S-Bahn-Haltepunkt Speyer-Süd

Seit Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar nach Germersheim im Dezember 2006 wird in den Linienplänen ein neu zu errichtender Haltepunkt in Speyer-Süd dargestellt. Die Stadt Speyer hat für dessen Errichtung eine Planung erarbeitet und Landesmittel beantragt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was ist der aktuelle Verfahrensstand?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme vor dem Hintergrund, dass die durchgeführte NutzenKosten-Analyse einen Wert von 3,77 ergeben hat?

3. Welche weiteren Anträge auf Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen des ÖPNV einschließlich SPNV im Land Rheinland Pfalz liegen der Landesregierung derzeit zur Entscheidung vor?

4. Welche Werte in der Nutzen-Kosten-Analyse weisen diese Maßnahmen auf?

5. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der langfristigen Ölpreisentwicklung Möglichkeiten und Bedarf, die Förderung des ÖPNV einschließlich SPNV auszuweiten?

6. Mit welchem Betrag ist die Landesregierung bereit, den Bau des S-Bahn-Haltepunkts Speyer-Süd zu fördern?

7. Wann wird die Landesregierung über den Förderantrag entscheiden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. September 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Der Verfahrensstand des Vorhabens stellt sich derzeit wie folgt dar:

­ Im Auftrag der Stadt Speyer wurden eine Machbarkeitsstudie und eine Nutzen-Kosten-Untersuchung erstellt.

­ Im Rahmen einer Fördervoranfrage der Stadt Speyer wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens bestätigt.

­ Das MWVLW hat im Mai 2008 das Eisenbahnbundesamt (EBA) um Prüfung gebeten, ob der Neubau des Haltepunktes SpeyerSüd in die zweite Stufe des Ausbaus der Regional-/Schnellbahn Rhein-Neckar und in das GVFG-Bundesprogrammvorhaben aufgenommen werden kann. Eine Antwort des EBA liegt noch nicht vor.

Zu Frage 2: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung liegt mit einem Wert von 3,77 über dem unteren Grenzwert von 1,0. Jeder in das Infrastrukturvorhaben investierte Euro erbringt somit einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 3,77.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Angaben zu den derzeit vorliegenden Förderanträgen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Bei den aufgeführten Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um den Ausbau bzw. die Modernisierung bestehender Anlagen bzw. um Neubaumaßnahmen geringeren Umfangs, für die keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen angefertigt werden.

15.Oktober 2008

Für den Neubau des Bahnhaltepunktes Koblenz-Stadtmitte wurde eine Nutzen-Kosten-Untersuchung erstellt, die einen Wert von 1,8 ergeben hat.

Zu Frage 5: Ja. Die Landesregierung wird die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Schienenpersonenverkehrs (SPNV) im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auf einem hohen Niveau halten und die Weiterentwicklung des Rheinland-Pfalz-Taktes betreiben. Hierzu haben die Zweckverbände Schienenpersonen-Nahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und Süd sowie das Land das Angebot im SPNV in Rheinland-Pfalz überarbeitet und für den Fahrplanwechsel im Dezember 2014 das Konzept „Rheinland-Pfalz-Takt 2015" beschlossen.

Zu den Fragen 6 und 7: Aussagen zur Höhe einer möglichen Förderung des Baus des S-Bahn-Haltepunktes Speyer-Süd sind derzeit nicht möglich, da für das Vorhaben noch keine endgültige Planung und noch kein Förderantrag vorliegen.