Strategien und Mittel der Rechtsextremisten

Der Bundesrechenschaftsbericht der DVU für 2007 weist Gesamteinnahmen von 738 395 aus. Diese gliedern sich fast ausschließlich in die Posten Spenden (363 430), staatliche Mittel (225 763), Mitgliedsbeiträge (92 165) und Mandatsträgerbeiträge und ähnliche regelmäßige Beiträge (55 853). Diese machen zusammen über 99 % der Gesamteinnahmen aus.

Für Rheinland-Pfalz weist der Rechenschaftsbericht lediglich Gesamteinnahmen von 62,53 aus.

Rechtsextremistische Vereine erheben Mitgliedsbeiträge, sind aber nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden finanziell auch auf Spenden durch Sympathisanten angewiesen. Zum Teil werden geringe Erlöse aus dem Verkauf vereinseigener Zeitschriften erzielt.

Rechtsextremistische „Kameradschaften" verfügen in der Regel über „Kameradschaftskassen", in die regelmäßige, eher niedrig bemessene „Mitgliedsbeiträge" sowie kleinere Spenden fließen. Diese Gelder werden dann für gemeinschaftliche Aktivitäten wie „Kameradschaftsabende", Stammtische, Fahrten zu Veranstaltungen sowie für politische Propaganda genutzt.

Darüber hinaus ist sowohl auf Bundesebene als auch in Rheinland-Pfalz festzustellen, dass bei Veranstaltungen, Konzerten oder größeren Partys durch Kostenbeiträge und Spenden mitunter durchaus beachtliche Einnahmen erzielt werden können. Insbesondere bei größeren rechtsextremistischen Musikveranstaltungen sind auch Gewinne möglich. Allerdings stehen den Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Getränkeverkauf oder Verkaufsstandgebühren, die rechtsextremistische Händler (Verkauf von Devotionalien, Musikträgern etc.) bei Konzerten an die Veranstalter zahlen müssen, naturgemäß Ausgaben für die Veranstaltungsräume, Technik, Gagen der Bands, Wareneinkauf u. a. gegenüber.

III. Strategien und Mittel der Rechtsextremisten:

1. Mit welchen Strategien versuchen nach Kenntnis der Landesregierung die Rechtsextremisten, insbesondere die NPD, ihre Ideologien umzusetzen und ihre Ziele zu erreichen?

2. Was ist unter der sogenannten „Wortergreifungsstrategie" zu verstehen und wie wird diese genutzt?

Die Entwicklung von Strategien und/oder der Wille, vorausschauend zu planen, sind nicht in allen Bereichen des Rechtsextremismus gleichermaßen erkennbar. So herrschen in weiten Teilen des subkulturell-gewaltbereiten Milieus eine ausgeprägte Theoriemüdigkeit und ein Mangel an ideologischer Substanz. Rechtsextremisten aus diesem Spektrum ist mehr an einer weltanschaulich vage und diffus unterfütterten erlebnisorientierten Freizeitgestaltung gelegen als an einer konsequenten Umsetzung politischer Zielvorstellungen auf der Grundlage differenzierter Strategien.

Die NPD hingegen gehört zu den rechtsextremistischen Organisationen mit strategischen Vorstellungen. Sie verfolgt zur Erreichung ihrer Ziele im Wesentlichen eine „Vier-Säulen-Strategie":

­ „Kampf um die Straße" (seit 1997),

­ „Kampf um die Köpfe" (seit 1997),

­ „Kampf um die Parlamente" (seit 1997) und

­ „Kampf um den organisierten Willen" (seit 2004).

Der „Kampf um die Straße" dient der NPD und ihren Sympathisanten dazu, sich durch größtmögliche Mobilisierung medienwirksam öffentlich in Szene zu setzen. Die Mobilisierung schließt Neonazis und rechtsextremistische Skinheads mit ein. Bei den Bürgerinnen und Bürgern soll durch Präsenz Aufmerksamkeit erzeugt werden. Ziel ist die Schaffung einer „Gegenöffentlichkeit" zu den etablierten politischen Kräften.

Der „Kampf um die Köpfe" zielt auf die Verbreitung der „völkisch-nationalen Programmatik" der NPD im Rahmen der täglichen politischen Auseinandersetzung. Zudem sollen im Sinne dieser strategischen Position intellektuelle Netzwerke aufgebaut und die Theoriebildung und Schulung der eigenen Mitglieder vorangetrieben werden.

