Sozialdemokrat Mönkemeyer wurde mit der Auflösung der Bezirksregierung Hannover zum

Den Zuschlag bekam jedoch Helmut Heyne. Eine Besetzung der Stelle durch den qualifizierten Bewerber Karl-Heinz Mönkemeyer hätte den Landeshaushalt weitaus weniger belastet.

Sozialdemokrat Mönkemeyer wurde mit der Auflösung der Bezirksregierung Hannover zum 31. Dezember 2004 in den einstweiligen Ruhestand versetzt und hätte nach eigenem Bekunden gern weiter für das Land Niedersachsen gearbeitet.

Wenn das FDP-Mitglied Helmut Heyne nun Leiter der Industrieabteilung wird, ist die Stellenbesetzung mit hohen Kosten für das Land verbunden. Soweit bekannt, war die Stadt Cuxhaven nur bereit, das bestehende Dienstverhältnis des Wahlbeamten Heyne aufzulösen, wenn im Gegenzug der neue Arbeitgeber einen kapitalisierten Kostenausgleich für die bisher aufgelaufenen Pensionsanwartschaften übernimmt. Der Betrag von mehr als 1 Million Euro soll vom Land Niedersachsen der Stadt Cuxhaven bzw. der entsprechenden Versorgungskasse zugesagt worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten welche Zahlungszusagen des Landes an die Stadt Cuxhaven bzw. an die bisher zuständige Versorgungskasse im Zuge der Besetzung der Abteilungsleitung im Wirtschaftsministerium mit Herrn Heyne?

2. Auf welche Summe würden sich die Aufwendungen des Landes für den in den einstweiligen Ruhestand versetzten Herrn Mönkemeyer belaufen, wenn er dort bis zur Erreichung der normalen Pensionsgrenze verbleibt?

3. Wie viele und welche Ausnahmen vom Einstellungsstopp, ggf. mit welcher Parteizugehörigkeit, hat die Landesregierung vor dem Hintergrund der desolaten Haushaltslage in dieser Legislaturperiode bei Einstellungen in allen Ministerien bis heute gemacht?

17. Abgeordneter Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Wird der Hafen Bensersiel zur Ruine? „Frühzeitig gestalten statt später reagieren" gibt Wirtschaftsminister Hirche als Motiv der zum 1. Januar 2005 vollzogenen Privatisierung der niedersächsischen Hafen- und Schifffahrtsverwaltung aus. Das Land Niedersachsen sehe darin ein Modell, die Herausforderungen der Zukunft in flexibler und ergebnisoffener Weise besser bestehen zu können. Die Leiter der Niederlassungen der Niedersachsen Ports GmbH hätten weitgehende Eigen- und Ergebnisverwaltung, heißt es in einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 3. Januar 2005.

Für den Hafen Bensersiel scheint der Leiter der Niederlassung Norden diese Eigen- und Ergebnisverantwortung jedoch nicht zu haben: Er könne der Entscheidung der Gesellschafterversammlung nicht vorgreifen, erklärte Hans-Joachim Hübner zur dringend erforderlichen Sanierung des Hafens Bensersiel. Im Bereich der Westkaje des Hafens mussten bereits große Mengen Füllsand eingespült und die Pflasterung im Oberflächenbereich aufgenommen werden, um damit den Folgen der großflächigen Durchrostung der Spundwand zu begegnen. Auch an der Ostkaje sind die Rostschäden inzwischen so stark, dass ein großes, ca. 1,50 m tiefes Loch im Parkplatz oberhalb der Hafenmauer (entstanden, weil der Parkplatz wegen der durchgerosteten Spundwand unterspült wurde) durch Flatterband provisorisch abgesperrt werden musste, berichtete der Anzeiger für das Harlinger Land am 9. Februar 2005.

Die dringend erforderliche Sanierung der Westkaje sei in Planung und solle für 2006 in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden, wird Hans-Joachim Hübner im genannten Pressebericht zitiert. Von der Sanierung der Ostkaje ist offenbar noch nicht die Rede.

Von frühzeitiger Gestaltung kann angesichts durchgerosteter Spundwände und mit Flatterband abgesperrter Parkplätze wohl keine Rede sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum soll mit der Beseitigung der erheblichen Schäden, die die Funktionsfähigkeit des Hafens eklatant herabsetzen, erst 2006 begonnen werden, und wie umfassend ist diese geplant?

2. Wer ist für die Beseitigung der Schäden an der Ostkaje zuständig, und wann ist die Sanierung geplant?

3. Bis zu welcher Höhe kann die Leitung der jeweiligen Niederlassungen der Niedersachsen Ports GmbH, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Geschäftsführung, Ausgaben eigenverantwortlich tätigen?

18. Abgeordnete Dr. Gabriele Heinen-Kljajic?, Enno Hagenah (GRÜNE) Neuordnung der Kulturförderung in der Region Hannover

Die Landesregierung hat im Rahmen der Abschaffung der Bezirksregierungen beschlossen, die Landschaften und Landschaftsverbände stärker als bisher in die regionale Kulturförderung einzubinden. Dies geht einher mit einer teilweisen Aufgabenübertragung und der Aufstockung der dazu zur Verfügung gestellten Mittel. Neben einem Sockelbetrag von 43 000 Euro, der für Personalund Sachausgaben der jeweiligen Geschäftsstellen vorgesehen ist, basiert der vom Land zur Verfügung gestellte regionale Förderbetrag auf einem Verteilungsschlüssel, der je zur Hälfte die Einwohnerzahl und die Fläche berücksichtigt.

