Technische Verwaltung der Kreisstraßen durch das Land

Die Straßenbauverwaltung des Landes führt für 13 Landkreise die technische Verwaltung der Kreisstraßen durch. Sie erhält hierfür Erstattungen von weniger als der Hälfte der tatsächlichen Kosten.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen erwartet, dass die Vereinbarungen mit den betreffenden Landkreisen so geändert werden, dass der Aufwand des Landes für die technische Verwaltung der Kreisstraßen gedeckt wird. Läßt sich dies nicht erreichen, ist ein völliger Rückzug der Landesstraßenbauverwaltung aus dieser Aufgabe unumgänglich.

Der Ausschuß teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass dies dann zwingend zu einer Überprüfung der Zahl der Straßenbauämter und Straßenmeistereien führen muß.

Über das Veranlaßte ist dem Landtag bis zum 31.03.1997 zu berichten.

Die Antwort der Landesregierung vom 07.04.1997 unter Abschnitt VIII lfd. Nr. 16 in der Drs. 13/2817 wird wie folgt abschließend ergänzt:

Wie bereits mitgeteilt, wurden die mit den Landkreisen geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zur Regelung des Entgeltes für die Technische Verwaltung der Kreisstraßen von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung zum 31.12.1999 gekündigt. Zu dieser Thematik wurden mit dem Niedersächsischen Landkreistag eine Anzahl von Gesprächen geführt. Der Landkreistag vertrat dabei die 13 Landkreise, die die Kreisstraßen durch das Land verwalten lassen. Nach Erhebungen bezüglich der Kosten der Technischen Verwaltung der Kreisstraßen, die von den Straßenbauämtern und dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau durchgeführt worden sind, erschien es wenig sinnvoll, eine neue einheitliche Verwaltungsvereinbarung mit allen 13 Landkreisen abzuschließen, da

- die Technische Verwaltung der Kreisstraßen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich intensiv von den Straßenbauämtern durchgeführt wird und

- die Landkreise eine unterschiedlich hohe Eigenbeteiligung bei der Verwaltung der Kreisstraßen haben.

Zwischen MW und Landkreistag wurde ein Mustervertrag ausgearbeitet, der die neuen Bedingungen zur Durchführung der Technischen Verwaltung der Kreisstraßen durch das Land regeln soll. Der Landkreistag hat den Landkreisen und MW den Straßenbauämtern diesen Mustervertrag an die Hand gegeben, um entsprechende neue individuelle Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen. Hierbei waren die Landkreise und Straßenbauämter eigenverantwortlich tätig, auch die Höhe der Entgelte richtete sich nach den individuellen Gegebenheiten.

Mit allen 13 Landkreisen wurden neue Verwaltungsvereinbarungen geschlossen. Bis auf einen Landkreis (Northeim) wurden mit den übrigen zwölf Landkreisen neue zweigeteilte Entgelte vereinbart, und zwar für die

1. Grundlast (z. B. Unterhaltung, Winterdienst etc.) und

2. Auflast (z. B. Um- und Ausbau, Neubau).

Mit den Landkreisen wurde für die Grundlast eine kilometerabhängige pauschale Abrechnung vereinbart, die Auflast muss von den Landkreisen in Anlehnung an HOAIGebührensätze getrennt zusätzlich gezahlt werden. Der Landkreis Northeim ist bei einer pauschalen Gesamtabrechnung geblieben. Die Höhe der Entgelte für die Grundlast bewegt sich von 1 594 DM bis 1 887 DM, mit dem Landkreis Northeim wurde eine Pauschale von 2 750 DM vereinbart.

Nach den bisher ermittelten durchschnittlichen Kosten und in Abstimmung mit dem LRH erscheinen pauschale Entgelte für die Grundlast in der Größenordnung von 1 700 DM pro Kilometer auskömmlich. Die mit den Landkreisen vereinbarten Entgelte liegen in dieser Größenordnung. Für das Jahr 2001 wurde für die Grundlastpauschale eine prozentuale Erhöhung vorgesehen, die sich an der durchschnittlichen jährlichen Erhöhung der Dienstbezüge eines Beamten der BesGr. A 12 orientiert.

Ab dem Jahr 2002 wird die Grundlastpauschale jährlich auf der Grundlage der KostenLeistungsrechnung der Straßenbauverwaltung ermittelt. Dabei wird anhand der festgestellten Kosten die Grundlastpauschale für das Folgejahr festgelegt; nachträgliche Ausgleiche finden nicht statt (prospektive Grundlastpauschale). Für das Land ist eine Kostendeckung der Technischen Verwaltung der Kreisstraßen damit zukünftig gewährleistet.