Durch den „Kampf um die Parlamente" will die NPD eine dauerhaft breite parlamentarische Basis auf allen Ebenen schaffen und sich eine Stammwählerschaft erschließen. Zudem verschaffen Mandate in Parlamenten der NPD die Möglichkeit, diese für Propagandazwecke zu instrumentalisieren. Um dies zu erreichen, ist der rechtsextremistischen Partei zunächst an einer kommunalen Verankerung gelegen. Die NPD betreibt daher punktuell material- und personalintensive Wahlkämpfe, wenn sie sich hiervon Erfolge verspricht. Mit Blick auf die ausgesprochen schlechte finanzielle Lage der NPD dient der „Kampf um die Parlamente" auch dazu, Zuweisungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu erhalten.

Der „Kampf um den organisierten Willen" zielt auf den Aufbau einer „Volksfront von Rechts" durch „Bündelung der nationalen Kräfte". Gemeint sind damit vor allem die Fortführung und Festigung der Zusammenarbeit mit dem neonazistischen Lager. Auf diese Weise will die NPD auch ihre Position als führende Kraft im rechtsextremistischen Spektrum manifestieren.

Des Weiteren verfolgt die NPD in jüngerer Zeit eine Strategie zur „Verfestigung nationalen Gedankenguts im bürgerlichen Lager", die intern als „völkische Graswurzelrevolution" bezeichnet wird. Durch seriöses, ziviles Auftreten und alltagsnahe Themenwahl soll die für ein solches Unterfangen nötige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Von der dabei weitgehend praktizierten, taktisch bedingten Zurückhaltung in weltanschaulichen Fragen verspricht man sich langfristig, als „normaler" Beteiligter am demokratischen Diskurs wahrgenommen zu werden.

In diesem Kontext steht auch die von der NPD initiierte und propagierte „Wortergreifungsstrategie". Öffentliche Veranstaltungen werden genutzt, um sich aktiv in Diskussionen etc. einzubringen. Neben der Vermittlung politischer Inhalte geht es der NPD vor allem um Selbstdarstellung, die Anbahnung von Kontakten und das Einwirken auf die Zuhörerinnen und Zuhörer. Versucht wird zudem, Veranstaltungen durch Verunsicherung der Redner zu stören, so vor allem Veranstaltungen gegen Rechtsextremismus (Motto: „Keine Veranstaltung über uns, ohne uns").

3. Welche Erkennungszeichen und Symbole werden von der rechtsextremistischen Szene benutzt? Stellt die Landesregierung hier eine Veränderung fest?

Aktionsorientierte Rechtsextremisten haben in der Vergangenheit ihre Gesinnung durch ein nahezu uniformiertes Erscheinungsbild zum Ausdruck gebracht. Dieses Aussehen orientierte sich vor allem an der übrigens ursprünglich nicht rechtsextremistischen Subkultur der Skinheads: sogenannte Bomberjacken, Schnürstiefel und kurz rasierte Haare. Dieses Bild vom Rechtsextremismus ist auch heute noch im öffentlichen Bewusstsein verankert. Allerdings hat sich das Erscheinungsbild innerhalb der rechtsextremistischen Szene stark verändert.

Rechtsextremisten vermeiden zunehmend ein martialisches, uniformiertes Auftreten. Sie orientieren sich in der Öffentlichkeit eher an der Mainstream-Jugendkultur und vermeiden auffällige Erkennungszeichen. Andere Szeneangehörige kopieren sogar Formen des Auftretens der linksextremistischen Autonomen-Szene. Aktuelles Beispiel hierfür sind die sogenannten Autonomen Nationalisten. Marken wie „Lonsdale", „Consdaple" und „Thor Steinar" etc. sind im aktionsorientierten Rechtsextremismus gleichwohl anhaltend beliebt. Auch kleiden sich einige wenige Rechtsextremisten als Ausdruck ihrer „völkischen" Sichtweise mit Kniebundhosen, weißen Hemden, Blusen und Trachten.

4. Hat die Landesregierung Kenntnis über Verlage in Rheinland-Pfalz, die rechtsextreme Materialien vertreiben?

In Rheinland-Pfalz ist der „Munin-Verlag" mit Sitz in Trier bekannt. Der „Munin-Verlag" wurde von Soldaten der ehemaligen Waffen-SS im Dezember 1958 gegründet. Nachdem für Ende 1999 seine Auflösung beschlossen worden war, existiert der Verlag seit Januar 2000 in neuer personeller Verantwortlichkeit in Trier. Der Verlag gibt die zweimonatlich erscheinende Zeitschrift „Der Freiwillige" heraus. Sie ist das Mitteilungsblatt ehemaliger Soldaten der Waffen-SS in Sachen „Militärgeschichte", „Truppenkameradschaften", „Suchdienst", „Brauchtum", enthält aber auch „Buchbesprechungen" (z. B. zur Geschichte der Waffen-SS).

5. Wie stellen sich die Vertriebswege für rechtsextremistisches Propagandamaterial dar?

Veranstaltungen der rechtsextremistischen Parteien sowie der rechtsextremistischen Musikszene dienen in der Regel als Plattform für die Verteilung rechtsextremistischer Propagandamittel.

Deutschlandweit sind mehr als 30 rechtsextremistische Verlage und Vertriebsdienste bekannt, die nicht formal an eine Partei oder Organisation gebunden sind. Die in ihrer Bedeutung und Größe höchst verschiedenen Unternehmen vertreiben mehrheitlich Bücher und periodische Schriften, die rechtsextremistische Vorstellungen und eine entsprechende Sicht auf die deutsche Geschichte vermitteln sollen. Zu diesem Zweck werden neben dem klassischen Verlagsprogramm häufig auch CDs, DVDs und Videokassetten angeboten, die sich mit ideologischen Themen befassen.

6. Welche Möglichkeiten stehen der Landesregierung zur Verfügung, um Propaganda und Werbung (z. B. „Schulhof-CDs" und Schülerzeitungen wie den „Schinderhannes" oder „Rechts vor links") zu kontrollieren, einzuschränken oder auch zu verbieten?

Die Landesregierung ist bestrebt, rechtsextremistische Propaganda ­ insbesondere mit Blick auf junge Menschen ­ einzudämmen.

Dazu nutzt sie alle Möglichkeiten, die ihr von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellt werden. Dies beginnt bei der intensiven Beobachtung rechtsextremistischer Werbeaktivitäten durch den Verfassungsschutz, dessen Erkenntnisse in entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen der Polizei münden. Die Sicherheitsbehörden stehen dabei in engem Kontakt mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und den Schulen, so dass rechtsextremistische Versuche, Schülerinnen und Schüler zu beeinflussen, durch abgestimmte Maßnahmen konsequent verhindert werden.

Dies vorausgeschickt, wird die Frage wie folgt beantwortet:

Die Staatsanwaltschaften sind aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 152 Abs. 2 StPO) zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet, wenn sie Kenntnis von strafbaren Handlungen erlangen. Ergeben sich im Rahmen von Ermittlungen oder aufgrund anderer Anhaltspunkte Hinweise auf rechtsextremistische Werbe- und sonstige Propagandamaterialien mit einem strafrechtlich bedeutsamen Inhalt, wobei insoweit insbesondere Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 130 StGB (Volksverhetzung) sowie § 27 i. V. m. § 15 Jugendschutzgesetz (Verbreitung indizierter Medien) in Betracht kommen, haben die Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall zu prüfen, ob die entsprechenden Materialien gemäß §§ 74 ff. StGB, insbesondere nach § 74 d StGB (Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung), §§ 111 m, 111 n StPO eingezogen werden können.

Grundsätzlich gilt für das Presse-/Medienrecht die Polizeifestigkeit, d. h., die Polizei ist nicht befugt, die Verteilung von Druckwerken allein aufgrund ihres Inhalts zu unterbinden. Von daher sind Maßnahmen der Polizei gegen das Inverkehrbringen von Schriften bzw. Druckwerken auf der Grundlage des allgemeinen Polizeirechts grundsätzlich nicht möglich.

Unter den Begriff der Druckwerke fallen neben den periodischen und nicht periodischen Schriften beispielsweise auch Plakate, Tonträger, Musikalien, Handzettel sowie bildliche Darstellungen. Medien können zudem indiziert sein, d. h., sie stehen auf der Liste der Indizierungen und Beschlagnahmen/Einziehungen nach § 24 JuSchG. Die Liste wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthält Schriften, Bild- und Tonträger, Datenspeicher, Computerspiele, Abbildungen sowie andere Darstellungen, die zu Gewalttätigkeiten, Verbrechen oder Rassenhass aufstacheln oder den Krieg verherrlichen. Diese Medien dürfen Kindern oder Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden ­ auch nicht im Internet (beachte „Download-Möglichkeiten"). Verstöße sind als Vergehen strafbar. Der Einzelbesitz ist generell nicht strafbar, wenn der Besitzer 18 Jahre alt ist. Das Medium darf mitgeführt und so gebraucht werden, dass es vom geschützten Personenkreis nicht wahrgenommen werden kann.

Sollte eine festgestellte Publikation noch nicht auf der Indizierungsliste stehen, kann, bei entsprechendem Verdacht wegen möglicher jugendgefährdender Textinhalte, eine Indizierung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) angeregt werden.

Auszug aus www.bundespruefstelle.de (Indizierungsverfahren): „Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist, und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe. Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum ­ sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall. Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen."

Darüber hinaus kann bei Verteilaktionen von strafrechtlich nicht zu beanstandenden Publikationen auf öffentlichen Plätzen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum eine mögliche erlaubnispflichtige Sondernutzung gem. § 41 LStrG vorliegen.

Wenn das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Kenntnis von Propaganda-Kampagnen erhält, werden die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie alle Schulen des Landes gewarnt, informiert und darum gebeten, dies in geeigneter Form zu kommunizieren. Zuletzt ist dies im Zusammenhang mit der sogenannten Schulhofaktion der NPD so gehandhabt worden.

Im Rahmen der Ausübung des Hausrechts, das der Abwehr von Störungen des Schulbetriebs dient, können derartige Aktionen auf dem Schulgelände von der Schulleiterin oder dem Schulleiter untersagt werden.

7. Welche Rolle spielt Musik bei der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts?

Bis in die 1970er Jahre spielte die Musik als Medium der rechtsextremistischen Ideologie eine vergleichsweise nachrangige Rolle.

Mit dem Entstehen einer eigenständigen rechtsextremistischen Musikszene zu Beginn der 1980er Jahre und deren weiterer Entwicklung wuchs auch die Bedeutung der Musik als Ideologieträger stetig. Heute ist die Musik für Rechtsextremisten ein nahezu unverzichtbares Mittel. Sie dient vor allem der Verbreitung und Festigung rechtsextremistischen Gedankenguts, der Mitgliederwerbung und als Integrationsfaktor. Zudem wird die Musik missbraucht, um Aggressionen gegen Minderheiten zu schüren.

Insbesondere zur Mitgliederwerbung von Jugendlichen hat die Bedeutung der Musik seit Anfang der 1990er Jahre zugenommen.

Rechtsextremisten nutzen die Tatsache, dass sie mit entsprechenden Veranstaltungen (Konzerte, Liederabende etc.), bei denen die Musik scheinbar im Vordergrund steht, bei Jugendlichen leichteren Zugang finden als beispielsweise mit Schulungsabenden oder Theoriepapieren.

Langfristig versprechen sich die Rechtsextremisten vor allem Erfolge bei der politischen und ideologischen Indoktrination der Zielgruppe. Hierzu eine Aussage der Berliner Skinheadband „D.S.T." („Deutsch-Stolz-Treu") aus dem Jahre 2005: „Musik ist das Bindeglied zwischen uns und den zu Überzeugenden." In diesem Zusammenhang spielt auch das Internet eine wichtige Rolle. Auf Websites mit rechtsextremistischen Inhalten, vor allem aus dem sogenannten Kameradschaftsumfeld, wird Musik als integrativer Bestandteil rechtsextremistischer Botschaften genutzt.

Liedtexte rechtsextremistischer Bands sind vor allem von Rassismus und Antisemitismus geprägt. Insbesondere rechtsextremistische Skinheadbands bekennen sich in ihren Liedern zu einer diffusen „arisch-nordischen" Rassenideologie. Menschen, die ihrem Weltbild nicht entsprechen, werden verunglimpft und erniedrigt. Opfer sind regelmäßig bestimmte Volksgruppen (z. B. Türken), Religionsgemeinschaften (z. B. Juden, Muslime) oder Minderheiten (z. B. Homosexuelle, Obdachlose etc.). Es gibt zahlreiche (strafbare) Textpassagen, die gar zur Ausrottung von Menschen aufrufen. Bandnamen wie „Endlöser" unterstreichen dies.

Andere Texte verherrlichen und verklären den Nationalsozialismus. Dies zeigen etwa einschlägige Darstellungen von bekannten Nazigrößen auf CD-Hüllen und die Namen einiger Bands (z. B. „Gestapo"). Daneben findet eine unreflektierte Heroisierung von Wehrmacht und Waffen-SS statt. Das „Vorbildliche" des Soldatischen wird in Liedtexten beschworen und auf CDs dargestellt. Damit wird auch eine Parallele zum eigenen Rollenverständnis des „politischen Soldaten" gezogen.

Neben den zeitgeschichtlichen Bezügen zum Nationalsozialismus nehmen auch die Verklärung der vor- und frühchristlichen nordisch-germanischen Mythenwelt und ein Germanen- und Wikingerkult einen festen Platz in der rechtsextremistischen Musikszene ein. Damit einher geht regelmäßig die Propagierung eines heidnischen und antichristlichen Weltbildes.