Zu IV 7 Sport ist als Lehramtsfach in Niedersachsen breit vertreten

Zur Deckung des Lehrereinstellungsbedarfs an den Hauptschulen und an den Realschulen ist eine Ausweitung der Lehrerausbildung erforderlich; dabei wird auch der Anteil des Faches Sport bedarfsgerecht berücksichtigt werden.

Zu IV. 7: Sport ist als Lehramtsfach in Niedersachsen breit vertreten. Es wird an allen lehrerbildenden Hochschulen angeboten: als gymnasiales Lehramtsfach an den Universitäten Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück, als Fach im Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen an der TU Braunschweig, an den Universitäten Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück sowie an der Hochschule Vechta.

Als Magisterfach können Sportwissenschaften in Göttingen, Oldenburg und Osnabrück studiert werden. Konkrete Struktur- und Entwicklungspläne für die sportwissenschaftlichen Institute an den betroffenen Hochschulen sind dem MWK nicht bekannt. Es ist auch nicht üblich, dass die Hochschulen ihre Entwicklungspläne für einzelne, noch dazu relativ kleine Fächer mit dem Ministerium abstimmen.

Zu V. 1:

Nach einer Hochrechnung im Rahmen der Finanz- und Strukturanalyse (FISAS) des DSB, der Landessportbünde und des Bundesinstituts für Sportwissenschaft auf der Basis der von den Sportvereinen gemeldeten Daten für das Jahr 1996 sind in den Sportvereinen des Landessportbundes Niedersachsen rund 250 000 Menschen ehrenamtlich tätig. Fast 80 000 davon arbeiten auf der Ebene der Führung und Verwaltung in den Vereins- oder Verbandsvorständen und nahezu 170 000 auf der sportpraktischen Ebene als Übungsleiter, Jugendleiter oder Trainer.

Zu V. 2:

Die Sportvereine in Niedersachsen sind nach wie vor durch steigende Mitgliederzahlen gekennzeichnet. Die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in diesen Vereinen gewinnt daher zunehmend an Bedeutung auch für die Landesregierung.

Die Landesregierung hat dies u. a. durch das Niedersächsische Gesetz über das Lotterieund Wettwesen unterstrichen, mit dem ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung bei den Vereinen und Verbänden und damit auch für ehrenamtlich Tätige geleistet wird.

Die Landesregierung berücksichtigt bei den verschiedenen Veranstaltungen zur öffentlichen Anerkennung des Ehrenamtes auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sportorganisationen. Das gleiche gilt für staatliche Auszeichnungen zum Beispiel mit dem Bundesverdienstorden. Mit der Sportmedaille des Landes werden alljährlich bis zu vier Persönlichkeiten geehrt, die sich durch ihren ehrenamtlichen Einsatz im Sport besonders verdient gemacht und so für andere ein Vorbild gegeben haben. Diese Auszeichnung wird in der Regel beim Jahresempfang des Niedersächsischen Sports, den die Landesregierung gemeinsam mit dem Landessportbund Niedersachsen gestaltet, durch den Herrn Ministerpräsidenten öffentlichkeitswirksam ausgehändigt.

Zu V. 3:

In Niedersachsen gibt es bereits zahlreiche konkrete Programme mit diesem Ziel. Übergreifend ist das Programm „Vereinsservice" des Landessportbundes, mit dem für die Vereine und Verbände des LSB der Informations-, Beratungs- und Schulungsbedarf für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befriedigt werden soll. Der LSB hat darüber hinaus ein Vereinshandbuch mit zahlreichen praktischen Hinweisen auch zur Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitern herausgegeben, das allen Vereinen zur Verfügung gestellt werden konnte und auf große Resonanz gestoßen ist.

