die Förderung der Brandschutzerziehung.

Dieser fühlt sich die Landesregierung besonders verpflichtet. Sie trägt ihr vor allem durch die kostenlose Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule, die inhaltliche und fachliche Mitarbeit sowie durch finanzielle Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes Rechnung. Der Landesfeuerwehrverband leistet schon seit langer Zeit hervorragende Arbeit auf diesem Gebiet.

Die ebenfalls in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Broschüre für die Brandschutzerziehung in der Grundschule hatte einen so großen Erfolg, dass sie inzwischen vergriffen ist. Die Herausgabe der Neufassung durch den Landesfeuerwehrverband, in die auch die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Brandschutzerziehung eingearbeitet werden, ist in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Kultusministerium noch in 2003 vorgesehen. Ein Fachausschuss des Landesfeuerwehrverbandes Hessen hat hierzu seit 2002 die Vorarbeiten geleistet. Neben der inhaltlichen Mitarbeit der Fachabteilung bei der Erstellung dieser Broschüre sind im Landeshaushalt 2003 für die entstehenden Kosten 50.000 als finanzielle Unterstützung eingestellt.

Darüber hinaus werden an der Hessischen Landesfeuerwehrschule Lehrgänge für die Frauen und Männer, die die Brandschutzerziehung vor Ort durchführen sollen und hierfür qualifiziert werden müssen, angeboten. Diese Ausbildungskosten werden durch das Land getragen. Einzelheiten zum Ausbildungsangebot und den Kosten sind in der Antwort auf Frage 7 enthalten.

Die Positionierung der Landesregierung hat sich seit dem Jahr 2002 nicht verändert.

Frage 4. Welche Maßnahmen/Projekte wurden konkret gefördert und wie viele Personen/Kinder wurden damit erreicht?

Ein Überblick über die Situation der Brandschutzerziehung und -aufklärung in Hessen und die damit zusammenhängenden Maßnahmen und Projekte sind in der Anlage zusammengefasst. Die dort gemachten Angaben basieren auf einer im Dezember 2002 bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Städten ab 50.000 Einwohner eingeleiteten Umfrage. Sie geben auch Aufschluss darüber, wie viele Personen/Kinder insgesamt erreicht wurden.

Frage 5. Welche finanziellen Mittel sind hierfür in den einzelnen Landkreisen in den Jahren 2000 und 2001 aufgewandt worden bzw. werden im laufenden Jahr aufgewandt und wie viele Mittel sind für das Jahr 2003 eingeplant?

Die Angaben sind, soweit sich die Kommunen an der Umfrage (siehe Beantwortung der Frage 4) beteiligt haben, aus der Anlage zu entnehmen.

Frage 6. a) Bestehen seitens der Landesregierung Bestrebungen, für eine verstärkte öffentliche Anerkennung der Brandschutzerziehung und -aufklärung zu sorgen?

b) Wenn ja, durch welche Projekte soll dies erreicht werden?

Die Brandschutzerziehung und -aufklärung werden, insbesondere in den Landkreisen, von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren geleistet (vgl. § 6 Abs.2 Satz 2 HBKG). Dieses Engagement ist somit ein Teil des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr, das die Landesregierung seit langem fördert und unterstützt.

Durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Schulen kann für die Zukunft eine bessere öffentliche Anerkennung der Brandschutzerziehung erreicht werden. Von der Landesregierung wird daher eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Feuerwehren unter Beteiligung des Kultusministeriums und des Innenministeriums angestrebt.

Frage 7. Wie wurde und wird künftig die Fort- und Weiterbildung der Brandschutzerzieher finanziell unterstützt?

Die Fort- und Weiterbildung der Brandschutzerzieherinnen und -erzieher ist Teil der Ausbildung im Brandschutz, die von der Hessischen Landesfeuerwehrschule vorgenommen wird.

Hierzu werden die Lehrgänge "Brandschutzerziehung und Brandschutzausbildung im Kindergarten" und "Brandschutzerziehung und BrandschutzausHessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksache 16/236 3 bildung in der Grundschule" sowie dementsprechende Fortbildungsseminare angeboten. Durch die Finanzierung aus Landesmitteln sind diese Lehrgänge für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.

In den Jahren 1998 bis 2001 und 2002 (bis 18. November 2002) wurden 27

Lehrgänge und zwei Fortbildungsseminare mit insgesamt 523 Personen durchgeführt. Die dadurch entstandenen Kosten für Verdienstausfall, Fahrtkosten, Tagegeld und Lehrentschädigungen betrugen in diesem Zeitraum insgesamt 32.624. Die laufenden Kosten (z.B. Gebäude-, Verwaltungs-, Unterbringungs-, Personal- und Verpflegungskosten) sind nicht mit eingerechnet.

Im Lehrgangsplan 2003 sind wiederum vier Lehrgänge und ein Fortbildungsseminar vorgesehen.

Frage 8. a) Sind der Landesregierung Probleme hinsichtlich der Freistellung von Brandschutzerziehern bekannt?

b) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sollen in naher Zukunft ergriffen werden, um die Situation zu verbessern?

Brandschutzerziehung in Kindergarten und Grundschule, wie sie derzeit in Hessen stattfindet, muss zwangsläufig während der Arbeitszeit an Wochentagen geleistet werden. Bei hauptamtlichem Personal, über das derzeit in der Regel nur die Berufsfeuerwehren der kreisfreien Städte verfügen, ist dies unproblematisch. Die Freistellung von ehrenamtlichen Brandschutzerzieherinnen und -erziehern ist daher nur in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber möglich. In der vorgenannten landesweiten Umfrage (siehe Anlage) wurde nur vereinzelt und auch nur sehr allgemein von Problemen bei der Freistellung berichtet. Die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und den Arbeitgebern wird schon seit Jahren durch den Landesfeuerwehrverband und das Innenministerium über das Programm "Partner der Feuerwehr" verbessert.

In einem Erlass hat das Innenministerium seine Rechtsansicht zu diesem Themenkomplex dargestellt, wonach feuerwehrangehörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Brandschutzerziehung freizustellen sind.

Frage 9. In welchem Umfang sind Mittel für die Brandschutzaufklärung und -erziehung durch die vom Finanzminister getroffene haushaltswirtschaftliche Sperre betroffen und in welchem Umfang wird darüber hinaus mit einer Mittelreduzierung in diesem Bereich zu rechnen sein?

Für das Jahr 2003 sind keine Einschränkungen zu erwarten. Auch hält die Landesregierung an dem Schwerpunktbereich der inneren Sicherheit fest und wird den Brandschutz in Hessen weiterhin auf hohem Niveau fördern und erhalten, wobei auch hier, wie in anderen Bereichen, Einsparpotenziale auszuschöpfen sind.

Die Schätzungen des Ministeriums der Finanzen lassen aber eine Stabilisierung der Feuerschutzsteuer, aus der die beschriebenen Leistungen bestritten werden, erwarten.