Von den kleinen Gemeinden hatte allein Kirtorf keine Straßenbeitragssatzung

Alle größeren Gemeinden hatten Erschließungsbeitragssatzungen erlassen. In Neustadt (Hessen) und in Niederaula wich der Gemeindeanteil mit jeweils 15 Prozent von dem gesetzlichen Gemeindeanteil von 10 Prozent ab (vergleiche § 129 Absatz 1 Baugesetzbuch130).

Auch alle kleinen Gemeinden hatten Erschließungsbeitragssatzungen erlassen. In Gilserberg und Nentershausen lag der Gemeindeanteil mit jeweils 20 Prozent über der gesetzlichen Vorgabe.

Unter den größeren Gemeinden hatten Niederaula und Rüdesheim am Rhein keine Straßenbeitragssatzungen. In Heidenrod und in Großalmerode lagen die Gemeindeanteile über den gesetzlichen Vorgaben (vergleiche § 11 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz131). Beide Kommunen hatten instabile Haushalte.

Von den kleinen Gemeinden hatte allein Kirtorf keine Straßenbeitragssatzung. Kirtorf erhob ungeachtet dessen Straßenbeiträge durch Ablöseverträge. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens ließ sich nicht bestätigen, da die vorgelegten Akten nicht prüffähig waren.

In fünf kleinen Gemeinden132 lagen die Gemeindeanteile in den Straßenbeitragssatzungen über der gesetzlichen Vorgabe. Diese Kommunen hatten 2005 instabile Haushalte.

Entgangene Erschließungs- und Straßenbeiträge wurden anlässlich dieser Haushaltsstrukturprüfungen nicht berechnet. Diese Beiträge fallen bei konkreten Maßnahmen an und fließen den Körperschaften ­ anders als die Gebühren ­ nicht laufend zu.

Gleichwohl stehen die Gemeinden vor der Aufgabe, diese Einnahmepotenziale auszuschöpfen.

10.12 Schulden: Größere Gemeinden Ansicht 87 zeigt den Schuldenstand einschließlich der Kassenkredite133 und der ausgegliederten Einheiten134 der größeren Gemeinden je Einwohner zum 31. Dezember 2005.

130 § 129 BauGB - Beitragsfähiger Erschließungsaufwand

Die Gemeinden tragen mindestens zehn vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

131 § 11 Absatz 3 KAG - Beiträge

(3) Bei einem Um- und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, der über die Straßenunterhaltung und die Straßeninstandsetzung hinausgeht, bleiben bei der Bemessung des Beitrages mindestens 25 vom Hundert des Aufwands außer Ansatz, wenn diese Einrichtungen überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, mindestens 50 vom Hundert, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, und mindestens 75 vom Hundert, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

132 Berkatal, Freiensteinau, Herleshausen, Meißner und Ringgau 133 Kassenkredite können als Festbetragskassenkredit in festgelegter Höhe zu einem vereinbarten Zinssatz, als Überziehungskredit je nach Bedarf und zu variablen Zinssätzen oder in Kombination von beiden aufgenommen werden. Für Festbetragskassenkredite sind die Daten zumeist bekannt, für Überziehungskredite sind sie mit angemessenem Aufwand nicht zu ermitteln. Dezember 2005: Größere Gemeinden

Die höchsten Schulden hatte Ende 2005 Heidenrod mit 3.493 je Einwohner. Zu bedenken ist, dass Heidenrod aufgrund seiner 19 Ortsteile eine umfangreiche Infrastruktur vorzuhalten hatte. Die niedrigsten Schulden hatte Ende 2005 Schaafheim mit 219 je Einwohner.

Einen Überblick über die Zusammensetzung der Schulden bietet Ansicht 88: Schuldenstruktur zum 31.

134 Eigenbetriebe und anteilige Schulden der Zweckverbände und privatrechtlichen Gesellschaften Schulden: Kleine Gemeinden 126 Siebzehnter Zusammenfassender Bericht

Die höchste Gesamtverschuldung der größeren Gemeinden hatte Ende 2005 Heidenrod mit 28,6 Millionen. Das Maximum der Verschuldung des Kernhaushalts lag Ende 2005 ebenfalls in Heidenrod mit 26,4 Millionen. Der höchste Kassenkredit wurde mit 5,0 Millionen im Jahr 2005 von Gedern in Anspruch genommen. Die höchste Verschuldung von ausgegliederten Einheiten war im Jahr 2005 ebenfalls in Gedern mit dem Betrag von 19,0 Millionen zu verzeichnen. Der stärkste absolute Schuldenabbau gelang Fuldabrück mit 2,5 Millionen. Dies entsprach mit 29 Prozent des Schuldenstandes zu Beginn des Jahres 2001 auch dem stärksten relativen Schuldenrückgang.

Zwölf größere Gemeinden136 erhöhten ihre Schulden im Prüfungszeitraum. Der stärkste absolute Schuldenanstieg wurde in Gedern mit zusätzlichen 13 Millionen festgestellt. Dies entsprach 38 Prozent des Schuldenstandes zu Beginn des Jahres 2001.

Den stärksten relativen Schuldenanstieg gab es in Neukirchen/Knüllgebirge mit 90 Prozent des Schuldenstandes zu Beginn des Jahres 2001 (1,2 Millionen). 10.13 Schulden: Kleine Gemeinden Ansicht 90 zeigt den Schuldenstand einschließlich der Kassenkredite und der ausgegliederten Einheiten der kleinen Gemeinden je Einwohner im Jahr 2005.

135 Biblis, Egelsbach, Flieden, Fuldabrück, Heuchelheim, Neustadt (Hessen), Niederaula und Reichelsheim (Odenwald) 136 Gedern, Großalmerode, Hasselroth, Heidenrod, Lahnau, Lohra, Lützelbach, Neukirchen, Rüdesheim am Rhein, Schaafheim, Waldeck und Weilmünster Schuldenstruktur: Größere Gemeinden Schuldenabbau in acht größeren Gemeinden Schuldenanstieg in zwölf größeren Gemeinden Schuldenstand je Einwohner: Kleine Gemeinden