Das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten im Wechselschichtdienst beträgt derzeit 4134 Jahre

17. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten im Wechselschichtdienst insgesamt sowie aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt?

Das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten im Wechselschichtdienst beträgt derzeit 41,34 Jahre. Weitergehende Angaben zu den letzten fünf Jahren können nicht gemacht werden, weil statistisch verwertbare Daten den Polizeibehörden und -einrichtungen nicht mehr zugänglich sind und eine nachträgliche Erhebung im Hinblick auf die inzwischen eingetretenen Personalveränderungen (Ruhestand, Abordnungen, Versetzungen und Umsetzungen sowie unvorhersehbare Abgänge) kein zutreffendes Ergebnis widerspiegeln würde.

Das aktuelle Durchschnittsalter bei den einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten für das Jahr 2008 kann der Anlage 6 entnommen werden.

18. Wie hat sich die Zahl der dienstunfähigen sowie der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen)?

Die Anzahl der dienstunfähigen (a) sowie der eingeschränkt dienstfähigen (b) Beamtinnen und Beamten hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:

Die Verteilung der dienstunfähigen sowie der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten auf die Dienststellen und Organisationseinheiten kann der Anlage 7 entnommen werden.

19. Wie groß ist der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2007 insgesamt sowie aufgeteilt nach Altersstufen (z. B. in Zehnjahresschritten) absolut wie prozentual?

Wie hat sich der Krankenstand in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2007 betrug insgesamt 175 678 Fehltage. Das entspricht bei 250 Arbeitstagen einer Fehlzeitquote von 7,67 Prozent.

Eine Darstellung nach Altersstufen ist mangels entsprechender Erfassung durch die Polizeibehörden und -einrichtungen nicht möglich.

20. Welche Auswirkungen auf den Krankenstand bzw. auf die Zahl der dienstunfähigen und eingeschränkt dienstfähigen Beamten erwartet die Landesregierung durch die Anhebung der Altersgrenze in § 208 des Landesbeamtengesetzes?

Die Landesregierung wird in die fünf Jahre nach Inkrafttreten des § 208 Landesbeamtengesetz zugesagte Evaluation der Vorschrift auch die in der Fragestellung genannten Auswirkungen einbeziehen. Bis dahin fehlt es an einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage, um eine seriöse Erwartungshaltung äußern zu können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 Bezug genommen.

Überstunden, besondere Belastungen

21. Wie viele Überstunden sind im Jahr 2007 (inklusive der Vorträge aus den Vorjahren) insgesamt sowie aufgeteilt nach Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie aufgeteilt nach Polizeiwachen, Polizeiinspektionen, Polizeidirektionen, Verwaltung in den Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen und Kriminaldirektionen, der Bereitschaftspolizei an den jeweiligen Standorten, des Landeskriminalamtes, Landespolizeischule/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und des Wasserschutzpolizeiamtes und dessen jeweiligen Dienststellen, der Zentralstelle für Polizeitechnik, der Autobahnpolizei in den jeweiligen Dienststellen sowie der Polizei-Hubschrauberstaffel zu verzeichnen?

Nach Angaben der Polizeibehörden und -einrichtungen waren am 31. Dezember 2007 folgende Überstunden (inklusive der Vorträge aus Vorjahren) zu verzeichnen.

Die krankheitsbedingten Fehltage werden bei der Bereitschaftspolizei im Rahmen einer jährlichen Meldung erfasst. Die Daten für diese jährliche Meldung werden anonymisiert, so dass lediglich die Fehltage der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten herausgefiltert und in Bezug zu der durchschnittlichen Stärke gebracht werden können.

Da die Personaldaten mittels der Software PINS bei den Versetzungen ebenfalls weitergegeben und in dem System bei der Bereitschaftspolizei nach einiger Zeit gelöscht werden, ist eine Erhebung über die Entwicklung der letzten fünf Jahre dort nicht möglich.

22. Was plant die Landesregierung, um die angefallenen Überstunden abzubauen bzw. auszugleichen? Wie soll der Anfall von Überstunden in der Zukunft gesenkt werden?