Derzeit werden die Zielvereinbarungen zwischen dem Land, den Landschaften und Landschaftsverbänden sowie der Region Hannover ausgehandelt, teilweise sind sie bereits unterzeichnet worden. Noch nicht abschließend geregelt ist die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und der Region Hannover.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie begründet sie die Tatsache, dass die derzeitigen Planungen für die Region Hannover nicht die Zuweisung des so genannten Sockelbetrages in Höhe von 43 000 Euro vorsehen?

2. Wie begründet sie den Umstand, dass die bisherigen Berechnungen für die Region Hannover einen Förderbetrag von lediglich 95 000 Euro vorsehen, obgleich ihr nach den Kriterien Einwohner und Fläche 9 % der Gesamtmittel, also mindestens 107 000 Euro, zustünden?

3. Welche alternative Organisation wäre aus Sicht der Landesregierung für die regionale Kulturförderung in der Region Hannover geeignet, sollte sich die Region Hannover unter den gegebenen Bedingungen entscheiden, diese Aufgabe nicht zu übernehmen?

19. Abgeordnete Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Psychosoziale Betreuung von substituierten Opiatabhängigen

In den NUB-Richtlinien zur Substitution ist formal festgelegt, dass die psychosoziale Betreuung von Drogenabhängigen durch Beratungsstellen zu erfolgen hat. Einige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben die psychosoziale Begleitung durch Anstellung einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters vollzogen, weil andauernde Engpässe einzelner Drogenberatungsstellen bei der psychosozialen Betreuung dazu führten, dass Abhängige nicht substituiert werden konnten und können. Mit Hinweis auf drohende Kürzungen des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit, Soziales und Gesundheit gibt nun die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen den betreffenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vor, die psychosoziale Betreuung ab dem 1. April 2005 nur noch durch Drogenberatungsstellen vornehmen zu lassen. Sie tritt im Übrigen zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dafür ein, dass die psychosoziale Begleitung weiterhin nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen eingestuft wird, und fürchtet, dass bei Beibehaltung der psychosozialen Begleitung durch in Praxen angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EBM abgesenkt werden könnte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte führen die psychosoziale Betreuung bei wie vielen Substituierten mittels bei ihnen angestellten Fachpersonals selbst durch?

2. Wie wird die psychosoziale Betreuung der Abhängigen nach Beendigung einer solchen Praxisbetreuung ab dem 1. April d. J. gesichert, wenn die örtlichen Drogenberatungsstellen keine freien Kapazitäten und auch kein zusätzliches Personal mehr dafür haben?

3. Ist die Landesregierung bereit, die Zuwendungen an Drogenberatungsstellen, in deren Umkreis bisher Fachpersonal bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die psychosoziale Begleitung durchführten, zu erhöhen?

20. Abgeordneter Heiner Bartling (SPD) Polizeipräsenz in der Spielbankaufsicht?

In den Schaumburger Nachrichten vom 14. Februar 2005 wird von einem Besuch des amtierenden Finanzministers bei einer Veranstaltung der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in Bückeburg berichtet. Der CDU-Finanzminister wird mit der Bemerkung zitiert: „So habe ich in meinem Ministerium jetzt einen Ex-Kripokommissar, der die Spielbankaufsicht macht."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird der niedersächsische Finanzminister in dem Artikel über seinen Besuch in Bückeburg richtig wiedergegeben?

2. Wenn ja, in welcher Dienststelle war der Polizeibeamte, der jetzt in der Spielbankaufsicht tätig ist, vorher eingesetzt?

3. Wie lässt sich der Einsatz des Kriminalkommissars in der Spielbankaufsicht mit dem erklärten Ziel der Landesregierung vereinbaren, die Präsenz der Polizei für den Bürger sichtbar zu verbessern?

21. Abgeordneter Dieter Möhrmann (SPD) Bürokratische Hürden im Baurecht ­ notwendige Nachfrage aufgrund unvollständiger Beantwortung durch die Landesregierung

Auf meine Mündliche Anfrage (Frage 16., Januar-Plenum 2005) zu obiger Thematik ist die Landesregierung zu allen konkreten Fragen eine konkrete Beantwortung schuldig geblieben. Gefragt hatte ich nach konkreten neuen Freiheiten von überbordender Bürokratie im Bereich des Bau-, Hygiene- und Umweltrechts. In der Antwort wird nur auf Bestandteile der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes hingewiesen, ohne konkrete Details zu benennen. Auch der Hinweis auf die Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht konkretisiert. In der zweiten Frage hatte ich mich ebenfalls nach konkreten Beispielen für kommunalrechtliche Entbürokratisierungsschritte erkundigt. In der Antwort der Landesregierung ist lediglich davon die Rede, dass die bürokratischen Hemmnisse in allen Rechtsgebieten existieren. Auf meine konkrete Frage nach der Anzahl von Beschwerden über baurechtliche Verfahren seit 2003 über den Landkreis Soltau-Fallingbostel und nach den konkreten Antworten des Ministers auf Fragen des Landrates Söder auf Vorwürfe bürokratischer Hemmnisse bei Baugenehmigungen durch den Minister selbst wird mir schließlich mit dem Hinweis auf ein Schreiben des Ministers an den Landrat - das dort bis heute nicht eingegangen ist - geantwortet, ohne jedoch die Antworten zu benennen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist sie tatsächlich der Auffassung, mit der Antwort des MW vom 24. Januar 2005 auf meine Kleine Anfrage vom 17. Januar 2005 ihrer aus Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung folgenden Verpflichtung zur vollständigen Beantwortung nachgekommen zu sein, und wie begründet sie diese Auffassung?

2. Wie ist es zu erklären, dass das Antwortschreiben bis heute den Landkreis auf dem Dienstweg nicht erreicht hat, und ist für die Zukunft geplant, öffentliche Vorwürfe gegenüber kommunalen Gebietskörperschaften erst nach eingehender eigener Recherche zu erheben?