Leasing

Andere Möglichkeiten stellten Agenda 21-Prozesse oder vergleichbare Projekte dar.

Ein gelungener Agenda 21-Prozess war in Oberaula zu verzeichnen. Es wurden vier Arbeitsgruppen (AG Jugend, Senioren, Soziales, AG Landwirtschaft und Natur, AG Wirtschaftsförderung und AG Infrastruktur) gegründet, Zielsetzungen definiert und priorisiert. Später wurden für jedes Ziel verschiedene Maßnahmen und entsprechende Zuständigkeiten festgelegt. Nach Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung der Agenda 21 sollte eine kleine Bürgerbroschüre mit Beispielen für die verschiedenen Handlungsfelder erstellt werden. Eine Verbindung oder Überführung der Agenda 21 Ziele in den regelmäßigen politischen Steuerungskreislauf war noch nicht vorgesehen.

Ein vergleichbarer Ansatz wurde in Nieste verfolgt: Eine Arbeitsgruppe „Agenda Tourismus und Dorfgestaltung" engagierte sich in der Entwicklung eines neuen Fremdenverkehrskonzepts, der Planung der Dorferneuerung sowie dem Aufbau eines neuen Internet-Auftritts.

Zufrieden mit den Ergebnissen des Agenda 21-Prozesses waren auch Jesberg, Münchhausen, Ottrau und Wohratal. Gute andere Vorgehensweisen fanden Nüsttal, Romrod und Wahlsburg. Als wenig erfolgreich bewerteten Angelburg, Fischbachtal, Flörsbachtal, Lautertal (Vogelsberg), Rasdorf und Rosenthal die Agenda 21-Prozesse.

Neben der Einbindung in die Diskussion kommunaler Zielsetzungen gelang es einigen Gemeinden auch, die Bürger formell oder informell in die Umsetzung dieser Ziele einzubinden. Dazu gehört die Pflege von Teilen der kommunalen Infrastruktur in Eigenleistung von Vereinen oder anderen engagierten Bürgern.

Ein Beispiel für umfassendes Bürgerengagement ist die Erneuerung des Freibads Rosenthal, die von den Bürgern weitgehend in eigener Regie im Jahr 2003 geleistet wurde. Die Bürger waren knapp 10.000 Stunden für die Schwimmbadsanierung tätig und brachten insgesamt 114.000 Spenden auf. Ähnliches gelang in Siegbach mit der Gestaltung des Naturerlebnisbads, das 2005 eröffnet wurde (rund 24.000 Arbeitsstunden der Bürger und knapp 27.000 Spenden). In Münchhausen wurde die Erneuerung der Mehrzweckhalle von den Vereinen weitgehend in eigener Regie geleistet.

Bürgerschaftliches Engagement beim Bau kommunaler Infrastruktureinrichtungen wurde weiterhin in Flörsbachtal, Friedewald, Gemünden (Felda), Kefenrod und Rasdorf genannt. Ebenso war der Unterhalt öffentlicher Einrichtungen in Nüsttal, Rothenberg, Sensbachtal und Siegbach stark von der Bürgerschaft, auch in Vereinen, getragen.

Ansicht 29: Schwimmbad der Stadt Rosenthal

Korruptionsvermeidung Korruption stellt auch für kleine Kommunen ein finanzielles und rechtliches Risiko dar.

Die Beschaffungen und die Vergabe von Leistungen, die Erteilung von GenehmigunAgenda 21 nicht immer erfolgreich Bürgerengagement beim Erhalt der kommunalen Infrastruktur Kommunale Gesellschaften privaten Rechts und Bürgschaften 52 Sechzehnter Zusammenfassender Bericht gen, die Erhebung von Gebühren, die Gewährung öffentlicher Mittel und Kontrolltätigkeiten sind erfahrungsgemäß mehr als andere Bereiche von Korruption bedroht. Der Korruptionserlass des Landes Hessen82 ist Grundlage der Prüfung der Konzepte und Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung. Neben einer rechtskonformen Vergaberichtlinie für die Verwaltung, die gesondert zu erlassen ist, gehören personalwirtschaftliche Regelungen zu einer sinnvollen Korruptionsvorsorge.

Vier Kommunen setzten als Ergebnis der Prüfung den Korruptionserlass des Hessischen Innenministeriums vollständig um83. Ein weitergehendes Merkblatt hatte der Main-Kinzig-Kreis den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Es wurde in Flörsbachtal verwendet. In 18 Kommunen84 gab es eine Vergaberichtlinie. Keine Gemeinde blieb untätig.