Zunächst ist daran zu erinnern, dass im Jahr 1991 bereits rund 900 000 Stunden Mehrarbeit bei der rheinland-pfälzischen Polizei als „Altlast" von der Landesregierung zu übernehmen waren. Der in den zurückliegenden Jahrzehnten entstandene Berg von Mehrarbeitsstunden lässt sich nur langfristig und in Schritten abtragen. Rund 80 % der angefallenen Mehrarbeit eines Jahres können durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Die für den finanziellen Ausgleich der verbleibenden Mehrarbeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von bisher 1,2 Mio. hat die Landesregierung bereits in diesem Jahr um weitere 300 000 aufgestockt. Damit können landesweit über 90 000 Stunden Mehrarbeit ausgeglichen werden.

Abhängig vom Stand der Mehrarbeitsstunden strebt die Landesregierung auch in den kommenden Jahren die Zuweisung entsprechender Haushaltsmittel an.

Im Übrigen ist Mehrarbeit polizeiimmanent. Die polizeiliche Arbeit ist überwiegend fremdbestimmt, polizeiliches Einschreiten wird von Ereignissen geprägt, die in der Regel nicht planbar sind und oftmals ein mit Mehrarbeit verbundenes Tätigwerden außerhalb der regulären Dienstzeit erfordern. Auch durch eine Erhöhung der Zahl des eingesetzten Personals ließe sich Mehrarbeit im Polizeibereich aufgrund der durch konkrete Gefährdungs- und Einsatzlagen geprägten Aufgabenstellung kaum senken, geschweige denn ganz vermeiden.

Unabhängig hiervon ist eine seitens des Ministeriums des Innern und für Sport eingesetzte Arbeitsgruppe u. a. damit beauftragt, konkret die Entstehung von Mehrarbeit sowie deren Erfassung in den einzelnen Dienststellen zu überprüfen.

23. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Wechselwirkung von Überstunden zu Krankenstand und „Stimmung" innerhalb der Polizei?

Weder die Polizeibehörden und -einrichtungen noch das Ministerium des Innern und für Sport führen Statistiken, die durch Kenntnis der jeweiligen Art der Erkrankung konkrete Rückschlüsse auf eine Wechselwirkung von Überstunden und Krankenstand zulassen würden.

Die Landesregierung verkennt aber nicht, dass die im ständigen Wandel begriffenen Herausforderungen die Polizeikräfte physisch und psychisch zunehmend bei ihrer täglichen, auch mit Überstunden verbundenen Arbeit belasten und die „Stimmung" beeinflussen. Polizeidienst war aber schon immer eine Tätigkeit, die besonderen gesundheitlichen Risiken und Belastungen ausgesetzt ist.

Nicht ohne Grund müssen Bewerberinnen und Bewerber eine besondere Fitness und Gesundheit nachweisen, um für polizeidiensttauglich befunden zu werden. Um die Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken und zu erhalten, hat die Landesregierung auf der Basis eines Rahmenkonzepts ein behördliches Gesundheitsmanagement für die rheinland-pfälzische Polizei auf den Weg gebracht, das als „Gesundheit" im Projektsinn auch das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fokus hat.

24. Wie hoch sind die Belastungen der Polizei (Einsatzstunden, Verletzungen etc.) durch Einsätze bei Fußballspielen, aufgeteilt nach den einzelnen Ligen?

Grundlage für die Beantwortung der Frage ist das Berichtswesen der Polizeibehörden im Rahmen des von ihnen geführten „Einsatztagebuchs". Erhoben werden hierbei alle Einsätze ab einer Einsatzstärke von 20 Beamtinnen und Beamten.

Die Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) führt auf der Grundlage des § 8 a der Arbeitszeitverordnung das Modellprojekt „Arbeitszeitflexibilisierung" durch. Dabei sind Mehrarbeitsund Überstunden zu vermeiden und kommen nur nach Ausschöpfung der bestehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Betracht.

Auf dieser Grundlage liegen bei der ZPT keine Mehrarbeitsstunden im formalen Sinne vor.

Die jeweiligen Arbeitssalden liegen im Einzelfall und auch in der Gesamtschau über den planmäßig zu erbringenden Stunden. Da diese jedoch der genannten Regelung im Modellprojekt unterliegen, ist eine buchungsmäßige Erfassung im klassischen Sinne von Mehrarbeits- oder Überstunden nicht möglich.