Sozialhilfe

Ambulante Hilfen Grundlage der Vergütungen für die ambulante flächendeckende Hilfe und die ambulante nachgehende Hilfe sind pauschal ermittelte Arbeitsplatzkosten eines Sozialarbeiters der Vergütungsgruppe IV b BAT einschließlich der Sach- und Gemeinkosten, die in Verbindung mit einer zugrunde gelegten Stellenausstattung als Jahresbetrag für jede Einrichtung vereinbart werden.

Für die pauschalierten Arbeitsplatzkosten des Sozialarbeiters sind Werte der Stadt Köln aus einem Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung aus 2003 in Höhe von 77.640 je Arbeitsplatz zugrunde gelegt worden.

Vergleichbare Werte in Niedersachsen (anerkannte Durchschnittssätze des Finanzministeriums) führen nur zu einem Betrag von 65.314.

Die Verwendung von Werten der Kölner Stadtverwaltung ist sachlich nicht nachvollziehbar, weil sie eine Sonderzuwendung von rund 84 v. H. eines Monatsgehalts, Urlaubsgeld, die hohen Kölner Mietpreise, überproportionale Ausgaben für EDVTechnik sowie übermäßig hohe Gemeinkosten berücksichtigen. Diese Werte sind als Bemessungsgrundlage für die Kosten von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit ambulanten Angeboten bei der Hilfe nach §§ 67, 68 SGB XII in Niedersachsen ungeeignet.

Schon durch die - naheliegende - Verwendung der Werte des Finanzministeriums hätten die Ausgaben des Landes bei der flächendeckenden ambulanten Hilfe und bei der ambulanten nachgehenden Hilfe deutlich reduziert werden können; um 12.326 pro Stelle - landesweit bei zusammen 118 Stellen um mehr als 1,4 Millionen.

Neben der ungeeigneten Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Arbeitsplatzkosten sind auch die Parameter zur Berechnung der Stellenausstattung für die ambulanten Hilfen, insbesondere der Beratungsstellen der ambulanten flächenorientierten Hilfe problematisch.

Mit den Beratungsstellen der ambulanten flächenorientierten Hilfe sind durchschnittlich Hilfeleistungen von zwei bis dreieinhalb Stunden wöchentlich für jeden Leistungsberechtigten vereinbart. Umgerechnet auf die für diese Aufgabe zur Verfügung stehende Jahresarbeitszeit des Sozialarbeiters entspricht dies einem Stellenschlüs114 sel von 1 : 12,06 bis 1 : 6,89. Ausgangsbasis für die Stellenausstattung der einzelnen Beratungsstellen sind die Betreuungstage eines Vorjahreszeitraums, nach deren Anzahl - mit einer Vollzeitstelle beginnend - in Stufen weitere Stellenanteile von jeweils 0,5 Stellen hinzugerechnet werden. Der mit der so errechneten Stellenausstattung mögliche Umfang der Hilfeleistung ist im Vereinbarungszeitraum aber abhängig von der tatsächlichen Zahl der Betreuten in diesem Zeitraum.

Mit diesem System wird nur ein finanzieller Aufwand für eine Hilfeleistung im Umfang der Inanspruchnahme im vorherigen Zeitraum ermittelt, der notwendige Finanzierungsbetrag für den bedarfsgerechten Umfang der Hilfeleistungen im Vereinbarungszeitraum ergibt sich daraus nicht. Der LRH hält daher eine Umstellung der Vergütungen auf ein nachfrageorientiertes System auf der Basis eines einheitlichen Stellenschlüssels für notwendig. Die Vergütung sollte als Stunden- oder Wochenbetrag vereinbart werden und nur für den Zeitraum der Inanspruchnahme der Leistungen abgerechnet werden können.

Tagesaufenthalte Tagesaufenthalte sind ein niedrigschwelliges Angebot zu einer Grundversorgung (Körperpflege, Wäsche waschen, Mahlzeiten zubereiten und über weitergehende Hilfe informieren) sowohl für Nichtsesshafte in der Zuständigkeit des Landes wie auch für örtlich Obdachlose und die örtliche Armutsbevölkerung in der Zuständigkeit des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe.

Das Land und der örtliche Träger der Sozialhilfe vereinbaren mit dem Einrichtungsträger auf Grund einer Mustervereinbarung ein jährliches Budget. Das nach einem Finanzierungsanteil des Trägers verbleibende ungedeckte Budget zahlen das Land und der örtliche Träger zu gleichen Teilen.

Auch bei Tagesaufenthalten sind Bemessungsgrundlage der Vergütungsvereinbarungen pauschalierte Personal- und Sachkosten in jährlicher Höhe von 65.000, die sich wie folgt zusammensetzen: 50.000 für eine Fachkraft (Sozialarbeiter der Vergütungsgruppe IV b BAT), 10.000 für Einrichtung, Möblierung und sonstige Verwaltungsausgaben sowie 5.000 für Kosten der Hauswirtschaft und Reinigung. Neben der Pauschale sind die individuellen Miet- und Betriebskosten der Tagesaufenthalte zu erstatten.

Die pauschalen Erstattungen für Sachkosten in Höhe von jeweils 15.000 sind überhöht. Auf Grund der Pflicht des Landes zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln hält der LRH es für unabdingbar, künftig bei den pauschalierten Vergütungen sachgerechte Werte zugrunde zu legen, die Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten berücksichtigen.

Überdies wurde die nach der ursprünglichen Mustervereinbarung einheitliche Personalausstattung der Tagesaufenthalte mit jeweils einem Sozialarbeiter durch eine Ergänzungsvereinbarung mit einer auslastungsbezogenen Variante erhöht.

Maßgeblich ist hiernach die tägliche Besucherzahl in den Tagesaufenthalten, die als Kontakte bezeichnet werden. Abhängig von der durchschnittlichen Anzahl der täglichen Kontakte des 1. Halbjahres 2005 werden bei bis zu 25 Kontakten eine Fachkraft, bei mehr als 25 bis zu 35 Kontakten 1,5 und bei mehr als 35 Kontakten zwei Fachkräfte anerkannt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei 36 Kontakten zwei Fachkräfte notwendig sein sollen, wenn bei 25 Kontakten noch eine Fachkraft ausreicht. Diese Stufung ist unlogisch, unwirtschaftlich und führt zu weiteren erheblichen Mehrausgaben.

32. Rammelsberger Bergbaumuseum Goslar GmbH - wirtschaftliche Sanierung als erster Schritt zur Zukunftssicherung Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kapitel 06 65 - Titel 685 74

Das wegen drohender Insolvenz erforderlich gewordene und erfolgreiche Sanierungskonzept des Rammelsberger Bergbaumuseums beinhaltet noch keine ausreichende Entwicklungsperspektive des Museums. Zudem ist der Bestand des Museums mittelfristig gefährdet, wenn es ihm nicht gelingt, die Sanierung des Baudenkmals Rammelsberg und seine laufende Instandhaltung auf Dauer zu sichern.

Das Land darf die Zuwendungen an das Museum nur noch gewähren, wenn der Fortbestand des Museums gesichert ist.

Die Rammelsberger Bergbaumuseum Goslar GmbH (RBG)

Die RBG betreibt seit 1988 ein ober- und untertägiges Museum im ehemaligen Erzbergwerk Rammelsberg.