Laptopklassen

Einrichtung von "Laptopklassen" an hessischen Schulen und Antwort der Kultusministerin Vorbemerkung der Fragestellerin:

Nach einem Zeitungsbericht der Frankfurter Rundschau vom 9. Oktober 2004 sollen so genannte Laptopklassen, die es seit 2002 in Hessen gibt, nach und nach an allen Schulen eingerichtet werden. In diesen Klassen arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit eigenen Laptops statt mit fest installierten PC. Für die Finanzierung müssen die Eltern bislang alleine aufkommen, was schon dazu geführt haben soll, dass einzelne Klassen nicht an solchen Projekten teilnehmen konnten oder einzelne Kinder die Klasse wechseln mussten, weil ihre Eltern die Geräte nicht finanzieren konnten.

Vorbemerkung der Kultusministerin:

Mit dem Schlagwort "Laptopklassen" werden Formen des Lehrens und Lernens bezeichnet, bei denen alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe oder Klasse jederzeit auf Laptops im Unterricht zurückgreifen können. Diese Geräte werden entweder von den Eltern finanziert und sind damit auch für das Lernen zu Hause verwendbar. Oder die Schulen/Schulträger richten so genannte Laptop-Pools ein, die dann bei Bedarf für den Unterricht den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen der zunehmenden Bedeutung des Erwerbs von Medienkompetenz erfolgt in Hessen die Erprobung von Laptopklassen im Rahmen der Medieninitiative Schule@Zukunft.

Hierbei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass Laptopklassen nur dann in Schulen eingerichtet wurden, wenn eine Finanzierungsregelung für alle Eltern dieser Klassen möglich war. Bei den bisherigen Laptopklassen im Rahmen von Schule@Zukunft sind alle Schüler in den jeweiligen Klassen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern beteiligt. Die Schule regelt wie bei allen schulischen Vorhaben, die eine Voll- oder Mitfinanzierung der privaten Hand erfordern, diese Fragen vor Ort und bietet den entsprechenden Eltern gegebenenfalls Alternativen (Finanzierung, Leihgerät gegen eine geringe Gebühr) an. Schülern aus sozial schwächeren Familien wird somit auch privat ein Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechniken ermöglicht.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Klassen an welchen Schulformen sind bereits "Laptopklassen"?

Derzeit gibt es im Rahmen von Schule@Zukunft in Hessen insgesamt 16

Laptopklassen an sechs Schulen, davon:

- neun an drei Gesamtschulen: Albrecht-Dürer-Schule (Weiterstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg), Freiherr-vom-Stein-Schule (Wetzlar, LahnDill-Kreis) und Georg-Ackermann-Schule (Odenwaldkreis),

- drei an beruflichen Schulen: Adolf-Reichwein-Schule (Marburg) und Georg-Kerschensteiner-Schule (Obertshausen, Landkreis Offenbach), Eingegangen am 26. November 2004 · Ausgegeben am 14. Dezember 2004

- vier an der Sonderschule für Blinde und Sehbehinderte, Carl-StrehlSchule, Marburg.

Darüber hinaus gibt es Schulen, die aus eigener Initiative und unabhängig von einer zentralen Beratung "Laptopklassen" eingeführt haben (z.B. Weißfrauenschule, Förderschule in Frankfurt, oder Vogelsbergschule, berufliche Schule in Lauterbach).

Frage 2. In welchen Stufen und Zeiträumen soll das Projekt landesweit ausgebaut werden?

Ein Ausbau des Projektes "Laptopklassen" ist im Rahmen der Medieninitiative Schule@Zukunft nicht vorgesehen.

Frage 3. Welche organisatorischen und pädagogischen Vorteile haben sich gegenüber den herkömmlichen PC-Lösungen ergeben?

Organisatorische Vorteile von Laptops in Schülerhand sind abhängig von der vorhandenen IT-Ausstattung der Schule. Wenn der Schulträger eine sehr gute Infrastruktur gewährleistet und auch noch Laptop-Pools einrichtet, dann bieten private Laptops der Schüler im Unterricht keinen zusätzlichen Nutzen. Die Vorteile des Schülerlaptops ergeben sich in diesem Fall durch die private Verfügbarkeit ohne Medienbruch im häuslichen Bereich.

Wenn sich demgegenüber viele Schüler einen PC im Klassenzimmer teilen, dann werden mit Laptopklassen technische Hemmnisse überwunden, die infolge einer zu geringen Anzahl an Geräten auftreten können. PC und Internet sind so ständig verfügbar und können so leichter in den Alltagsunterricht integriert werden. Bei Laptops in Schülerhand muss berücksichtigt werden, dass organisatorische Probleme auftreten können (Sicherung von gleichen Softwareversionen auf allen Geräten, Ausfall/Ersatz, Stromversorgung, Beschädigung/Diebstahl). Pädagogische Vorteile von Laptopklassen gegenüber einer herkömmlichen PC-Ausstattung werden durch die permanente Verfügbarkeit des Mediums in Schülerhand, die dadurch verbesserten Möglichkeiten für selbstständiges Lernen und Arbeiten sowie durch die größere Flexibilität und Mobilität für Lernarrangements erwartet. Darüber hinaus kann der Einsatz von Laptops im Unterricht stärker als bisher problemlösenden und fächerübergreifenden Unterricht ermöglichen.

