Freiwilliges Elterngeld am Paul-Schneider-Gymnasium

Das Paul-Schneider-Gymnasium in Meisenheim, das sich in Trägerschaft der Evangelischen Rheinischen Landeskirche befindet, ist zunehmend durch finanzielle Probleme belastet.

Aufgrund der aktuellen Finanzierung von Schulen in privater Trägerschaft durch das Land Rheinland-Pfalz werden diese finanziell wesentlich schlechter gestellt als Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Die Evangelische Kirche im Rheinland kann dieses Defizit nicht mehr ausgleichen. Im Rahmen der so genannten „Sparsynode" der Evangelischen Kirche im Rheinland wurde daher beschlossen, künftig ein freiwilliges Elterngeld zu erheben. Das Elterngeld soll monatlich 30 Euro pro Kind betragen und ab dem kommenden Jahr gezahlt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die finanzielle Ausstattung des Paul-Schneider-Gymnasiums vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Rheinischen Landeskirche und des aktuellen rheinland-pfälzischen Privatschulgesetzes, insbesondere im Vergleich zu Schulen in gleicher Trägerschaft im Land Nordrhein-Westfalen?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung umgesetzt oder geplant, um den Erhalt des Schulstandortes sicherzustellen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung von Elternbeiträgen an rheinland-pfälzischen Schulen generell und den Einsatz einer solchen Maßnahme zur Finanzierung und zum Erhalt des Paul-Schneider-Gymnasiums?

4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Übernahme der Personalkosten für Schulen in privater Trägerschaft generell in vollem Umfang sicherzustellen?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 wie folgt beantwortet:

Die aktuelle Privatschulfinanzierung in Rheinland-Pfalz beruht auf dem Privatschulgesetz (PrivSchG). Ausgangspunkt für die Refinanzierung von Schulen in freier Trägerschaft sind dabei die jeweils vergleichbaren öffentlichen Schulen: Privatschulträger erhalten hierbei die Personalkosten für so viele Lehrkräfte, wie zur Abdeckung des Solls einer vergleichbaren öffentlichen Schule erforderlich wären. Hierbei erfolgt die Personal- und Sachkostenerstattung auf pauschalierter Grundlage. Es trifft nicht zu, dass hierdurch Privatschulträger wesentlich schlechter als öffentliche Träger gestellt werden.

Zu Frage 1: Die Regelungen zur Gewährung öffentlicher Finanzhilfe nach dem Privatschulgesetz des Landes sehen ein Verfahren vor, das nicht auf der konkreten finanziellen Situation einer Schule basiert, sondern die Aufwendungen einer vergleichbaren staatlichen Schule zur Grundlage hat. Insoweit liegen der Landesregierung zur konkreten finanziellen Ausstattung der Privatschulen in aller Regel keine Informationen vor. Im Falle des Paul-Schneider-Gymnasiums hat die Evangelische Kirche im Rheinland dem zuständigen Ressort vor wenigen Tagen eine umfangreiche Ausarbeitung übergeben, die nunmehr zunächst ­ gemeinsam mit dem Schulträger ­ überprüft werden muss. Da nämlich nach Aussagen des Trägers die finanzielle Ausstattung gerade der Schulen der Evangelischen Kirche im Rheinland besonders niedrig liegt, kann dies seine Ursache nicht in der Höhe der öffentlichen Finanzhilfe haben ­ die für alle rheinland-pfälzischen Schulen strukturell gleich ist ­, sondern muss seinen Grund in der Kostensituation der Schule haben. Diese muss nun durch den Träger und das zuständige Ressort gemeinsam aufgeklärt werden.

Der Landesregierung ist bekannt, dass die Evangelische Kirche im Rheinland auf sog. Sparsynoden im Sommer 2006 eine deutliche Reduzierung ihrer finanziellen Zuschüsse an die von ihr getragenen Schulen beschlossen hat. Die nunmehr eingeführten Elternbeiträge stellen nach Auffassung der Landesregierung in erster Linie eine Reaktion auf diese Situation dar.

Vergleichszahlen über die Refinanzierungsquote einzelner oder aller Privatschulen in Nordrhein-Westfalen liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat den evangelischen Trägern gegenüber in Gesprächen Ende 2005/Anfang 2006 die zusätzliche Zuweisung von 20 staatlichen Lehrkräften an Schulen in evangelischer Trägerschaft zugesagt; diese Zuweisungen kommen in erheblichem Maße auch den Schulen der Evangelischen Kirche im Rheinland zugute. In denselben Gesprächen wurde zudem eine erhebliche Verbesserung der Refinanzierung der Kosten der Altersversorgung für die Lehrkräfte des Privatschulträgers vereinbart; auch diese Maßnahme kommt dem Paul-Schneider-Gymnasium zugute. Wegen der Bindung an die gesetzlichen Vorschriften sind jedoch Einzelmaßnahmen speziell zur finanziellen Besserstellung dieser Schule oder aller Schulen eines spezifischen Trägers nicht zulässig.

Die Landesregierung hat den großen konfessionellen Schulträgern zugesagt, mit ihnen in Gespräche über eine Überarbeitung der Regelungen des Privatschulgesetzes zur öffentlichen Finanzhilfe einzutreten. Diese Gespräche werden im Herbst dieses Jahres beginnen. Entsprechende Gespräche werden auch mit dem Verband deutscher Privatschulen (VDP) geführt werden.

Zu Frage 3: Nach der in Rheinland-Pfalz bestehenden Rechts- und Verfassungslage ­ und insoweit besteht bei aller Unterschiedlichkeit der Privatschulgesetze eine Parallele zu den übrigen Bundesländern ­ verbleibt nach Gewährung der öffentlichen Finanzhilfe ein Eigenanteil des Trägers zur finanziellen Ausstattung der Schule. Die Landesregierung anerkennt das Bemühen der Träger, diesen Anteil durch eigene Maßnahmen zu reduzieren; hierzu können auch Spenden gehören. Aufgrund der Regelungen des Privatschulgesetzes ist zwar die Erhebung von Schulgeld an Ersatzschulen unzulässig, soweit ihnen öffentliche Finanzhilfe gewährt wird. Zulässig ist hingegen die Einwerbung von Spenden und freiwilligen Beiträgen auch der Eltern, dies jedoch nur dann, wenn Spenden bzw. Beiträge in vollem Umfange freiwillig erbracht werden. Dies bedeutet, dass zwischen der Spende einerseits und dem Schulverhältnis andererseits keinerlei Zusammenhang bestehen darf. Die Landesregierung hat in vergleichbaren Fällen den Trägern gegenüber auf Verfahren gedrängt, die die Unabhängigkeit des Schulverhältnisses von Spenden sicherstellen können. Zudem ist bei der Einwerbung von Elternspenden auf eine unter sozialen Gesichtspunkten angemessene Hö he und Ausgewogenheit zu achten; diese Gesichtspunkte dürften nach Auffassung der Landesregierung in Bezug auf das am Paul-Schneider-Gymnasium geplante Elterngeld erfüllt sein.

Zu Frage 4: Eine volle Übernahme der Personalkosten ist bislang gegenüber der Landesregierung von keinem Träger beansprucht worden. Sie entspräche weder der seit Jahrzehnten geltenden Rechtslage noch der Realität in den übrigen Bundesländern.

Derzeit kann nicht eingeschätzt werden, welchen Verlauf die in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Gespräche mit den Schulträgern nehmen und welche Ergebnisse sie erbringen werden; dies wird voraussichtlich nicht vor Mitte des Jahres 2007 möglich sein. Die Landesregierung plant daher derzeit im Bereich der Privatschulfinanzierung keine konkreten Maßnahmen, sondern wird hierüber erst nach Ende der genannten Gespräche und im Lichte ihrer Ergebnisse entscheiden.