Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule Wolfsburg

Die Elternschaft der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule in Wolfsburg hat sich zum wiederholten Male an das Niedersächsische Kultusministerium gewandt, um auf Mißstände im Rahmen der Unterrichtsversorgung an dieser Schule hinzuweisen. Im 10.

Schuljahr sind von 30 in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden im Stundenplan lediglich 22 Wochenstunden ausgewiesen, einschließlich des Faches Französisch. Die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse werden in diesem Halbjahr weder in den naturwissenschaftlichen noch in den Fächern Erdkunde, Arbeit/Wirtschaft, Kunst und Musik unterrichtet. Die Elternvertreter beklagen zu Recht, dass damit den jungen Menschen sowohl die Chancen bei einer Bewerbung für die Berufe, für die sie diese Qualifikation brauchen, genommen werden als auch die Möglichkeit, im 11. Schuljahr der Sekundarstufe II erfolgreich mitzuarbeiten. Auch ein Gespräch mit dem Schulleiter brachte offensichtlich kein Ergebnis, nur die Vertröstung auf das nächste Halbjahr, was für die betroffenen Schülerinnen und Schüler keine Lösung ist, da den Bewerbungen das Halbjahreszeugnis beigefügt werden muß.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wenn sie angeblich der Unterrichtsversorgung oberste Priorität einräumt, wie kann es dann zu solchen Fällen von Unterrichtsausfall kommen wie an der Hoffmann-vonFallersleben-Realschule in Wolfsburg, in der von 30 vorgesehenen Wochenstunden im Stundenplan lediglich 22 ausgewiesen sind?

2. Wie sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Chancen für das Berufsleben wahren, wenn weder naturwissenschaftliche Fächer noch Erdkunde, Arbeit/Wirtschaft, Kunst und Musik unterrichtet werden?

3. Warum ist es trotz wiederholter Elternbeschwerden nicht zu eindeutigen Verbesserungen gekommen?

4. Warum werden die betroffenen Eltern auf das nächste Halbjahr vertröstet, wenn ihre Kinder sich schon mit dem Halbjahreszeugnis der 10. Klasse bewerben müssen?

5. Welche konkreten wie wirksamen Maßnahmen hat die Landesregierung wann ergriffen, damit die Unterrichtsversorgung an der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule in Wolfsburg nachhaltig verbessert wird und insbesondere die Schülerinnen und Schüler des 10. Schuljahrganges nicht auf über 24 % des vorgesehenen Unterrichts verzichten müssen, sondern die vorgeschriebene Pflichtwochenstundentafel von 30

Unterrichtsstunden erreicht wird?

Zum Stichtag der Statistik am 14. September 1998 verfügte die Schule über 390,5 Lehrer-Ist-Stunden. Sie lag damit nur knapp unter den nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung" errechneten 395,0 Lehrer-Soll-Stunden.

Zur Abdeckung der Schülerpflichtstunden und für den Zusatzbedarf im Fremdsprachenunterricht benötigt die Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule 366,0 Lehrer-Ist-Stunden.

Für weitere pädagogische Maßnahmen standen der Schule also noch 24,5 Lehrer-IstStunden zur Verfügung.

Die durchschnittliche Klassenfrequenz liegt mit 24,7 nur knapp über dem unteren Bandbreitenwert für diese Schulform (24 bis 30).

Die Schule ist damit insgesamt gut versorgt.

Die Verteilung der vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden auf die Klassen und Lerngruppen nimmt die Schule in eigener Verantwortung vor. Sie hat den Pflichtunterricht in den einzelnen Klassen reduziert, um ein umfangreiches Wahlpflichtangebot (insgesamt 64,0

Lehrerstunden), ein umfangreiches Angebot an Arbeitsgemeinschaften ­ einschließlich fünf Kursen in Maschinenschreiben ­ (insgesamt 17,5 Stunden), ein Förderangebot im

7. Jahrgang (insgesamt 9,0 Lehrerstunden) und eine Differenzierung im Fach Sport im

10. Jahrgang (2,0 Lehrerstunden) anbieten zu können.

Dieser Unterricht, der immerhin 23,7 % der gesamten Lehrer-Ist-Stunden umfasst, die der Schule zur Verfügung stehen, findet in kleinen Lerngruppen statt, deren Größe deutlich unterhalb der durchschnittlichen Klassenfrequenz liegt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Nach der kurzfristig bekannt gewordenen Erkrankung einer Lehrkraft am letzten Tag der Sommerferien wurde der Unterricht in einer Klasse des 10. Jahrganges vorübergehend ­ für sieben Tage ­ auf den in der Kleinen Anfrage genannten Wert gekürzt.

Durch schulinterne Maßnahmen und die sofortige Einstellung einer „FeuerwehrLehrkraft" ist diese Klasse seither mit 26 Unterrichtsstunden versorgt. Dazu kommen noch die Fächer Chemie und Physik, die im zweiten Halbjahr zweistündig erteilt werden.

Dass einstündige Fächer in einem der beiden Schulhalbjahre epochal und dann zweistündig erteilt werden ist der Regelfall in Schulen und entspricht den in den Erlassen vorgesehenen Möglichkeiten.

Zu 2: Die Fächer Arbeit/Wirtschaft, Erdkunde, Biologie, Chemie und Physik werden selbstverständlich an der Schule ­ und auch in den drei Klassen des 10. Jahrganges ­ erteilt. Die naturwissenschaftlichen Fächer ­ vor allem Chemie und Physik ­ werden teilweise epochal unterrichtet (ich verweise hierzu auch auf die Antwort zu Frage 1).

Die Bezirksregierung Braunschweig berichtet ferner, dass das Fach Kunst im 10. Jahrgang einstündig erteilt wird. Das Fach Musik musste aufgrund der knappen Versorgung mit Fachlehrkräften im 10. Jahrgang im Pflichtbereich entfallen. Es kann von den Schülerinnen und Schülern jedoch im Wahlbereich als Wahlpflichtkurs oder als Arbeitsgemeinschaft gewählt werden.

Zu 3: Zum 1. September 1998 hat die Bezirksregierung eine Neueinstellung an der Hoffmannvon-Fallersleben-Realschule vorgenommen. Damit konnte eine gute Unterrichtsversorgung an der Schule erreicht werden. Gleichzeitig verbesserte sich dadurch die Fachversorgung im naturwissenschaftlichen Bereich.

Für die plötzlich erkrankte Lehrkraft wurde umgehend eine „Feuerwehr-Lehrkraft" bereitgestellt, die ihren Dienst am 17. September 1998 aufgenommen hat.

Mit diesen beiden Maßnahmen ist die Unterrichtsversorgung der Schule gesichert.

Zu 4: Die Frage ist so nicht nachvollziehbar. Die Eltern werden nicht auf das nächste Halbjahr vertröstet. Epochaler Unterricht ist im Sinne der Ziffer 3.1 des Erlasses „Die Arbeit in der Realschule" an der Hoffmann-von-Fallersleben-Realschule durch Gesamtkonferenzbeschluss abgesichert worden.

Die Elternschaft der Klasse des 10. Jahrganges, in der der Epochalunterricht im 2. Schulhalbjahr stattfindet, wurden darüber von der Schulleitung auf einem Elternabend am 7. September 1998 ausführlich informiert.

Zu 5: Ich verweise hierzu auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3.