Kein Halt mehr am Bahnhof Alfhausen im Landkreis Osnabrück

Durch die Privatisierung auf der Strecke Osnabrück - Oldenburg fahren die Züge ab

5. November 2000 ohne Verkehrshalt durch den Bahnhof Alfhausen.

3 500 Einwohner werden abgehängt.

Die NordWestBahn AG als neue Betreiberin des Streckenabschnittes begründet den Wegfall des Haltepunktes Alfhausen mit Zeitproblemen und mit noch nicht kalkulierbaren Unwägbarkeiten auf der gesamten Strecke.

Der Bürgermeister der Gemeinde Alfhausen, Bittner, hat der Deutschen Bahn AG, der NLVG wie auch der NordWestBahn ein Angebot unterbreitet, auf Gemeindekosten die entsprechenden Umbauten an den Bahnsteigen in Alfhausen vorzunehmen, damit die Züge das Hauptgleis nicht mehr verlassen müssen, was zu einer erheblichen Zeitreduzierung führt und somit ein Halt höchstens 1,5 Minuten Zeitaufwand bedeutet.

Nach Gesprächen des Bürgermeisters der Gemeinde Alfhausen mit Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr und der Landesnahverkehrsgesellschaft soll erst nach einer Testphase - bei günstigem Ausgang der Fahrzeiten - entschieden werden, ob der Bahnhof Alfhausen wieder angefahren wird, da die NordWestBahn als Betreiberin noch Fahrzeiteinsparpotential vermutet.

Im Planfeststellungsbeschluss zur Erneuerung der Bahnunterführung der L 76 in Alfhausen der Bezirksregierung Weser-Ems vom 16. März 1999 ist in der Begründung der Feststellung ausdrücklich festgehalten: „Die notwendige Streckenbeschleunigung darf allerdings nicht dazu führen, dass der nahegelegene Haltepunkt Bahnhof Alfhausen aufgegeben wird. Im Interesse eines effektiven Stadt-Umland-Verkehrs darf es nicht zu einer Ausdünnung der Zughalte kommen, zumal in Alfhausen Siedlungsgewinne eingetreten sind und weitere bauplanerisch vorgesehen sind. Dadurch wird es zu einem weiteren Anstieg insbesondere der Pendlerbeziehungen nach Osnabrück kommen, die zunehmend über die Schiene abgewickelt werden sollen."

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist ihr bekannt, dass der Haltepunkt Alfhausen aufgelöst wird, und was hat sie dagegen unternommen?

2. Hält sie das Angebot der Gemeinde Alfhausen für eine akzeptable Lösung, und wird sie dieses gegenüber dem Besteller NLVG, den Betreibern und der Deutschen Bahn AG Netz und Station + Service offensiv vertreten?

3. Was unternimmt und wie unterstützt sie das Anliegen der Gemeinde Alfhausen, dass die Züge am Bahnhof Alfhausen auch nach dem 5. November 2000 ohne Unterbrechung zum Aus- und Einstieg regelmäßig halten?

4. Aus welchem Grund werden die Ausführungen und Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses nicht ausreichend beachtet?

Ab 05. November 2000 wird auf der Strecke Osnabrück - Oldenburg (- Wilhelmshaven) das Angebot im Schienenpersonennahverkehr völlig neu strukturiert. Möglich wird dies zum einen durch den Einsatz neuer, vom Land finanzierter Fahrzeuge, zum anderen durch den Ausbau der Strecke Osnabrück - Oldenburg für höhere Geschwindigkeiten.

Diese Angebotsänderungen gehen auf das nicht zuletzt von der Region geforderte und stets mitgetragene Ziel zurück, die von dieser Eisenbahnstrecke erschlossene Region besser an die Oberzentren Oldenburg und Osnabrück anzubinden und dort günstige Anschlüsse an die weiterführenden Fernverkehrszüge herzustellen. Um die dafür erforderliche Reisezeit zwischen Oldenburg und Osnabrück von unter 90 Minuten zu erreichen, war zum einen ein Ausbau dieser Strecke notwendig; derzeit beträgt die Fahrzeit zwischen 105 und 111 Minuten. Zum anderen müssen schwach frequentierte Unterwegshalte aufgegeben werden. Dazu zählen u. a. die Halte Hemmelte, Bartmannsholte, Achmer und Halen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist seit 1997 bekannt, dass der Haltepunkt Alfhausen zur Umsetzung des oben dargestellten Betriebskonzeptes aufgelöst werden soll. Um den Bedenken, die gegen die Schließung des Haltes Alfhausen vorgetragen wurden, nachzugehen und weitere Erkenntnisse über das Nachfragepotential im Raum Alfhausen zu gewinnen, ist die Zahl der Zughalte im Bahnhof Alfhausen seit 1998 mehr als verdoppelt worden. Obwohl seitdem stündlich Verbindungen sowohl nach Osnabrück als auch nach Oldenburg angeboten werden, ist die Nachfrage in Alfhausen nach wie vor sehr gering.

Zu 2: Die Entscheidung darüber, ob Alfhausen weiterhin im Schienenpersonennahverkehr bedient werden kann, ist unter verkehrlichen und Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten zu betrachten. Eine Bedienung von Alfhausen ist aus heutiger Sicht verkehrlich nicht vertretbar, weil dadurch die angestrebte deutliche Verbesserung des Verkehrsangebotes für die Region insgesamt aufgegeben würde. Das unterstützende Angebot der Gemeinde Alfhausen wird im Grundsatz begrüßt, vermag eine andere Entscheidung aber zumindest so lange nicht zu rechtfertigen, wie sie die Umsetzung der Zielkonzeption gefährdet.

Zu 3: Aus den dargestellten Gründen sieht die Landesregierung derzeit keine Möglichkeit, das Anliegen der Gemeinde Alfhausen zu unterstützen.

Zu 4: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist die Entscheidung über die Aufgabe des Haltepunktes Alfhausen bereits im Jahr 1997 und damit vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zur Erneuerung der Bahnunterführung der L 76 in Alfhausen getroffen worden.

Im Übrigen stellt der Planfeststellungsbeschluss nur eine Genehmigung für den Planungsträger, hier die Straßenbauverwaltung dar; Leistungspflichten zulasten Dritter, etwa im Sinne einer Festschreibung des Schienenpersonennahverkehrsangebotes, kann ein solcher Beschluss rechtlich nicht begründen.