Fortschreibung der Finanzplanung

Fortschreibung der Finanzplanung bis 2005 - Sachstand und weiteres Verfahren -Der Senat überreicht der Bürgerschaft (Landtag) den aktuellen Sachstand und eine Übersicht über das weitere Verfahren zur Fortschreibung der Finanzplanung bis 2005 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Fortschreibung der Finanzplanung bis 2005

- Sachstand und weiteres Verfahren -Mit der von Koalitionsparteien, Senat und Bürgerschaft formulierten Zielsetzung, spätestens im Jahre 2005 für die bremischen Haushalte Verfassungskomformität -nach § 18 der Landeshaushaltsordnung (entsprechend Artikel 115 GG) - herzustellen, fällt der Finanzplanung die besondere Aufgabe zu, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Einhaltung dieser gesteckten Sanierungsziele darzustellen.

Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen sowie als Grundlage der Eckwertbeschlüsse 2000/2001 des Senats vom 5. Oktober 1999 wurde der dabei einzuschlagende Sanierungspfad bereits in Form eines - an den jeweils aktuellen Erkenntnissen und Entscheidungen orientierten - Finanzrahmens dokumentiert. Bis Ende April 2000 sind diese Berechnungen in eine offizielle Finanzplanung zu überführen, die dem Senat zur Beschlussfassung und der Bürgerschaft (Landtag) vor Aufnahme der parlamentarischen Beratungen des Doppelhaushaltes 2000/2001 zur Kenntnisnahme vorzulegen ist. Im Zuge der Erstellung dieser Finanzplanung 1999/ 2005 ist es erforderlich

- den zugrunde liegenden Finanzrahmen aktuellen Entwicklungen und Vorgaben anzupassen,

- in noch festzulegender Disaggregation aufgabenorientierte, möglichst mit Leistungskennzahlen verknüpfte Differenzierungen der konsumtiven Planwerte vorzunehmen,

- das Grundinvestitionsprogramm in Abstimmung mit den Ressorts im Rahmen des beschlossenen Mittelvolumens maßnahmengerecht zu erstellen,

- den Zeit-Maßnahmen-Plan für die Restlaufzeit des Investitionssonderprogramms zu aktualisieren sowie

- erste Festlegungen zur Abwicklung und inhaltlichen Strukturierung des für den Zeitraum 2005/2010 beschlossenen ISP-Nachfolgeprogramms vorzunehmen.

Im Folgenden sind für die Einzel-Elemente der Finanzplanung 1999/2005 der derzeitige Bearbeitungsstand sowie das geplante weitere Verfahren dargestellt.

a) Finanzrahmen

Die bisher letzte Fassung des Finanzrahmens 1999/2005 wurde im Vorfeld der Eckwert-Beschlüsse des Senats vom 5. Oktober 1999 vorgelegt und bildete deren Rahmensetzung. Gegenüber dem letzten Berechnungsstand des Vorjahres haben sich zwischenzeitlich verschiedene Veränderungen ergeben, die für die Darstellung der Einnahme- und Ausgabeentwicklungen im Finanzplanzeitraum zu berücksichtigen sind:

- Im November 1999 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen eine neue Kurzfrist-Prognose zur Entwicklung der steuerabhängigen Einnahmen vorgelegt.

Aus der Regionalisierung dieser Schätzwerte und ihrer Fortschreibung für den Mittelfrist-Zeitraum bis 2005 ergeben sich für die bremischen Haushalte leichte Veränderungen gegenüber den bisher in den Finanzrahmen eingegangenen Erwartungen, die auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 1999 basierten. Vor allem aufgrund optimistischerer Konjunktur-Erwartungen sind demnach im Finanzplan-Zeitraum steuerliche Mehreinnahmen des Stadtstaates zwischen 20 Mio. DM (2000) und rund 33 Mio. DM (2005) zu berücksichtigen.

- Die aus der November-Steuerschätzung ableitbaren Einnahmeverbesserungen werden in ihren Auswirkungen für die bremischen Haushalte allerdings überkompensiert durch absehbare Steuer-Mindereinnahmen in Folge des 1999 geschnürten Sparpaketes der Bundesregierung. Die im Dezember des Vorjahres im Vermittlungsausschuss gebilligten Gesetzesänderungen mit steuerlichen Effekten (Eigenheimzulage, Familienförderungsgesetz, Steuerbereinigungsgesetz 1999) führen nach ersten Berechnungen für Bremen im Finanzplanzeitraum zu Verlusten zwischen 35 und knapp 52 Mio. DM.

