Ganztagsschulangebote in der Stadt Andernach sowie den Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz

Das Land Rheinland-Pfalz setzt weiterhin konsequent auf den Ausbau der Ganztagsschulen. Weitere Ganztagsschulen in Angebotsform werden folgen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viel Geld floss seit 2001 in den Ausbau von Ganztagsschulen in der Stadt Andernach sowie den Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz und welchen Anteil davon hat das Land Rheinland-Pfalz übernommen? Ich bitte um Aufstellung getrennt nach Schulen in tabellarischer Form.

2. Liegen der Landesregierung weitere Anträge zur Einrichtung von Ganztagsschulen in den o. g. Gebietskörperschaften vor? Wenn ja, für welche Schulen, in welcher finanziellen Größenordnung und mit welcher Entscheidungsabsicht seitens des Landes?

3. Wie vielen Kindern wurde über den Sozialfonds in Rheinland-Pfalz bzw. in den oben genannten Gebietskörperschaften erstmalig dauerhaft ein Mittagessen an Ganztagsschulen ermöglicht?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. August 2007 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Landesregierung hatte im Jahre 2001 ein Ausbauprogramm für das Ganztagsschulangebot beschlossen. Entstanden sind im Rahmen dieses Programms bis zum Schuljahr 2006/2007 insgesamt 360 Ganztagsschulen in der Angebotsform und damit 60 mehr als ursprünglich vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden großen Nachfrage wird die Landesregierung das Ausbauprogramm in der laufenden Legislaturperiode fortsetzen und ca. 200 zusätzliche Ganztagsschulen bis zum Jahre 2011 einrichten.

Von diesen 200 gehen zum Schuljahresbeginn 2007/2008 43 Standorte an den Start. Weitere Standorte folgen zum 1. August 2008.

Die Standorte wurden bzw. werden in einem geregelten Verfahren ausgewählt; Antragsfristende im Verfahren für Errichtungsgenehmigungen zum 1. August 2008 ist der 2. November 2007.

Schulen und Schulträger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz haben sich an allen Verfahrensrunden beteiligt; insgesamt 17 Anträge wurden gestellt, von denen bisher 15 berücksichtigt werden konnten. Zu diesen 15 gehören

a) die Grundschule St. Peter Andernach (Schulträger ist die Stadt Andernach),

b) die Grundschule Plaidt (Schulträger ist die Verbandsgemeinde Pellenz),

c) die Hauptschule Mendig (Schulträger ist die Verbandsgemeinde Mendig),

d) die Regionale Schule Plaidt (Schulträger ist die Verbandsgemeinde Pellenz),

e) die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Andernach (Schulträger ist der Landkreis).

Damit wurden alle bisher gestellten Anträge aus der Stadt Andernach und den Verbandsgemeinden Pellenz und Mendig berücksichtigt. Zum 1. August 2008 liegt aus dem Landkreis Mayen-Koblenz bisher der Wiederholungsantrag der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Bendorf vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Ganztagsschulen in Andernach sowie in den Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz wurden im Rahmen der Schulbauförderung nach derzeitigem Stand Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2 865 000 bewilligt. Im Einzelnen sind dies:

­ 195 000 für die Erweiterung des Schulgebäudes der Grundschule St. Peter Andernach,

­ 110 000 für den Umbau des Schulgebäudes der Hauptschule Mendig,

­ 510 000 für den Umbau des Schulgebäudes der Förderschule Andernach,

­ 1 700 000 für die Erweiterung und den Umbau des Schulgebäudes und der Sportanlage der Regionalen Schule Plaidt und

­ 350 000 für den Neubau einer Sporthalle der Grundschule Plaidt.

Die Zuwendungen für die erforderlichen Bauinvestitionen wurden nach den höchstmöglichen Fördersätzen gewährt. Dies sind bei Baumaßnahmen an Schulgebäuden 70 % und bei Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Zusätzlich zur Schulbauförderung können die Schulen auch die Förderung über Pauschalbeträge nutzen. Unter Berücksichtigung der Höhe der Pauschalen, die in einem geregelten Verfahren beantragt werden können, wurden bisher kleinere räumliche Anpassungen und Ausstattungsinvestitionen, z. B. Lehr- und Lernmaterialien, ein Computerlabor, Musikinstrumente, Werkzeuge für das Fach Arbeitslehre, Spiel- und Sportgeräte u. a. finanziert. Für jede Grundschule steht ein Förderbetrag von 50 000 zur Verfügung, für jede Förderschule 60 000 und für jede Schule der Sekundarstufe I 75 000.

Die Pauschalen für die Grundschule in Andernach, die Hauptschule in Mendig und die Förderschule in Andernach wurden bereits bewilligt, die Grundschule und die Regionale Schule in Plaidt haben die Pauschalen noch nicht beantragt.

Schulbauförderung und Pauschalförderung für die Grundschule St. Peter Andernach, für die Hauptschule Mendig und für die Förderschule Andernach wurden aus dem auslaufenden Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) finanziert. Mittel aus dem Landeshaushalt stehen bzw. standen zur Förderung der Schulen in Plaidt zur Verfügung.

Zu Frage 2: Wie in der Vorbemerkung dargelegt, sind bis zum heutigen Tag neue Anträge aus Andernach sowie aus den Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz weder bei der Schulbehörde noch beim Ministerium eingegangen.

Zu Frage 3: Unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen des gemeinsamen Rundschreibens des Ministeriums des Innern und für Sport sowie des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 20. Juli 2006 wurden den zuständigen Landkreisen, kreisfreien Städten und sonstigen Zuwendungsempfängern Pauschalen aus dem Sozialfonds zur anteiligen Finanzierung des Mittagessens für insgesamt 4 050 Ganztagsschülerinnen und -schüler im Land bewilligt. Auf die Schulträger der Ganztagsschulen in Andernach sowie in den Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz entfallen Pauschalen für 46 Schülerinnen und Schüler.

Bei der pauschalen Bewilligung wurde davon ausgegangen, dass zehn Prozent aller Ganztagsschülerinnen und -schüler zum Kreis der Begünstigten zählen und durchschnittlich an 150 Tagen im Schuljahr mittagessen. Um die Verwendung der Mittel nachzuweisen, teilen die Zuwendungsempfänger ­ entsprechend der Festlegung im o. a. Rundschreiben ­ im November 2007 die Anzahl der tatsächlich berechtigten Schülerinnen und Schüler sowie die Anzahl der Essensteilnahmen im Schuljahr 2006/2007 mit.