Neue Kommunikationsmöglichkeiten in der Justiz

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2004 den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können. Damit wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, schneller zu ihrem Recht zu kommen. Bei zwei Bundesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundespatentgericht, können bereits Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden.

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Gibt es inzwischen schon erste "elektronische Briefkästen" an hessischen Gerichten?

Im automatisierten Mahnverfahren ist es seit Mai 2004 möglich, Mahnbescheidsanträge bei dem zentralen Mahngericht für Hessen in Hünfeld elektronisch über das Internet unter Verwendung einer elektronischen Unterschrift einzureichen.

Weitere "elektronische Briefkästen" gibt es in der hessischen Justiz noch nicht.

Wenn ja, an welchen Gerichten und wann wurden diese dort eingerichtet.

Die Einrichtung am Amtsgericht Hünfeld erfolgte im Mai 2004.

Frage 2. Ausgehend von einer positiven Antwort bei Frage 1, inwieweit werden diese elektronischen Briefkästen jeweils von den Anwältinnen und Anwälten angenommen?

Dieser elektronische Briefkasten wird von den Anwältinnen und Anwälten noch zurückhaltend angenommen. Eine Prüfung und Bewertung der Ursachen soll Anfang 2005 erfolgen.

Nach derzeitiger Einschätzung dürfte dies daran liegen, dass die Anwältinnen und Anwälte überwiegend nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen.

Liegen der Landesregierung hierzu bereits Statistiken hinsichtlich Auslastung und Nutzung der "Briefkästen" vor?

Statistiken hinsichtlich Auslastung und Nutzung werden Anfang 2005 ausgewertet.

Frage 3. Ausgehend von einer positiven Antwort bei Frage 1, welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Konzentrationen bei bestimmten Verfahrensarten oder in bestimmten Rechtsgebieten vor?

Der bisherige Einsatz des "elektronischen Briefkastens" in der hessischen Justiz beschränkt sich auf das automatisierte Mahnverfahren. In diesem Verfahren können im Zivilrechtsweg verfolgbare Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme geltend gemacht werden. Eigene Erkenntnisse werden derzeit in dieser Verfahrensart gewonnen.

Frage 4. Wenn Frage 1 mit Nein zu beantworten ist, bis wann plant die Landesregierung die Einrichtung der geschilderten Briefkästen?

Vor der Einrichtung weiterer "elektronischer Briefkästen" soll das In-KraftTreten des Justizkommunikationsgesetzes abgewartet werden. Hierdurch soll Planungssicherheit in Bezug auf die Anforderungen gewährleistet werden.

Mit welchen Gerichten soll dabei begonnen werden?

Vor einer Entscheidung sollen zunächst die Anforderungen feststehen. Hierbei wird länderübergreifend auf die Erarbeitung und Einhaltung gemeinsamer Standards Wert gelegt.

Frage 5. In welchem Umfang plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Ausbau bzw. eine weitergehende Nutzung von elektronischen Medien in der Justiz auf Landesebene?

Der weitere Ausbau von elektronischen Medien in der Justiz auf Landesebene wird derzeit geprüft.