Schließung von Güterverkehrsstellen der Deutschen Bahn AG in Niedersachsen

Die Deutsche Bahn AG will im Rahmen des Rationalisierungsprogramms MORA C bundesweit 730 Güterverkehrsstellen schließen. Ursprünglich sollten sogar 1 100 Güterverkehrsstellen geschlossen werden.

Betroffen von dieser Maßnahme sind Sägewerke, Hafenanlagen, Raiffeisenmärkte, Papierwerke und viele andere Unternehmen. In Niedersachsen sollen nach derzeitigem Stand 41 von 190 Güterverkehrsstellen geschlossen werden.

Obwohl der Vorstandsvorsitzende der DB Cargo AG in einem Schreiben an Mitglieder des Bundestages mitteilte, dass lediglich die Bedienung der Güterverkehrsstellen aufgegeben werden solle, wurde von einigen DB Cargo Niederlassungen gleichzeitig angekündigt, dass auch die Infrastruktur der Güterverkehrsstellen aufgegeben werden solle. Teilweise wurde auch die Erhebung von Gebühren für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur angekündigt.

Vor diesem Hintergrund fällt auch auf, dass die DB Cargo AG sich zu Angelegenheiten geäußert hat, die ganz offensichtlich zum Geschäftsbereich der DB Netz AG gehören.

Betroffen zeigten sich Unternehmensberater insbesondere auch deshalb, weil im Vorfeld der Kündigungen offenbar keinerlei Gespräche stattfanden.

Angesichts der Tatsache, dass die Schließung von Güterverkehrsstellen für die betroffenen Unternehmen auch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen kann, muss die Landesregierung mit aller Kraft darauf hinwirken, dass die Bedienung von Güterverkehrsstellen nur aufgegeben wird, wenn Wettbewerber der DB Cargo AG bereit und in der Lage sind, die Bedienung sicherzustellen. Jegliche Diskriminierung von Wettbewerbern ist auszuschließen, zumal die Generierung von zusätzlichen Verkehren durch Wettbewerber der DB Cargo AG auch im wohlverstandenen Interesse der DB Netz AG bzw. der DB Holding liegt.

Ganz abgesehen von den o. g. Aspekten ist eine Verlagerung von Schienengüterverkehr auf die Straße aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen kontraproduktiv.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Güterverkehrsstellen in Niedersachsen will die DB Cargo AG schließen?

2. Welche niedersächsischen Unternehmen sind davon betroffen?

3. Zu welchem Datum sollen die Güterverkehrsstellen jeweils geschlossen werden?

4. Wird die DB Netz AG in jedem der o. g. Fälle die Infrastruktur erhalten?

5. Wenn nein, in welchen Fällen soll die Infrastruktur nicht erhalten werden?

6. Will die DB Netz AG für die Erhaltung der Infrastruktur Gebühren erheben?

7. Wenn ja, nach welchem System und in welcher Höhe sollen Gebühren erhoben werden?

8. Plant die Landesregierung die Stilllegung von schwach frequentierten Landesstraßen?

9. Wenn ja, welche?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Warum gelten die unter Frage 10 aufgeführten Argumente nicht auch für den Erhalt sämtlicher Güterverkehrsstellen der Bahn?

12. Welche der unter Frage 1 aufgeführten Güterverkehrsstellen sollen künftig von einem Wettbewerber der DB AG bedient werden?

13. Welche Tonnage wurde bislang über die unter Frage 1 aufgeführten Güterverkehrsstellen abgewickelt?

14. Welche Tonnage könnte über die unter Frage 1 aufgeführten Güterverkehrsstellen abgewickelt werden, wenn alle Potentiale ausgeschöpft würden?

15. Welche Serviceverbesserungen wünschen sich die betroffenen Unternehmen?

16. Welche sonstigen Rahmenbedingungen müssten verbessert werden, damit die betroffenen Unternehmen mehr Güterverkehre über die Schiene abwickeln bzw. abwickeln können?

17. Welche Rolle spielt dabei die Preisgestaltung der DB Cargo AG?

18. Welche Rolle spielt dabei das Thema Zeitfenster und Pünktlichkeit?

19. Wie kann sich die Landesregierung erklären, dass die DB Cargo AG offensichtlich Erklärungen abgibt oder abgegeben hat, die in den Zuständigkeitsbereich der DB Netz AG fallen?

20. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die bei der Bahnreform gesetzlich verankerte Trennung der Unternehmensbereiche tatsächlich im Sinne des Gesetzes erfolgt ist?

21. Wenn ja, warum?

22. Wenn nein, warum?

Unter dem Titel „MORA C" versucht die DB Cargo AG, ihren Güterverkehr wirtschaftlicher zu gestalten. Hierzu sollen im Rahmen dieses Projektes bundesweit 660 Güterverkehrsstellen - das entspricht rund 32,6 % der derzeit bestehenden Gütertarifpunkte nicht mehr von der DB Cargo AG bedient werden. In Niedersachsen sind 43 Güterverkehrsstellen betroffen. Bezogen auf die Gesamtanzahl der in Niedersachsen bestehenden 189 Gütertarifpunkte wird damit ein Anteil von 22,8 % künftig nicht mehr durch die DB Cargo AG bedient werden. Niedersachsen gehört damit nach Bremen und

Hamburg zu den am wenigsten von „MORA C" betroffenen Bundesländern. Dort werden nach den bisher bekannten Planungen künftig 10,5 % (Bremen) bzw. 16,7 % (Hamburg) der derzeit bestehenden Güterverkehrsstellen geschlossen. Am stärksten betroffen sind die Länder Schleswig-Holstein (45,7 %) und Rheinland-Pfalz (47,9 %). Der Anteil Niedersachsens an den insgesamt im Bundesgebiet von der DB Cargo AG aufgegebenen Gütertarifpunkten beträgt rund 6,5 %. Verkehrsleistungen im Schienengüterverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bedienung bestimmter Güterverkehrsstellen als Aufgabe der Daseinsvorsorge besteht nicht. Die Landesregierung hat im Gegensatz zum Eigentümer naturgemäß keinen unmittelbaren Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen privatwirtschaftlicher Gesellschaften.

Ungeachtet dessen ist sie jedoch bemüht, bei auftretenden Problemen zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung beizutragen. So konnte bereits in einigen Fällen die Bedienung von Gütertarifpunkten, deren Bedienung von der DB Cargo AG zur Disposition gestellt wurde, durch eine nichtbundeseigene Eisenbahn sichergestellt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Achmer, Ahlhorn, Bad Harzburg, Bad Lauterberg, Baddeckenstedt, Baden (Kreis Verden), Barver, Bassum, Drentwede, Einswarden, Friesoythe, Ganderkesee, Garrel, Groß Gleidingen, Hämelerwald, Hannover-Wülfel Messe, Harsum, Hedemünden, Herzberg (Harz), Hesepe, Hodenhagen, Höltinghausen, Landesbergen (HAN), Lauenförde, Loxstedt, Neu Wulmstorf, Neuenkirchen (Oldenburg), Ocholt, Ramsloh, Rechterfeld, Rotenburg (Wümme), Scharrel, Scheessel, Sedelsberg, Spelle, Twistringen, Vechta, Vienenburg, Vorwohle, Weener, Westerstede (Oldenburg), Wildeshausen und Wolfsburg.

Zu 2: Von der Kündigung der Bedienung der Gütertarifpunkte durch die DB Cargo AG sind insgesamt 54 private Anschlussgleise betroffen. Hinzu kommen die Unternehmen die unmittelbar an den in den jeweiligen Bahnhöfen vorhandenen Anlagen der DB AG verladen. Angaben über die betroffenen Verlader - insbesondere soweit sie nicht über die o. g.

Anschlussgleise, sondern direkt über Anlagen der DB AG bedient werden - sind nicht zu erhalten, da es sich um interne Daten aus den Vertragsbeziehungen zwischen der DB Cargo AG und ihren Kunden handelt.

Zu 3: Die Bedienung der unter 1 genannten Güterverkehrsstellen wird zum 31.12.2001 durch die DB Cargo AG eingestellt.

Zu 4 bis 7:

Die DB AG hat erklärt, die betroffene Eisenbahninfrastruktur zur Disposition zu stellen, wenn ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der betroffenen Anlagen durch die DB Netz AG

- insbesondere bei fehlender Nutzung durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen - nicht gewährleistet ist oder die Kosten der Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nicht von Dritten ausgeglichen werden. Die Entgelte für die Infrastruktur werden nach dem „Anlagen - Preis - System" der DB Netz AG erhoben. Für unter den Gleisen liegende Grundstücke wird eine ortsübliche Miete berechnet.

Zu 8 und 9: Nein.