- Aus einzelnen eckwert-korrigierenden Beschlüssen des Senats vom 5. Oktober 1999 sowie aus haushaltstechnischen Maßnahmen zur Abbildung der erneuerten Ressortzuschnitte resultieren geringfügige Niveau- und Strukturveränderungen der Haushalte, die in die Aktualisierung des Finanzrahmens einzubeziehen sind.

- In Folge verschiedener Ausgliederungen (Kulturbetriebe/Stiftungen, Performa, BAW etc.) und Verlagerungen (insbesondere Innenreinigung) sind von den bisher als Personalausgaben ausgewiesenen Beträgen rund 44 Mio. DM p. a. mit Beginn des Haushaltsjahres 2000 als Zuschüsse den sonstigen konsumtiven Ausgaben zuzurechnen.

- In Umsetzung eines Senatsbeschlusses vom 14. September 1999, sind für den Zeitraum 2002/2005 Zahlungen an die BEB in Höhe von 68,4 Mio. DM zur Deckung der Tilgungsleistungen (Darlehensüberhang aus der Veräußerung der BEB in Höhe von 89,4 Mio. DM) sowie zur Deckung des Fehlbetrages bei den Zinsbelastungen im Jahre 2001 bei der Fortschreibung der Finanzplanung zu berücksichtigen.

- Zur Finanzierung der Stadtreparaturfonds-Aufstockung 2001 (50 Mio. DM) wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungs-Verfahrens eine - über entsprechende Aufstockungen in den Folgejahren (17 Mio. DM [2002 und 2003], 16 Mio. DM [2004]) auszugleichende - Reduzierung der investiven Ansätze vorgeschlagen.

Vorbehaltlich abweichender Beschlüsse ist dieser Zwischenfinanzierungs-Betrag im vorliegenden Zahlenwerk zunächst systematisch der WAP-Aufstockung des Investitionssonderprogramms zugeordnet. In Abhängigkeit vom weiteren Haushaltsverlauf ist zu prüfen, ob der Ausgleich der ISP/WAP-Reduzierung des Jahres 2001 (50 Mio. DM) nicht bereits bis zum Ablauf der Legislaturperiode, d. h. in den Jahren 2002 und 2003, erfolgen kann.

- Aufgrund leicht veränderter Zins-Konditionen und unter Berücksichtigung des (voraussichtlichen) Jahresergebnisses 1999 (vgl. separate Vorlage) sowie der in den übrigen Einnahme- und Ausgabepositionen für den Finanzplanzeitraum vorzunehmenden Korrekturen wurde eine Neuberechnung der einzuplanenden Zinsausgaben durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der vorstehend beschriebenen Veränderungen ergeben sich nach derzeitigem Berechnungsstand die auf den folgenden Seiten für das Land und die Stadtgemeinde Bremen sowie für den Stadtstaat dargestellten Finanzrahmen. Nicht einbezogen sind dabei

- von den Bereichen im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens (vgl. separate Vorlage) bzw. der Anmeldung zum Grundinvestitionsprogramm (vgl. b]) eingeforderte und/oder angekündigte Eckwert-Überschreitungen,

- die nicht-steuerlichen Effekte des am 15. Dezember 1999 im Vermittlungsausschuss endabgestimmten Sparpaketes der Bundesregierung (Änderungen des Wohngeldgesetzes und des Sozialgesetzbuches), die die bremischen Haushalte nach ersten Berechnungen zunächst nicht gravierend, jedoch mit zunehmender Tendenz betreffen und - bei entsprechender Disaggregation - ggf. im Rahmen der Finanzplanfortschreibung aufzulösen sind, sowie

- die erst im Vollzug vorzunehmende Aufteilung der HGP-Aufstockungsmittel und des Investitionssonderprogramms in konsumtive und investive Ausgabenanteile.

Aufsetzend auf den aktuellen Rahmendaten der Haushaltsaufstellung 2000/2001 ergibt sich demnach für 2001 ein konsumtives Finanzierungsdefizit der bremischen Haushalte (Stadtstaat) von 739 Mio. DM (Land und Stadtgemeinde Bremen: 660 Mio. DM). Entsprechend der Zielsetzung eines verfassungskonformen Haushaltes im Jahre 2005 bildet dieser Betrag nach aktuellem Berechnungsstand die konsumtive Finanzierungslücke, die im Zeitraum 2002/2005 zu schließen ist.