Die dezentral angebotenen „Qualifix-Maßnahmen" des LSB zeigen großen Erfolg und werden im Lande von den Vereinen gut angenommen. Mit der Einrichtung der „Akade mie des Sports" wird schließlich das Ziel verfolgt, die Bildungsarbeit insbesondere für ehrenamtlich Tätige im Sport weiter zu verstärken und auszuweiten. Gezielt an die Mitarbeit junger Menschen richten sich weitere Programme und Aktionen, wie z. B. das Programm „Soziale Talente" im Stadtsportbund Göttingen.

Zu VI. 1:

Es ist davon auszugehen, dass Sport mit Bezug auf Sozialarbeit in allen sportorientierten Lehramts- und Nichtlehramtsstudiengängen Lehrinhalt ist. Einzelheiten können den entsprechenden Lehrplänen der Hochschulen entnommen werden. Aus aktuellen Vorlesungsverzeichnissen der Hochschulen sind Lehrveranstaltungen zu entnehmen, wie (Auswahl): „Aktuelle soziologische Fragestellungen des Sports"; „Gewalt(prävention) in, um und durch den Sport"; „Theorie und Praxis bewegungsbezogener Jugendarbeit"; „Zur Praxis geschlechtsspezifischen Sportunterrichts und geschlechtsspezifischer Jugendsportarbeit"; „Fußball und Gewalt" (Universität Hannover) „Sportvereine - für alle ein Gewinn?"; „Sportsoziologie: Sportsysteme"; „Sozialwissenschaftlicher Blick auf den Sport aus Forschung und Lehre"; Projekt „Frauensport im interkulturellen Vergleich" (Universität Göttingen) „Soziales Lernen und Fairness im Sportunterricht"; „Sportverständnis und Sporterleben von Kindern und Jugendlichen" (Universität Osnabrück) „Sozialerziehung im und durch Sport"; „Jugend und Sport in Schule und Verein"; „,Der Sport der Gesellschaft: Ist Sport ein soziales System?" (Universität Oldenburg) Umgekehrt sind Sportwissenschaftliche Inhalte auch Wahlangebote in den Studiengängen des Sozialwesens (Sozialarbeit; Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften; Soziologie).

Seit dem Sommersemester wird an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel am Standort Salzgitter der Studiengang „Sportmanagement" angeboten. Er hat eine fächerübergreifende integrierte Ausbildung in freizeit- und gesundheitsorientierter Sportwissenschaft, angewandter Informatik und allgemeiner sowie fachspezifischer Wirtschaftswissenschaft zum Ziel. Die Absolventen sollen für leitende Positionen in unterschiedlichen Berufsfeldern qualifiziert werden, wie z. B. für Tätigkeiten in Sportvereinen und -verbänden, in (kommerziellen) Sporteinrichtungen sowie im Sporttourismus. Der Studiengang erfreut sich einer großen Nachfrage (z. B. sieben Bewerbungen um einen Studienplatz im Wintersemester 1998/99).

Zu VI. 2:

Durch das Institut für Sportsoziologie der Deutschen Sporthochschule Köln werden zur Zeit im Rahmen eines Forschungsprojektes die sozialen Initiativen des Sports in Niedersachsen erfasst und ausgewertet. Diese Auswertung umfasst auch die Frage der Förderung der Projekte. Die Grundfinanzierung erfolgt im Rahmen der Mittel, die dem Landessportbund Niedersachsen aus der Finanzhilfe zufließen.

Zu VI. 3:

Im Bereich der Jugendsozialarbeit werden Fußball-Fan-Projekte in Hannover und Wolfsburg gefördert. Sie dienen vor allem der Gewaltprävention. Die Projekte erhalten Landeszuwendungen in Höhe von jeweils 60 000 DM p. a. (je zur Hälfte aus den Haushalten des MI und des MK). Die übrigen Kosten werden hälftig durch den Sport und die Standortkommune getragen.

Unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten führt die Sportjugend Niedersachsen seit mehreren Jahren die Aktion „Go Sports" durch, die das Ziel hat, in Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Polizei, der örtlichen Jugendhilfe und den Schulen mit Hilfe des

Sports gewaltpräventiv zu wirken. Dieses Programm hat sich bewährt und soll auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.

In einigen Städten sind auch Angebote im Rahmen des so genannten Mitternachtsports in den Dienst der Kriminalprävention gestellt worden.

Zu VII. 1:

Der Sport spielt im europäischen Integrationsprozess und im Aufbau eines „Europas der Bürger" eine herausragende Rolle. Gleichwohl ist der Sport als eigener Politikbereich im EU-Vertragswerk nicht verankert. Auf deutschen Vorschlag konnte man sich bisher lediglich im Amsterdamer Vertrag, der am 01.05.1999 in Kraft getreten ist, auf eine „Gemeinsame Erklärung zum Sport" einigen, mit der an die Gremien der EU appelliert wird, die Sportorganisationen bei wichtigen, den Sport betreffenden Angelegenheiten anzuhören und dabei nach Möglichkeit die Besonderheiten des Amateursports zu berücksichtigen.

Der Sport in seinen vielfältigen Bezügen zur Wirtschaft, zum Gesundheitswesen, zur Medienpolitik, zum Baurecht und zu vielen anderen Bereichen wird aber von EURegelungen mittelbar oder direkt betroffen. Dies gilt vor allem für Regelungen im Wirtschaftsbereich, die z. B. bezogen auf die Freizügigkeit von Arbeitnehmern auch auf den Profisport angewendet werden. Aber auch Fragen der Gemeinnützigkeit von Sportvereinen und -verbänden geraten auf den Prüfstand, wenn die EU-Gremien Sportvereine als Wirtschaftsunternehmen und Sportverbände als Wirtschaftsverbände bewerten. Dies geschieht derzeit bereits bei der Anwendung des EU-Kartellrechts, bezogen auf die zentrale Vermarktung von Sportereignissen durch nationale oder europäische Sportverbände.

Probleme für die Sportförderung in Niedersachsen könnten sich auch dann ergeben, wenn das derzeitige Lotterie- und Wettwesen, aus dem die Sportförderung gespeist wird, durch die EU nicht mehr ordnungsrechtlich - und damit in der Regelungskompetenz der Länder liegend - beurteilt würde, sondern allein mit wirtschaftsrechtlichen Maßstäben gemessen und so einem freien europäischen Markt geöffnet würde.

Konkrete Wirkungen ergeben sich auch aus verschiedenen EU-Programmen, an denen niedersächsische Sportprojekte partizipieren können.

Zu VII. 2:

Wegen der Vielzahl der Angelegenheiten des Sports, die durch EU-Entscheidungen direkt oder indirekt beeinflussbar sind, hält die Landesregierung die Entwicklung einer europäischen Sportpolitik für erforderlich. Diese mit zu gestalten oder mit zu beeinflussen ist Ziel der Landesregierung. Instrumente dafür stehen ihr durch Mitwirkungsrechte nach Artikel 23 GG i. V. m. dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU und der dazu abgeschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung zur Verfügung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Sportministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Sportforum, einem Informationsgremium der EU-Kommission, mitzuwirken. Auch über den von der Landesregierung bestimmten Vertreter im Ausschuss der Regionen der EU kann Einfluss auf EU-Sportthemen genommen werden, wie dies im Falle des so genannten Europäischen Sportmodells geschehen ist, das die EU-Kommission als Grundlage einer europäischen Sportpolitik zur Vorbereitung der Beratungen des diesjährigen EU-Gipfels in Helsinki erarbeitet hat.

Zu VII. 3:

Die Europäische Union hatte über mehrere Jahre ein spezielles EU-Sportförderprogramm Eurathlon aufgelegt, aus dem auch einige niedersächsische Projekte gefördert worden sind. Dieses Programm wurde jedoch wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage im EUVertragswerk ab 1998 eingestellt.