Im Rahmen von Schule@Zukunft wird auch überprüft, ob und inwieweit die vorstehend skizzierten pädagogischen Aspekte erreicht werden können.

Durch bundesweite Pilotprojekte liegen Erfahrungswerte vor, die den Nutzen des Laptop-Einsatzes belegen. (z.B. die Studie Schaumburg, H./Issing, L.J. (2002): Lernen mit Laptops. Ergebnisse einer Evaluationsstudie. Gütersloh, Verlag Bertelsmann-Stiftung).

Frage 4. Welche unterschiedlichen Lösungen der Finanzierung von Laptops gibt es bislang in diesen Klassen (Sponsoring, Leasing, Mietkauf, Finanzierung durch Fördervereine usw.)?

Zur generellen Abstimmung der Schule mit den Eltern von Schülern in Laptopklassen verweise ich auf die Vorbemerkung.

Die Fördervereine der Schulen sowie die Schulträger sind in die Abwicklung eingebunden und übernehmen zum Teil auch Kosten für Leihgeräte in der Schule.

In den hessischen Pilotklassen werden die Laptops durch die Eltern erworben. Sie werden sowohl für den Unterricht als auch privat genutzt.

Gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Investitionsbank Hessen (IBH) wird in diesem Schuljahr ein Finanzierungsangebot für Eltern zu einem Zinssatz von 3,2 v.H. den in der Antwort zu Frage 1 ausgewiesenen Schulen angeboten und erprobt.

Leasingmodelle rechnen sich in diesen Größenordnungen nicht. Der Verwaltungsaufwand und damit die monatliche Leasingrate sind derzeit noch zu hoch (ca. 35 v.H. höhere Kosten als bei Finanzkauf). Die üblichen Marktangebote sind derzeit für die Schulen wirtschaftlich nicht vertretbar.

Frage 5. Wie ist die anteilige Finanzierung aus dem Programm Schule@Zukunft gesichert, das zurzeit für herkömmliche PC-Lösungen verwendet wird?

Die Schulen mit Laptopklassen erhalten im Rahmen von Schule@Zukunft Mittel für die schulbezogene Lehrerfortbildung.

Unabhängig davon wird den Schulträgern durch die Medieninitiative Schule@Zukunft ein jährlicher Pauschalzuschuss anteilig nach Schülerzahlen für IT-Ausstattung und Support gewährt. Die Verwendung obliegt dem Schulträger entsprechend seinem Technologieplan und der bilateralen Vereinbarung HKM/Schulträger.

Frage 6. Wie beteiligen sich Schulträger, die für die "äußere Schulverwaltung" zuständig sind, an der Finanzierung von Laptops?

Bisher finanzieren Schulträger Laptops nur als Teil der schulischen Ausstattung, nicht als Beitrag für private Laptops in Schülerhand. Einige Schulträger erproben als Ergänzung oder als Alternative zu festen PC-Räumen mobile Laptopwagen zum Einsatz in Klassen und Lerngruppen (z.B. Kreis Bergstraße, Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis). Wenn Eltern die Laptops als Endgeräte finanzieren, dann sind Schulträger in der Regel auch bereit, die erforderlichen Infrastrukturkosten im Schulgebäude (z.B. Server, Schulnetz, Wireless LAN) zu tragen.

Frage 7. Mit welchen Mitteln fördert das Kultusministerium die Finanzierung der Laptops?

Die private Anschaffung von Laptops wird vom Kultusministerium nicht finanziell gefördert.

Frage 8. Sieht die Kultusministerin die Gefahr einer weiter zunehmenden sozialen Spaltung, wenn nur Klassen sowie Schüler und Schülerinnen an dem Projekt teilnehmen können, deren Eltern die Finanzierung eigenständig sicherstellen können?

Sowohl in Hessen als auch bundesweit sind bisher Laptopklassen nur dann eingerichtet worden, wenn eine Finanzierungsregelung für alle Eltern dieser Klassen zustande gekommen ist. Auch bei den bisherigen Laptopklassen im Rahmen von Schule@Zukunft sind alle Schüler in den jeweiligen Klassen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern beteiligt. Die Schule regelt, wie bei allen schulischen Vorhaben, die eine Voll- oder Mitfinanzierung der privaten Hand erfordern, diese Fragen vor Ort und bietet den entsprechenden Eltern gegebenenfalls Alternativen (Finanzierung, Leihgerät gegen eine geringe Gebühr) an. Schülern aus sozial schwächeren Familien wird somit auch privat ein Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechniken ermöglicht.

Frage 9. Wie stellt das Kultusministerium sicher, dass bei einer Ausweitung solcher Laptopklassen alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern, berücksichtigt werden können?

Die Ausweitung von Laptopklassen ist derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 8.