Hartz

Änderungsantrag (zu Drs. 15/1330) Fraktion der SPD Hannover, den 13.12.

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005 - HG 2005 -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1330

Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1515 bis 15/1529

Der Landtag wolle den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen zu den Einzelplänen beschließen.

Begründung:

Der Änderungsantrag zum Haushalt 2005 wird folgende wesentliche Umschichtungen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung vornehmen:

Die Kürzungen im Hochschuloptimierungsprogramm werden zurückgenommen (5 Mio. Euro).

Zum Teil zurückgenommen werden die Kürzungen bei der freien Kulturarbeit (Förderung freier Theater, Soziokultur und Literatur) (0,500 Mio. Euro). Die bereits 2004 abgeschaffte Hausaufgabenhilfe für 11 000 lernschwache Kinder wird wieder eingeführt (1 Mio. Euro). Die Kürzung der Sprachförderung in Kindergärten wird wieder rückgängig gemacht (1,2 Mio. Euro).

Die von der Landesregierung gestrichenen Mittel für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in Höhe von 2,710 Mio. Euro werden wieder eingestellt.

Mehr Arbeitsplätze durch Stärkung des Investitionshaushalts Erhöhung der Städtebauförderung (Soziale Stadt) um 18 Mio. Euro durch Weiterführung dieser Aufgabe durch die Landestreuhandstelle. Die Zinslasten in Höhe von 0,91 Mio. Euro trägt das Land. Gleichzeitig wird das Investitionsvolumen durch die Einstellung von 9,540 Mio. Euro für Maßnahmen der Bauunterhaltung weiter gestärkt.

Die letztmalige Bewilligung der EU-Wettbewerbsbeihilfe in Höhe von 4 Mio. Euro für den Schiffbau in Niedersachsen wird bereitgestellt. Für die Folgejahre wird eine Verpflichtungsermächtigung von 12 Mio. Euro ausgebracht. Mehr als 1 000 Arbeitsplätze im Schiffbau der niedersächsischen Werften hängen davon ab.

Die SPD-Landtagsfraktion will durch einen Haushaltsvermerk sicherstellen, dass die sich ergebenden finanziellen Entlastungen aus den Arbeitsmarktreformen („Hartz IV") vollständig an die niedersächsischen Kommunen weitergeleitet werden.

Soziale Sicherheit in Niedersachsen erhalten Rücknahme der Kürzungen beim Landesblindengeld in Höhe von 17,5 Mio. Euro. Wiederherstellung der Ansätze für die Ehrenamtlichenarbeit in den Umweltverbänden Höhe von 0,200 Mio. Euro.

Die teilweise Rücknahme der Kürzungen beim Landesportbund in Höhe 0,268 Mio. Euro. Die meist von Ehrenamtlichkeit getragenen Jugendfreizeit- und Erholungsmaßnahmen - gerade für benachteiligte Jugendliche - müssen erhalten bleiben. Deshalb sollen die Mittel für Jugendfreizeit- und Erholungsmaßnahmen und die Erstattungsmittel für Ehrenamtliche auf den Stand des Jahres 2004 gebracht werden. Mehrkosten: 0,240 Mio. Euro. Die geplanten Kürzungen für Wohlfahrtsverbände werden zurückgenommen (2,23 Mio. Euro). Erhöhung der Mittel für die politische Bildung 0,368 Mio. Euro und Erhalt der Landeszentrale für politische Bildung (1,6 Mio. Euro). Durch Mittelumschichtung im EP 02 in Höhe von 0,765 Mio. Euro werden 0,351 Mio. Euro der allgemeinen Deckung zugeführt, 0,088 Mio. Euro werden für die Entwicklungszusammenarbeit und 0,326 Mio. Euro für die Teilrücknahme der Kürzungen bei der nordmedia verwendet.

Übernahme aller Steuer- und Finanzanwärter/innen auf einen festen Arbeitsplatz, um damit die Effektivität vor allem im Bereich der Steuerprüfung nicht zu gefährden (2,5 Mio. Euro).

Die von der Landesregierung gestrichenen Mittel für die Integration in Höhe von 1 Mio. Euro werden wieder eingebracht. Gleichzeitig werden die Mittel aus der KENO-Lotterie in Höhe 7 Mio. Euro für die Finanzierung von Maßnahmen der Früh- und Sprachintegration für ausländische Kinder genutzt. Rücknahme von Kürzungen für Maßnahmen zur Betreuung und Qualifizierung von Straffälligen in Höhe von 0,400 Mio. Euro, für den Täter-Opfer-Ausgleich (0,79 Mio. Euro) und für das Präventivprojekt Polizeisozialarbeit (0,021 Mio. Euro). Gleichzeitig erfolgt auch eine Stärkung der Personalstruktur im Justizbereich in Höhe von 0,265 Mio. Euro.

Statt einer rücksichtslosen Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beschäftigten und Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen setzt die SPD-Landtagsfraktion für die unteren Einkommensgruppen (bis A10) über 50 Mio. Euro ein.

Die für diese Umschichtungen notwendigen Mittel werden durch eine Vielzahl von Einsparungen erzielt. Es wird ein einjähriges Moratorium bei der Anschaffung der EDV-Ausstattung vorgenommen und auch die EDV-Schulungen sollen für ein Jahr ausgesetzt werden.

Aufgrund des Anstiegs der Öl- und Gaspreise auf dem Weltmarkt wird der Förderzins um 100 Mio. Euro erhöht, von denen 15 Mio. Euro in Niedersachsen verbleiben.

Zur Haushaltskonsolidierung wird ein einjähriger Beförderungsstopp verhängt. Die Beihilfeaufwendungen werden um 40 Mio. Euro abgesenkt, ohne dass dies zu sozialpolitisch nicht hinnehmbaren Folgen für die Beschäftigten führen würde. Die Ansätze für die Beihilfeaufwendungen sind um 20 Mio. Euro zu hoch. Weitere 20 Mio. Euro können dadurch erwirtschaftet werden, dass die Rechnungen durch die Ärzte intensiv auf die Berechtigung zur Abrechnung des 2,3-fachen Satzes hin überprüft werden. Das Land wird die rechtswidrige Abrechnungspraxis vieler Ärzte damit beenden.