Bau einer Klinik für forensische Psychiatrie in Riedstadt

Eine Entscheidung über den Bau einer neuen Klinik für forensische Psychiatrie am Standort Riedstadt steht vonseiten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen noch aus. Diese will sich vor einer Beschlussfassung mit dem Land Hessen eng abstimmen. Der angekündigte Beschluss der Landesregierung zur Standortfrage liegt den Gremien des LWV leider noch nicht vor.

Vorher will der LWV keine Entscheidung fällen.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wann wird die Landesregierung ihre Entscheidung fällen und dem LWV vorlegen?

Seitens des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist geplant, die Entscheidung bezüglich des Neubaus einer Klinik für forensische Psychiatrie in Riedstadt in der Sitzung der Verbandsversammlung am 7. Juli 2004 zu treffen. Die Entscheidung der Landesregierung zum geplanten Standort in Riedstadt wird dem LWV rechtzeitig vorher mitgeteilt.

Frage 2. Auf welcher Grundlage wird diese Entscheidung gefällt werden?

Der kontinuierliche Belegungsanstieg im Bereich des Maßregelvollzugs macht einen neuen Standort für die Unterbringung nach § 63 StGB (psychisch kranke Straftäter) erforderlich. Der LWV hat eine Kapazitätsplanung bis zum Jahr 2010 erstellt, wonach im Bereich des § 63 StGB zwischen 600 und 620 Plätze erforderlich sein werden. Das Hessische Sozialministerium teilt diese Einschätzung. Zu den bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen Standorten Haina mit Außenstelle Gießen (400 Plätze) und Eltville (57 Plätze) soll in Riedstadt eine Einrichtung mit 162 Plätzen entstehen.

Frage 3. Wird die Landesregierung den Bürgerentscheid am 16. Mai in Riedstadt abwarten?

Die Landesregierung nimmt die Sorge der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Sicherheit, die im Ergebnis des Bürgerentscheids vom 16. Mai 2004 zum Ausdruck gebracht wurde, sehr ernst. Sie hat daher den Landeswohlfahrtsverband gebeten, das Sicherheitskonzept für die geplante MRVA nochmals zu überprüfen. Die Landesregierung ist jedoch gesetzlich verpflichtet, ausreichende Unterbringungs- und Behandlungskapazitäten im Maßregelvollzug an dafür geeigneten Standorten vorzuhalten, um so die Sicherheit für die hessische Bevölkerung zu gewährleisten. Aus Sicht des Hessischen Sozialministeriums ist Riedstadt ein geeigneter Standort.