Kleinen Gemeinden fällt es schwer, umfangreiche und anspruchsvolle Ausschreibungen ordnungsgemäß umzusetzen: Ein eigenes Bauamt ist in der Regel nicht vorhanden, Maßnahmen wie die Trennung von Bauüberwachung und ­abnahme sind personell nicht möglich. Gemeinden beauftragen über lange Zeit das gleiche Ingenieurbüro mit der Maßnahmenplanung, da dieses die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbeschaffenheit, frühere Maßnahmen und Ähnliches) gut kennt. Um dennoch Korruption zu verhindern, hat Siegbach eine gute Lösung gefunden: Ausschreibungen werden grundsätzlich mit der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf abgestimmt, der technische Dienst prüft die einzelnen Maßnahmen begleitend und umfassend. Die Inanspruchnahme des technischen Dienstes der Rechnungsprüfungsämter ist den Gemeinden trotz der entstehenden Kosten zu empfehlen, da sie so Korruption wirksam vorbeugen können.

6.18 Kommunale Gesellschaften privaten Rechts und Bürgschaften Wesentliche Ausgliederungen kommunaler Aufgaben in Gesellschaften privater Rechtsform lagen nur in einem Fall vor: Steffenberg hatte die Gemeindewerke als Eigengesellschaft in privater Rechtsform gegründet.

Bürgschaften beliefen sich auf Bruchteile des Haushaltsvolumens. Die notwendigen Genehmigungen lagen vor. Bei der Prüfung fiel allerdings auf, dass die Gemeinde Niederdorfelden Bürgschaften für ihre Vereine im Umfang von 5,5 Millionen eingegangen war, was dem Verwaltungshaushalt eines Jahres entsprach.

6.19 Rechtmäßigkeitsprüfung

Die Rechtmäßigkeit der Aufwendungen für Verfügungsmittel, Reisekosten, Dienstfahrzeuge und Repräsentationszwecke wurde geprüft.

Insgesamt waren die geprüften Beträge gering: Die Verfügungsmittel bewegten sich im Prüfungszeitraum zwischen 0 in Hesseneck in den Jahren 2002 und 2003 und 2.557 in Ronneburg im Jahr 2001, die Repräsentationsausgaben zwischen 0 in Friedewald im Jahr 2000 und 9.044 in Ottrau im Jahr 2001.

Durchgängig wurden keine Mängel festgestellt.

Da in den Repräsentationsaufwendungen und den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters häufig Zahlungen an Vereine enthalten sind, wird der Umfang der von den Gemeinden geleisteten direkten Vereinsförderung nicht transparent. Daher empfiehlt es sich, wie in Ottrau, für die Vereinsförderung gesonderte Haushaltsstellen zu bilden.

6.20 Sponsoring 17 Städte und Gemeinden hatten Sponsoringverträge85 mit einem oder mehreren Unternehmen86. Am häufigsten waren Kraftfahrzeuge, die von der Verwaltung oder dem Bauhof genutzt oder als Bürgerbus der Allgemeinheit dienten, Gegenstand der Verträge. Dabei wurde das Kraftfahrzeug von einer Leasingfirma zur Verfügung gestellt, die im Gegenzug bei den ortsansässigen Gewerbetreibenden Werbeflächen auf diesem Fahrzeug vermarktete. Für die durch die Werbeflächen zu erzielenden Einnahmen gab es eine Untergrenze für das Zustandekommen des Vertrags, aber keine Obergrenze. Elf Gemeinden hatten solche Verträge abgeschlossen und Fahrzeuge im Wert von 10.000 bis 20.000 erhalten87. Die Einnahmen der Leasingfirma waren nicht überall nachzuvollziehen, fielen zum Teil aber erheblich höher aus. Münchhausen kündigte nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Allendorf (Lumda) und Gemünden (Felda) sprachen in Eigeninitiative ihre Gewerbetreibenden an und setzten ein ähnliches Finanzierungsmodell ohne Beteiligung eines Dritten um. Allendorf (Lumda) begründete dies mit schlechten Erfahrungen mit einer leasinggebenden Firma.

Ansicht 30: Gesponsertes Bauhoffahrzeug der Gemeinde Flörsbachtal ­ Aufnahme vom 12. Januar 2005

Weiterhin wurden ein Bolzplatz in Angelburg (mit rund 5.000), ein Internetauftritt in Bischoffen (etwa 12.500), eine Verkehrsmessanlage in Niederdorfelden (Kosten knapp 5.000) sowie der jährliche Aktivitätenkalender der Gemeinde Hirzenhain mit 85 Sponsoring wurde als Unterstützung der Gemeinde durch ein Unternehmen mit Finanzmitteln, Sachund/oder Dienstleistungen bei vertraglich vereinbarter Gegenleistung definiert. Zweckgebundene Spenden, Sachspenden oder Eigenleistungen wurden nicht unter Sponsoring subsumiert.