Steuer

Ausweitung und Optimierung des Controllings

Neben der wichtigen Aufgabe, die vorstehend beschriebene Mittelbudgetierung mithilfe der Kostenstellenrechnung zu kontrollieren, sollten die Theater ihre Kostenrechnung und das Controlling aber auch dazu nutzen, ihre Produktionsprozesse zu steuern und ggf. zu optimieren. Nur durch eine differenzierte Auswertung der Kostenträger (Inszenierungen, Gastspiele, Sonderveranstaltungen usw.) lässt sich beurteilen, wie teuer die einzelnen Produkte sind und ob die Kostenrahmen eingehalten wurden.

Die jeweiligen Kostenrechnungssysteme der drei Staatstheater sehen zwar vor, dass Einnahmen und Ausgaben nicht nur einer Kostenstelle, sondern zugleich auch einem Kostenträger zugeordnet werden. Die Staatstheater nutzten die vorhandenen Daten jedoch nicht, um die Kostenträger systematisch auszuwerten und betriebsrelevante Entscheidungen darauf aufzubauen.

Ein Controlling sollte sich nicht darauf beschränken, die Einhaltung der Mittelansätze zu gewährleisten. Die Komplexität der Arbeitsprozesse in den Theatern lässt Optimierungen nur zu, wenn zu diesem Zweck auch von den Kostenträgern bzw. Produkten eines Theaterbetriebs ausgegangen wird. Die drei Staatstheater werten bisher die Daten der Kostenträger im Sinne eines Soll-Ist-Vergleichs nur wenig zu solchen Zwecken aus. Das Land sollte daher auf eine laufende und nachgehende Betrachtung der Inszenierungen, Gastspiele und Sonderveranstaltungen als Kostenträger Wert legen.

Vergleichskennzahlen für Steuerung durch das Land erforderlich

Auch wenn die Kostenrechnung vor allem ein Instrument der internen Betriebsführung ist, kann sie auch eine Basis für Betriebsvergleiche darstellen.

Das Land erließ für die Staatstheater Braunschweig und Hannover Geschäftordnungen und Betriebsanweisungen, die jedoch keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Kostenrechnung enthielten. Die beiden Staatstheater haben die Kostenrechnung daher nach eigenen Vorstellungen entwickelt und ihren Umfang selbst festgelegt. Das Oldenburgische Staatstheater hat ohne Anstoß des Landes eine Kostenrechnung in Teilbereichen eingeführt, der weitere Ausbau soll zusammen mit der Umwandlung in einen Landesbetrieb vorgenommen werden.

Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Kostenrechnung an den Staatstheatern möglichst in einheitlicher Struktur und in gleichem Mindestumfang durchgeführt wird, um dem Land Kennzahlenvergleiche für seine Steuerungsaufgaben zu ermöglichen.

Die Entscheidung über Rahmenvorgaben zur Kostenrechnung sollte rechtzeitig bis zur Änderung der Organisationsform beim Oldenburgischen Staatstheater erfolgen.

Steuerung der Staatstheater durch Zielvereinbarungen

Das Land ist im Kulturbereich dazu übergegangen, Zielvereinbarungen mit den Einrichtungen bzw. Trägern zu schließen. Für die Staatstheater gibt es solche Kontrakte bisher nicht. Konkrete Ziele wurden auch nicht auf andere Weise festgelegt, vielmehr steuert das Land noch inputorientiert über die Zuweisung von Haushaltsmitteln. Nur für das Staatstheater Braunschweig wurde nach Vorgabe der LHO153 ein Leistungsplan aufgestellt, der einige Zielkennzahlen enthält, z. B. die Zahl der Vorstellungen und den Auslastungsgrad.

Das Land sollte auch mit den Staatstheatern Zielvereinbarungen im Sinne einer outputorientierten Steuerung schließen und ihnen damit einen Rahmen vorgeben, ohne damit die künstlerische Freiheit der Intendanten einzuschränken. Neben den Leistungen der Staatstheater sollte in solchen Verträgen nach Möglichkeit auch die Finanzierung durch das Land über einen mehrjährigen Zeitraum in Aussicht genommen werden. Dies würde den Staatstheatern, die insbesondere im Musiktheater zwei bis drei Jahre im Voraus planen müssen, ihre finanzielle Planung wesentlich erleichtern. In Braunschweig und Oldenburg sollten solche Festlegungen auch mit den beiden Kommunen abgestimmt werden, die sich anteilig an den Betriebskosten des jeweiligen Staatstheaters beteiligen. Darüber hinaus könnte bei den Zielvereinbarungen auch erwogen werden, die Zuweisung eines Teils der Haushaltsmittel an leistungsbezogene Kriterien zu knüpfen.

Theaterlandschaft in Niedersachsen stärken und Kooperationen fördern

Die drei Staatstheater arbeiten derzeit auf künstlerischer Ebene vor allem mit aus ihrer Sicht gleichwertigen Bühnen anderer Bundesländer zusammen, zum Teil sogar Nr. 1.3.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 26 LHO. auch im internationalen Rahmen. Abstecher und Gastkonzerte führen die Staatstheater zwar auch innerhalb Niedersachsens durch, Kooperationen untereinander kommen hingegen kaum zustande.

Der LRH begrüßt die z. B. im Zusammenhang mit dem Festival „Theaterformen" zum Ausdruck gebrachte Intention des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, durch eine engere Zusammenarbeit der beiden Staatstheater Hannover und Braunschweig die Attraktivität sowohl des Festivals als auch der beiden Bühnen zu fördern. Unter Wahrnehmung der künstlerischen Eigenständigkeit der Staatstheater sollte das Land jedoch verstärkt darauf hinwirken, dass die Staatstheater sich als Teile einer niedersächsischen Theaterlandschaft verstehen und dies auch durch künstlerische Kooperationen und Abstimmung untereinander zum Ausdruck bringen.

Das Land sollte zu diesem Zweck seine Ziele einer insgesamt sich ergänzenden und ausgewogenen Theaterlandschaft formulieren und diese bei der Berufung des künstlerischen Leitungspersonals und beim Abschluss der anzustrebenden Zielvereinbarungen geltend machen.

48. Wirkungsorientiertes Polizeimanagement Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport Kapitel 03 20 - Landespolizei

Die Landespolizei sollte sich auf die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung auf Vollkostenbasis mit einem funktionalen Produkt- und Leistungskatalog konzentrieren. Kosten-/Leistungsdaten bezogene strategische Steuerungsinstrumente bzw. Qualitätsmanagementverfahren wie die Balanced Scorecard sollten zurückgestellt werden.

In der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2004 nahmen zwölf Dienststellen der niedersächsischen Polizei mit ca. 4.500 Bediensteten an dem Projekt „Wirkungsorientiertes Polizeimanagement (WPM)" teil. Ziel des Projekts WPM war es, die Pilotdienststellen mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und darüber hinaus drei von ihnen zusätzlich mithilfe der Balanced Scorecard (BSC) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen und zu steuern.

Mit dem Projekt WPM sollten dem Projektauftrag zufolge insbesondere die nachstehenden Fragen beantwortet werden: