Neuordnung der Ausländerbehörden in Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Gibt es beim Innenminister und/oder Innenministerium Überlegungen, die Zuständigkeiten und/oder Organisation der Ausländerbehörden (unter anderem durch Zentralisierung der Abschiebebehörden) in Hessen zu ändern?

Es gibt Überlegungen, die Zuständigkeit und Organisation der Ausländerbehörden in Hessen zu ändern.

Frage 2. Wenn ja,

a) welche Überlegungen sind die konkret?

Für Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber einschließlich ihrer Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Kinder) sind bisher im Regierungsbezirk Gießen die Zentrale Ausländerbehörde beim Landrat des Landkreises Gießen und im Regierungsbezirk Darmstadt (mit Ausnahme der Städte Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt und Wiesbaden) die Zentralen Ausländerbehörden bei den Landräten des Main-Kinzig-Kreises und Main-Taunus-Kreises zuständig.

Es ist angedacht, die Zuständigkeit der beiden Zentralen Ausländerbehörden im Regierungsbezirk Darmstadt beim Regierungspräsidium Darmstadt zu zentralisieren, die Aufgabe der Zentralen Ausländerbehörde vom Landrat des Landkreises Gießen zum Regierungspräsidium Gießen zu verlagern und entsprechend der Regelung in den Regierungsbezirken Darmstadt und Gießen auch im Regierungsbezirk Kassel eine Zentrale Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Kassel anzusiedeln.

b) Welche Ziele und Kriterien werden diesen Überlegungen zugrunde gelegt?

Die Abschiebung von Ausländern ­ auch wenn sie keinen Asylantrag gestellt haben ­ sind zunehmend mit praktischen Schwierigkeiten belastet. Das Know-how bei der Durchführung von Abschiebungen soll daher verbessert werden. Dies ist nur durch eine Konzentration der Kräfte möglich. Mit der Zentralisierung der Abschiebungen auf der Ebene der Regierungspräsidien können das notwendige Fachwissen gebündelt und eine größere Effizienz und damit einhergehend Synergieeffekte erzielt werden, die es ermöglichen, die Aufgaben auch mit vermindertem Personalbestand zu erledigen.

c) Welcher Zeitplan zur Beratung und gegebenenfalls Umsetzung liegt den Überlegungen zugrunde?

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme bis Ende 2004 umzusetzen.

d) Welche Stellen sind bisher an der Beratung und Entwicklung beteiligt gewesen?

Es fanden Gespräche mit Vertretern der Regierungspräsidien sowie Vertretern der Landräte des Main-Taunus-Kreises und des Main-Kinzig-Kreises statt. Die Regierungspräsidien wurden gebeten, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden die Gespräche auf unterer Ebene fortgeführt.