Siedlungsbeschränkung

Die durch Siedlungsbeschränkung betroffenen Gemeinden sind zentrale Orte gemäß Regionalplan Südhessen 2000. In folgenden Ober- und Mittelzentren erhöht sich der Anteil der im Siedlungsbeschränkungsbereich liegenden Zuwachsflächen gegenüber dem Prognosenullfall:

· Oberzentrum Darmstadt (Zunahme von 25,5% auf 27,7%),

· Oberzentrum Frankfurt (Zunahme von 7,4% auf 14,1%),

· Oberzentrum Offenbach (Zunahme von 25,8% auf 36,7%),

· Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Rüsselsheim (Zunahme von 0% auf 63,0%).

· Mittelzentrum Flörsheim (Zunahme von 30,4% auf 100,0%)

· Mittelzentrum Neu-Isenburg (Zunahme von 0% auf 60,7%).

Aufgrund der nicht unerheblichen Einschränkung der weiteren Siedlungsentwicklung können die Mittelzentren Rüsselsheim und Neu-Isenburg die ihnen laut Regionalplan Südhessen zugewiesene Funktion als Standorte für eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsflächenentwicklung nur noch begrenzt erfüllen. Das Mittelzentrum Flörsheim kann ebenso wie die Unterzentren Bischofsheim, Büttelborn und Trebur diese Funktion nicht mehr erfüllen. Die Mittelzentren Griesheim und Mörfelden-Walldorf werden hingegen bei Realisierung der Variante Nordwest im Vergleich zum Prognosenullfall entlastet, da deren Zuwachsflächen teilweise aus dem Siedlungsbeschränkungsbereich herausfallen.

Bei Realisierung der Variante Nordost liegen ca. 272 ha Zuwachsfläche in 14 hessischen Städten und Gemeinden innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches. Dies sind ca. 100 ha mehr als im Prognosenullfall. Im Unterschied zum Prognosenullfall sind bei der Variante Nordost Zuwachsflächen in Hochheim (34 ha), Kelsterbach (4 ha), Mühlheim (26 ha), Neu-Isenburg (24 ha) und Rüsselsheim (1 ha) betroffen. Bei den bereits im Prognosenullfall betroffenen Gemeinden treten zusätzliche Einschränkungen in Darmstadt (+1 ha), Flörsheim (+16 ha), Frankfurt (+2 ha) und Offenbach (+22 ha) auf.

Bei 6 der insgesamt 14 bei Realisierung der Variante Nordost betroffenen hessischen Städten und Gemeinden werden 50% oder mehr der Fläche der Siedlungsbereiche, Zuwachs durch den prognostizierten Siedlungsbeschränkungsbereich berührt (s. Tabelle 2). Dies könnte im Einzelfall dazu führen, dass die Eigenentwicklung nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet werden kann. Der Spielraum für Wohnbauflächenausweisungen außerhalb der Bestandsflächen ist im Einzelfall eingeschränkt. Allerdings sind 3 dieser 6 Gemeinden im Prognosenullfall ebenso bzw. stärker betroffen als bei der Realisierung der Variante Nordost.

Darüber hinaus erhöht sich in folgenden Ober- und Mittelzentren der Anteil der im Siedlungsbeschränkungsbereich liegenden Zuwachsflächen gegenüber dem Prognosenullfall:

· Oberzentrum Darmstadt (Zunahme von 25,5% auf 27,7%),

· Oberzentrum Frankfurt (Zunahme von 7,4% auf 7,8%),

· Oberzentrum Offenbach (Zunahme von 25,8% auf 43,0%),

· Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Rüsselsheim (Zunahme von 0% auf 3,7%),

· Mittelzentrum Flörsheim (Zunahme von 30,4% auf 100,0%)

· Mittelzentrum Hochheim (Zunahme von 0% auf 100,0%)

· Mittelzentrum Mühlheim (Zunahme von 0% auf 39,4%)

· Mittelzentrum Neu-Isenburg (Zunahme von 0% auf 85,7%).

Aufgrund der nicht unerheblichen Einschränkung der weiteren Siedlungsentwicklung kann das Mittelzentrum Neu-Isenburg die ihm laut Regionalplan Südhessen zugewiesene Funktion als Standort für eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsflächenentwicklung nur noch begrenzt erfüllen. Die Mittelzentren Flörsheim und Hochheim können diese Funktion ebenso wie die Unterzentren Bischofsheim und Büttelborn nicht mehr erfüllen. Für das Oberzentrum Offenbach und das Mittelzentrum Mühlheim ergeben sich Einschränkungen, da nur etwa 60% der Zuwachsflächen außerhalb der 60 dB(A)-Isophone liegen. Mit einem Verlust der Funktion als Standort für eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsflächenentwicklung ist aber nicht zu rechnen. Die Mittelzentren Griesheim und Mörfelden-Walldorf werden bei Realisierung der Variante Nordost im Vergleich zum Prognosenullfall entlastet, da deren Zuwachsflächen teilweise aus dem Siedlungsbeschränkungsbereich herausfallen.

Bei Realisierung der Variante Süd liegen ca. 338 ha Zuwachsfläche in 14 hessischen Städten und Gemeinden innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches. Dies sind ca. 166 ha mehr als im Prognosenullfall. Im Unterschied zum Prognosenullfall sind bei der Variante Süd Zuwachsflächen in Dietzenbach (12 ha), Dreieich (26 ha), Ginsheim-Gustavsburg (7 ha), Hochheim (34 ha), Neu-Isenburg (28 ha) und Rüsselsheim (7 ha) betroffen. Bei den bereits im Prognosenullfall betroffenen Gemeinden treten zusätzliche Einschränkungen in Flörsheim (+16 ha), Frankfurt (+31 ha) und Offenbach (+24 ha) auf.

Bei 9 der insgesamt 14 bei Realisierung der Variante Süd betroffenen hessischen Städten und Gemeinden werden 50% oder mehr der Fläche der Siedlungsbereiche, Zuwachs durch den prognostizierten Siedlungsbeschränkungsbereich berührt (s. Tabelle 3). Dies könnte im Einzelfall dazu führen, dass die Eigenentwicklung nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet werden kann. Der Spielraum für Wohnbauflächenausweisungen außerhalb der Bestandsflächen ist im Einzelfall eingeschränkt.

Allerdings sind 3 dieser 9 Gemeinden im Prognosenullfall ebenso bzw. stärker betroffen als bei der Realisierung der Variante Süd.