Verkehrsunfälle im Westerwaldkreis

Die Medien berichten vermehrt über Verkehrsunfälle, bei denen auch sehr oft Personen zu Schaden kommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Anzahl an Verkehrsunfällen gab es im Westerwaldkreis im Jahr 2008? Wie war die Entwicklung gegenüber den Vorjahren?

2. Bei wie vielen Unfällen kam es zu Personenschäden? Um welche Personenschäden hat es sich gehandelt?

3. Wo fanden im Westerwaldkreis die meisten Verkehrsunfälle mit welchen Schäden statt?

4. Welche Stellen im Westerwaldkreis sind demnach besonders „gefährlich"? Was kann/muss zur Entschärfung getan werden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Mai 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Unfallsituation des Jahres 2008 im Westerwaldkreis sowie die Entwicklung der Vorjahre sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Diese enthält die Anzahl der gesamten Unfälle, unterteilt nach Unfällen mit Getöteten, Schwerverletzten, Leichtverletzten und Unfällen mit Sachschaden. Gefährliche Stellen oder Strecken werden auf der Grundlage bundeseinheitlicher Regelwerke von den Fachbehörden identifiziert.

Danach werden in jährlichen Betrachtungen alle Unfälle mit Personen- und Sachschaden sowie in dreijährigen Betrachtungen ausschließlich die schweren Unfälle bewertet.

Bei Überschreitung bundeseinheitlicher Grenzwerte (fünf Unfälle aller Kategorien in der jährlichen Betrachtung oder drei Unfälle mit schwerem Personenschaden im Dreijahreszeitraum) werden diese Stellen oder Strecken als „Unfallhäufungsstelle" oder „Unfallhäufungslinie" eingestuft, von den Unfallkommissionen mit Beteiligung der Verkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei untersucht und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen.

Zur Entschärfung der aktuellen Unfallhäufungsstellen und -linien werden auf der Grundlage weiterer Untersuchungen, wie z. B. des Unfallgeschehens oder des Unfallhergangs, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die örtlich zuständige Unfallkommission in jedem Einzelfall geprüft.

Dies können folgende Maßnahmen sein:

­ polizeiliche Maßnahmen (u. a. Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung),

­ verkehrsbehördliche Maßnahmen (u. a. die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverboten) oder

­ straßenbauliche Maßnahmen (u. a. Umbau eines Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr, Kurvenausbauten, Fahrbahnerneuerungen).